{"id":12112,"date":"2021-12-14T14:41:00","date_gmt":"2021-12-14T13:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=12112"},"modified":"2024-02-22T10:07:08","modified_gmt":"2024-02-22T09:07:08","slug":"ferienwohnung-anmelden-in-8-schritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/ferienwohnung-anmelden-in-8-schritten\/","title":{"rendered":"Ferienwohnung anmelden in 8 Schritten"},"content":{"rendered":"\n
Eine Ferienwohnung zu betreiben, ist eine hervorragende Kapitalanlage und kann Ihr Privatverm\u00f6gen steigern. Renditen bis zu 5% sind m\u00f6glich. Bevor Sie durchstarten k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie Ihre Ferienwohnung anmelden und einige Beh\u00f6rdeng\u00e4nge stehen an. Informieren Sie sich in diesem Beitrag, wo und wann Sie Ihre Ferienwohnung anmelden m\u00fcssen, was bei einer Zweitwohnung zu beachten ist, wie Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind, was die Gewinnerzielungsabsicht meint und welche Sonderf\u00e4lle zu beachten sind. So vermeiden Sie zahlreiche rechtliche Fallstricke und Verluste.<\/p>\n\n\n\n
Wichtiger Hinweis<\/strong>: Ferienhausmiete.de \u00fcbernimmt keinerlei Garantie f\u00fcr die Richtigkeit oder Aktualit\u00e4t dieser Inhalte. Wir empfehlen, dass Sie sich in Rechtsfragen immer professionell beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze der Region einhalten.<\/p>\n\n\n\n Prinzipiell erfolgt die Anmeldung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses beim Einwohnermeldeamt. Je nach Gemeinde liegt die Zust\u00e4ndigkeit auch beim Ordnungsamt. Das trifft insbesondere in Gemeinden zu, in denen \u00f6rtliche Abgaben wie G\u00e4stetaxe, Kurtaxe und oder eine Bettensteuer abzuf\u00fchren sind. <\/p>\n\n\n\n Tipp: <\/strong>Da es lokal weitere oder abweichende Regelungen geben kann, ist es immer empfehlenswert, sich bei kommunalen Beh\u00f6rden (z.B. Gemeindeverwaltung) \u00fcber erforderliche Anmeldungen und Genehmigungen zu informieren.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n In Deutschland haben Gemeinden die M\u00f6glichkeit, die zweckfremde Nutzung von Wohnraum per Verordnung zu untersagen. Als gesetzliche Grundlage dient das Zweckentfremdungsverbot, das geschaffen wurde, um die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren zu verhindern. Eine Vermietung an Touristen oder zu gewerblichen Zwecken ist in St\u00e4dten mit einem Zweckentfremdungsverbot nur zul\u00e4ssig, wenn das zust\u00e4ndige Bezirksamt oder die zust\u00e4ndige Verwaltung seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung erteilt. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen.<\/p>\n\n\n\n Einige St\u00e4dte und Kommunen haben zum Beispiel eigens zur Kl\u00e4rung von Fragen bzw. f\u00fcr die Antragsstellungen von Zweckentfremdung Informationsseiten eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Berlin<\/strong><\/p>\n\n\n\n Hamburg<\/strong><\/p>\n\n\n\n Heidelberg<\/strong><\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Nicht nur f\u00fcr einen Neubau von Ferienimmobilien, sondern auch f\u00fcr den Umbau und die Nutzungs\u00e4nderung bestehender Geb\u00e4ude kann eine Genehmigung erforderlich sein. Dies ist in den Bauordnungen der Bundesl\u00e4nder ist festgehalten. Beantragen k\u00f6nnen Sie die Baugenehmigung oder Nutzungs\u00e4nderung beim \u00f6rtlichen Bauamt<\/strong>. Dabei ist der Standort der Immobilie ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n Ist Ihre Wohnung in eine Immobilie wie ein Mehrparteienhaus oder in einen Komplex aus mehreren Immobilien eingebunden, muss Ihre Eigent\u00fcmergemeinschaft der Vermietung an G\u00e4ste zustimmen. Die Teilungserkl\u00e4rung bzw. Gemeinschaftsordnung informiert \u00fcber die Regelung, die von den Eigent\u00fcmer getroffen wurde. Daher sollten Sie unbedingt einen Blick in die Teilungserkl\u00e4rung (falls vorhanden) werfen. Grunds\u00e4tzlich kann es zudem gut sein, Nachbarn im Vorfeld \u00fcber Ihre Absicht wechselnde Mieter (auch wenn es nur gelegentlich ist) zu empfangen, aufzukl\u00e4ren. Dadurch vermeiden Sie Schwierigkeiten im Nachhinein.<\/p>\n\n\n\n In dem folgenden Artikel finden Sie weitere Informationen, wenn Sie z.B. ein Zimmer in Ihrer Mietwohnung zeitweise G\u00e4sten anbieten m\u00f6chten. Sind Sie selbst Mieter, m\u00fcssen Sie selbstverst\u00e4ndlich den Eigent\u00fcmer \u00fcber Ihr Vorhaben der Untervermietung informieren und ein Blick in den Mietvertrag ist sinnvoll.<\/p>\n\n\n\nFerienwohnung anmelden: Diese Schritte sollten Sie durchlaufen<\/h2>\n\n\n\n
1. Ferienwohnung anmelden bei der Stadt oder Gemeinde <\/strong><\/h3>\n\n\n\n
2. Ferienwohnung anmelden: Infos zum Zweckentfremdungsverbot einholen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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3. Ferienwohnung anmelden: Antrag auf Nutzungs\u00e4nderung einer Wohnung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
4. Beschl\u00fcsse innerhalb der Eigent\u00fcmergemeinschaft beachten<\/strong><\/h3>\n\n\n\n