{"id":12112,"date":"2021-12-14T14:41:00","date_gmt":"2021-12-14T13:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=12112"},"modified":"2024-02-22T10:07:08","modified_gmt":"2024-02-22T09:07:08","slug":"ferienwohnung-anmelden-in-8-schritten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/ferienwohnung-anmelden-in-8-schritten\/","title":{"rendered":"Ferienwohnung anmelden in 8 Schritten"},"content":{"rendered":"\n

Eine Ferienwohnung zu betreiben, ist eine hervorragende Kapitalanlage und kann Ihr Privatverm\u00f6gen steigern. Renditen bis zu 5% sind m\u00f6glich. Bevor Sie durchstarten k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie Ihre Ferienwohnung anmelden und einige Beh\u00f6rdeng\u00e4nge stehen an. Informieren Sie sich in diesem Beitrag, wo und wann Sie Ihre Ferienwohnung anmelden m\u00fcssen, was bei einer Zweitwohnung zu beachten ist, wie Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind, was die Gewinnerzielungsabsicht meint und welche Sonderf\u00e4lle zu beachten sind. So vermeiden Sie zahlreiche rechtliche Fallstricke und Verluste.<\/p>\n\n\n\n

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Wichtiger Hinweis<\/strong>: Ferienhausmiete.de \u00fcbernimmt keinerlei Garantie f\u00fcr die Richtigkeit oder Aktualit\u00e4t dieser Inhalte. Wir empfehlen, dass Sie sich in Rechtsfragen immer professionell beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze der Region einhalten.<\/p>\n\n\n\n

Ferienwohnung anmelden: Diese Schritte sollten Sie durchlaufen<\/h2>\n\n\n\n

1. Ferienwohnung anmelden bei der Stadt oder Gemeinde <\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Prinzipiell erfolgt die Anmeldung der Ferienwohnung oder des Ferienhauses beim Einwohnermeldeamt. Je nach Gemeinde liegt die Zust\u00e4ndigkeit auch beim Ordnungsamt. Das trifft insbesondere in Gemeinden zu, in denen \u00f6rtliche Abgaben wie G\u00e4stetaxe, Kurtaxe und oder eine Bettensteuer abzuf\u00fchren sind. <\/p>\n\n\n\n

Tipp: <\/strong>Da es lokal weitere oder abweichende Regelungen geben kann, ist es immer empfehlenswert, sich bei kommunalen Beh\u00f6rden (z.B. Gemeindeverwaltung) \u00fcber erforderliche Anmeldungen und Genehmigungen zu informieren.<\/p>\n\n\n\n

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2. Ferienwohnung anmelden: Infos zum Zweckentfremdungsverbot einholen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

In Deutschland haben Gemeinden die M\u00f6glichkeit, die zweckfremde Nutzung von Wohnraum per Verordnung zu untersagen. Als gesetzliche Grundlage dient das Zweckentfremdungsverbot, das geschaffen wurde, um die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren zu verhindern. Eine Vermietung an Touristen oder zu gewerblichen Zwecken ist in St\u00e4dten mit einem Zweckentfremdungsverbot nur zul\u00e4ssig, wenn das zust\u00e4ndige Bezirksamt oder die zust\u00e4ndige Verwaltung seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung erteilt. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen.<\/p>\n\n\n\n

Einige St\u00e4dte und Kommunen haben zum Beispiel eigens zur Kl\u00e4rung von Fragen bzw. f\u00fcr die Antragsstellungen von Zweckentfremdung Informationsseiten eingerichtet.<\/p>\n\n\n\n

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Berlin<\/strong><\/p>\n\n\n\n