{"id":11150,"date":"2021-08-30T13:56:08","date_gmt":"2021-08-30T11:56:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=11150"},"modified":"2023-09-04T14:47:33","modified_gmt":"2023-09-04T12:47:33","slug":"leitfaden-fewo-stornorechnung-erstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/leitfaden-fewo-stornorechnung-erstellen\/","title":{"rendered":"Leitfaden: Fewo-Stornorechnung erstellen"},"content":{"rendered":"\n

In der privaten Ferienhausvermietung kommt es leider auch vor, dass bereits gebuchte \u00dcbernachtungen vom Gast storniert werden oder der Gast ohne R\u00fcckmeldung gar nicht erst anreist. Wenn nun eine Stornorechnung vom Vermieter gestellt werden muss, stellt sich die Frage, ob bei der Erstellung andere Dinge zu beachten sind als bei der Rechnungsstellung? Wie ist die Umsatzsteuer bei einer Stornierung der Ferienunterkunft auf der Rechnung auszuweisen? Wir geben Antworten und stellen Ihnen eine kostenlose Muster-Korrekturrechnung und eine Storno-Rechnung zur Verf\u00fcgung<\/strong>. <\/p>\n\n\n\n

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Jetzt Muster Korrektur- und Stornorechnung herunterladen<\/strong><\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n
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Allgemein gilt, dass Sie als Vermieter bei gewerblicher<\/strong> Vermietung zur Rechnungsstellung verpflichtet sind. Bei privater Vermietung ist es hingegen ausreichend Ihrem Gast eine Quittung auszustellen, die belegt, dass Sie den vereinbarten Geldbetrag vom Gast erhalten haben. Wann Sie ein Gewerbe anmelden m\u00fcssen, erkl\u00e4rt Ihnen unsere Expertin in diesem Beitrag<\/a>. Wenn Sie bereits eine Rechnung f\u00fcr eine Beherbergungsleistung erstellt und verbucht haben, bedarf es bei einer Stornierung zun\u00e4chst in jedem Fall aber einer Aufhebung dieser Rechnung durch eine Korrekturrechnung.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n

Storniert ein Gast Ihre Ferienwohnung stellen Sie also zun\u00e4chst eine Korrekturrechnung aus, um Ihre bereits ausgestellte Rechnung f\u00fcr die Buchung aufzuheben. Nutzen Sie im Anschluss die Stornorechnung, wenn Sie Ihrem Gast vereinbarte Stornierungsgeb\u00fchren bzw. No-Show-Geb\u00fchren berechnen.<\/p>\n\n\n\n

So wird eine Rechnung korrigiert bzw. storniert<\/h2>\n\n\n\n

Die Korrekturrechnung muss die gleichen Bestandteile beinhalten, die eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung nach \u00a714 des Umsatzsteuergesetzes (UStG)<\/strong> gesetzlich aufweisen muss. Dabei sollten Sie bei der Korrekturrechnung unbedingt auf Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit achten, um \u00c4rger bei einer m\u00f6glichen Steuerpr\u00fcfung zu vermeiden. Denken Sie auch unbedingt an den Bezug auf die urspr\u00fcngliche Rechnung sowie das Ausstellungsdatum dieser.<\/p>\n\n\n\n

Pflichtangaben einer Korrekturrechnung<\/h3>\n\n\n\n
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  1. Name, Anschrift des Vermieters<\/li>\n\n\n\n
  2. Name, Anschrift des Mieters<\/li>\n\n\n\n
  3. vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder vom Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern erteilte <\/strong>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) des Vermieters<\/li>\n\n\n\n
  4. Ausstellungsdatum der Korrekturrechnung<\/li>\n\n\n\n
  5. Rechnungsnummer (andere als Originalrechnung)<\/li>\n\n\n\n
  6. Ausstellungsdatum der Originalrechnung<\/li>\n\n\n\n
  7. Rechnungsnummer der Originalrechnung<\/li>\n\n\n\n
  8. die Art und der Umfang der abzurechnenden Leistung (z.B. Anzahl der \u00dcbernachtungen im Buchungszeitraum)<\/li>\n\n\n\n
  9. Nettobetrag<\/li>\n\n\n\n
  10. anzuwendenden Steuersatz (reduzierter Steuersatz von 7% bei Beherbergungsleistungen)<\/li>\n\n\n\n
  11. absoluter Steuerbetrag<\/li>\n\n\n\n
  12. negativer Bruttobetrag (-)<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n\n\n\n
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    Merke:<\/strong> Im Grunde ist die Korrekturrechnung eine Kopie der urspr\u00fcnglichen Rechnung, bei der dem Kunden der urspr\u00fcngliche Betrag gutgeschrieben wird. Sie widerruft oder korrigiert eine vorausgegangene Rechnung. Die Positionsdaten sind dabei identisch zur urspr\u00fcnglichen Rechnung. Gut ist ein Hinweis wie: „Hiermit stornieren wir die Rechnung (Rechnungsnummer) vom (Rechnungsdatum)“ damit ein Bezug zur Originalrechnung dargestellt wird. Der Rechnungsbetrag am Ende der Korrekturrechnung sowie die Mehrwertsteuerbetr\u00e4ge sind ins Minus gesetzt. Die Korrekturrechnung wird gegebenenfalls zusammen mit der neuen, korrekten Rechnung, verschickt und \u201eneutralisiert\u201c somit die alte Rechnung. Bitte eine Korrekturrechnung nicht als Gutschrift<\/strong> deklarieren. <\/p>\n\n\n\n

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    Tipp: Wie nummeriert man seine Rechnungen am besten?<\/strong> Der Gesetzgeber stellt nur wenige Anforderungen an Rechnungsnummern. Diese m\u00fcssen nach \u00a7 14 Abs. 4 UStG innerhalb eines Unternehmens einmalig und fortlaufend \u2013 wenn auch nicht zwingend l\u00fcckenlos \u2013 sein. Viele Vermieter stellen an den Anfang das aktuelle Datum, beginnend mit dem Jahr, gefolgt von Monat und Tag. Das kann dann so aussehen: 2020-10-10-1 (Jahr: 2020, Monat: Oktober, Tag: 10., erste geschriebene Rechnung des Tages)<\/strong> Dieses System hat den Vorteil, dass anhand der Nummer unm\u00f6glich abgeleitet werden kann, wie viele Rechnungen der Vermieter insgesamt schon ausgestellt hat.<\/p>\n\n\n\n

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    Stornierung einer Ferienwohnung: Rechte & Pflichten<\/h2>\n\n\n\n

    Vermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet ein R\u00fccktrittsrecht mit einer gewissen Frist einzur\u00e4umen<\/strong>. Sollte es keine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter geben, greift das Mietrecht und der Erf\u00fcllungsanspruch lt. BGB. Der Mieter muss f\u00fcr den vereinbarten Betrag aufkommen, jedoch m\u00fcssen nicht angefallene Nebenkosten f\u00fcr Strom, Wasser, Reinigung, Fr\u00fchst\u00fcck, etc. vom Gesamtbetrag abgezogen werden.<\/p>\n\n\n\n

    Vermieter sind bei einer Stornierung jedoch dazu angehalten, sich um einen Ersatzmieter f\u00fcr den freigewordenen Zeitraum zu bem\u00fchen. Bedeutet: Gelingt es Ihnen Ihre Unterkunft an einen anderen geeigneten Mieter zum gleichen Preis zu vermieten, d\u00fcrfen Sie in diesem Fall nur den reinen Stornierungsaufwand in Rechnung stellen. Haben Sie jedoch in dem Mietvertrag oder in Ihren AGB eine Storno-Staffel vereinbart, handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Nachfolgend die Unterschiede im \u00dcberblick.<\/p>\n\n\n\n

    Erf\u00fcllungsanspruch vs. Schadensersatzanspruch<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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    Erf\u00fcllungsanspruch lt. BGB<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n

    Eine Stornierung durch den Gast im eigentlichen Sinn ist nicht m\u00f6glich, sondern es gilt die Vertragserf\u00fcllung durch den Gast = Zahlung des Unterkunftspreises (\u201eStornokosten\u201c im umgangssprachlichen Sinne). Der zu zahlende Unterkunftspreis reduziert sich jedoch um<\/p>\n\n\n\n

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    1. tats\u00e4chlich ersparte Aufwendungen<\/strong><\/li>\n\n\n\n
    2. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung<\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n
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      Von der Rechtssprechung anerkannt sind pauschale Einsparungen bei der Vermietung von Unterk\u00fcnften mit<\/strong><\/p>\n\n\n\n

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      • \u00dcbernachtung \/ \u00dcbernachtung mit Fr\u00fchst\u00fcck in H\u00f6he von 10 \u2013 20 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
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        • \u00dcbernachtung mit Halbpension in H\u00f6he von 30 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
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          • \u00dcbernachtung mit Vollpension in H\u00f6he<\/strong> von 40 %<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
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            • Die sog. \u201eStornokosten\u201c sind erst zum urspr\u00fcnglich gebuchten Anreisetermin f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n
            • Die H\u00f6he der sog. \u201eStornokosten\u201c ist unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Stornierung.<\/li>\n\n\n\n
            • Die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung m\u00fcssen ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n\n\n\n
            • Die tats\u00e4chlichen \u201eStornokosten\u201c entfallen oder sind niedriger, wenn das Zimmer weitervermietet werden kann.<\/li>\n\n\n\n
            • Die Rechnung ist mit Umsatzsteuer<\/strong> auszustellen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n\n\n\n
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              Schadensersatzanspruch<\/strong>:<\/p>\n\n\n\n

              Eine Stornierung durch den Gast ist durch Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes (\u201eStornokosten\u201c im eigentlichen Sinn) m\u00f6glich. Der pauschalierte Schadensersatzanspruch ber\u00fccksichtigt durch eine Storno-Staffel den zeitlichen Faktor: Je kurzfristiger die Stornierung, desto geringer sind<\/p>\n\n\n\n

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              1. die tats\u00e4chlich ersparten Aufwendungen<\/strong><\/li>\n\n\n\n
              2. die<\/strong> Chancen (und die damit verbundenen Einnahmen) auf anderweitige Vermietung.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n
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                • Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein
                  oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/li>\n\n\n\n
                • Die Stornokosten stehen zum Zeitpunkt der Stornierung fest und sind sofort f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n
                • Die H\u00f6he der Stornokosten ist abh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Stornierung.<\/li>\n\n\n\n
                • Eine Storno-Staffel ist f\u00fcr den Gast leicht verst\u00e4ndlich zu formulieren<\/li>\n\n\n\n
                • Eine Anrechnung der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung ist in der Stornostaffel ber\u00fccksichtigt.<\/li>\n\n\n\n
                • Bei langfristigen Stornierungen fallen i. d. R. nur
                  geringe Stornokosten an.<\/li>\n\n\n\n
                • Die Rechnung ist ohne Umsatzsteuer<\/strong> auszustellen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
                  <\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

                  FAQ zur Rechnungsstellung bei Ferienunterk\u00fcnften<\/h2>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

                  1. Mit oder ohne Umsatzsteuer? Storno- bzw. No-Show Geb\u00fchren richtig in Rechnung stellen<\/h3>\n\n\n\n

                  Grunds\u00e4tzlich werden die beiden folgenden F\u00e4lle unterschieden:<\/p>\n\n\n\n

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                  1. Es wurde vertraglich eine \u201eStornogeb\u00fchr\u201c vereinbart und der Gast macht rechtzeitig davon Gebrauch. <\/strong>Dann ist die Stornorechnung tats\u00e4chlich ohne Umsatzsteuer<\/strong> auszustellen. Denn bei einer vertragsgem\u00e4\u00dfen Stornogeb\u00fchr handelt sich um einen \u201epauschalisierten Schadensersatz“, der keine direkte Gegenleistung des Beherbergungsbetriebes darstellt und somit nicht steuerbar ist. Somit ist keine Umsatzsteuer in der Stornorechnung auszuweisen.

                    <\/li>\n\n\n\n
                  2. Ein Gast reist nicht an und hat seine Buchung im Voraus auch nicht storniert:<\/strong> Wenn dem Gast kein R\u00fccktrittsrecht zustand, die Frist verstrichen ist oder der Gast den Aufenthalt ohne Mitteilung nicht angetreten ist, wird in der Praxis oft von \u201eNo-Show\u201c<\/strong> gesprochen. In diesem Fall gelten andere Regelungen und unter Umst\u00e4nden k\u00f6nnte hierf\u00fcr Umsatzsteuer anfallen. Um sicherzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich zum Beispiel mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der Sie spezifisch zu Ihrem Einzelfall beraten kann.

                    <\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

                    2. Bei welchen Leistungen gilt der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz von 7 %?<\/h3>\n\n\n\n

                    In Deutschland wurde im Januar 2010 die Mehrwertsteuer auf \u00dcbernachtungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Die Umsatzsteuererm\u00e4\u00dfigung umfasst dar\u00fcber hinaus Leistungen, die typischerweise bei einer \u00dcbernachtung anfallen; dies gilt selbst dann, wenn hierf\u00fcr ein gesondertes Entgelt zu entrichten ist. Dies k\u00f6nnen z.B. folgende Leistungen sein:

                    \u2013 \u00dcberlassung von Bettw\u00e4sche, Handt\u00fcchern und Badem\u00e4nteln
                    \u2013 Endreinigung einer Ferienwohnung
                    \u2013 zus\u00e4tzliche Unterbringung von Tieren in der Ferienunterkunft<\/p>\n\n\n\n

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                    3. K\u00f6nnen Rechnungen aus dem Vorjahr storniert werden?<\/h3>\n\n\n\n

                    Ja, Rechnungen und Vorsteuerabz\u00fcge aus dem Vorjahr k\u00f6nnen nachwirkend korrigiert werden. Dies ist gerade bei der Ferienhausvermietung, in der oftmals auch mit viel Vorlaufzeit gebucht wird, gang und g\u00e4be. Daher pr\u00fcfen Sie immer nochmal, ob Sie z.B. bei der Rechnungsstellung das richtige Jahr angegeben haben.<\/p>\n\n\n\n

                    4. Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen?<\/h3>\n\n\n\n

                    Die Aufbewahrungsfrist f\u00fcr Rechnungen betr\u00e4gt 10 Jahre, \u00a7 14 b Abs. 1 Satz 1 UStG. Die 10-j\u00e4hrige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wird, \u00a7 14 Abs. 1 Satz 3 1.<\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n

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                    Muster Korrekturrechnung & Stornorechnung gratis herunterladen<\/h2>\n\n\n\n
                    \"Korrekturrechnung<\/figure>\n\n\n\n