{"id":12264,"date":"2022-01-06T10:18:00","date_gmt":"2022-01-06T09:18:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=12264"},"modified":"2023-08-21T10:24:31","modified_gmt":"2023-08-21T08:24:31","slug":"stolperfalle-endreinigung-bei-ferienwohnung-ferienhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/stolperfalle-endreinigung-bei-ferienwohnung-ferienhaus\/","title":{"rendered":"Stolperfalle Endreinigung bei Ferienwohnung & Ferienhaus"},"content":{"rendered":"\n

Die professionelle Reinigung der Ferienwohnung ist f\u00fcr jeden Vermieter eine zentrale Aufgabe, die mit organisatorischen aber auch rechtlichen Stolperfallen <\/strong>verbunden sein kann. Immer wieder ein brisantes Thema ist die Preisangabenverordnung (PAngV)<\/strong> f\u00fcr die Endreinigung von Ferienwohnungen, Ferienh\u00e4usern<\/strong> oder Monteurzimmern. <\/p>\n\n\n\n

Die richtige Angabe der Endreinigung: Immer wieder Thema vor Gericht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Trotz zahlreicher Ver\u00f6ffentlichungen von Gerichtsurteilen und Presseartikeln besteht oftmals Unwissenheit auf diesem Gebiet. Bereits einige Vermieter sind beim Ausweisen der Endreinigung in die Falle getappt und erhielten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale oder sogar Geldstrafen. Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie bei der Preisangabe f\u00fcr die Reinigung der Ferienwohnung unbedingt die rechtlichen Vorgaben beachten.<\/p>\n\n\n\n

Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Angabe des Mietpreises ankommt und beantworten Fragen zum Thema: Endreinigung in der Ferienwohnung und im Ferienhaus<\/strong>. Zudem wartet eine To-Do-Liste f\u00fcr G\u00e4ste als Gratis-Download am Ende des Beitrages auf Sie!<\/p>\n\n\n\n

Preisangabenverordnung und Endreinigung: Wie passt das zusammen?<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Generell besagt die Preisangabenverordnung folgendes: Jeder, der Endverbrauchern gewerbsm\u00e4\u00dfig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist nach \u00a7 1 der Preisangabenverordnung <\/strong>verpflichtet, den Preis einschlie\u00dflich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile anzugeben. Dies ist der sogenannte Gesamtpreis oder Endpreis.<\/p>\n\n\n\n

Merke:<\/strong> Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) m\u00fcssen Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten<\/strong>. Diese Regelung dient dabei in erster Linie dem Schutz der Verbraucher. Dadurch soll Preisklarheit und bessere Vergleichbarkeit von Angeboten (Mietpreisen) gew\u00e4hrleistet werden. Unlauterer Wettbewerb kann dadurch verhindert werden.<\/p>\n\n\n\n

Wie sind die Kosten der Endreinigung bei der Preiswerbung einer Ferienwohnung anzugeben? <\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Rechtsgrundlage bildet dabei ein BGH-Urteil vom 06.06.1991 (Aktenzeichen I ZR 291 \/ 89 \u00a7 1 UWG, \u00a7 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985).<\/strong> Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil entschieden, dass zu den Endpreisen bei der Bewerbung einer Ferienwohnung auch die pauschal zu zahlenden Nebenkosten f\u00fcr Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie f\u00fcr die Endreinigung<\/strong> anzugeben sind, soweit die Endreinigung obligatorisch und nicht als Wahloption ausgestaltet ist.  Bedeutet: Vermieter d\u00fcrfen die Endreinigung nicht als eine zus\u00e4tzliche Kostenpauschale<\/strong> ansetzen\u2013 au\u00dfer der Mieter hat die Wahl, ob er das Ferienhaus oder die Wohnung selbst reinigen oder reinigen lassen m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n

Werden Preise nicht korrekt angeben (z.B. auf Werbemitteln wie Flyer, Brosch\u00fcren, der eigenen Webseite oder Ferienhausportalen), handelt der Werbende wettbewerbswidrig und es kann zu einer kostspieligen Abmahnung aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen gegen geltende Gesetze kommen u.a. nach \u00a7 5 UWG<\/a> (Verbot der irref\u00fchrenden Werbung)  und \u00a7 3 Abs. 1<\/a>, 4 Nr. 11 UWG<\/a> (unlauterer Wettbewerb).<\/p>\n\n\n\n

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Vorsicht Stolperfalle:<\/strong> Ob falsche Preisangaben durch Unwissenheit, Ungenauigkeit oder Absicht passieren, ist dabei irrelevant. Im schlimmsten Fall bedeutet ein Versto\u00df gegen die PAngV hohe Geldstrafen, die zur Aufgabe der Vermietung zwingen. Nicht nur Neu-Vermieter sollten daher Ihre Preisangaben \u00fcberpr\u00fcfen auch langj\u00e4hrige Vermieter sollten sicherstellen, dass Sie Ihre FeWO-Preise \u00fcberall korrekt darstellen und nicht gegen das Wettbewerbsrecht versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n

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\"Endreinigung
Die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa f\u00fcr die Endreinigung der Ferienwohnung ist wettbewerbswidrig und hat vor Gericht keinen Bestand.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n

Relevante Gerichtsurteile zu Reinigung der Ferienwohnung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Das Landgericht Aschaffenburg hat Ende 2021<\/strong> in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen verurteilt es zu unterlassen, f\u00fcr Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht s\u00e4mtliche obligatorischen Kostenpositionen enthalten (LG Aschaffenburg, Urteil vom 14.12.2021<\/strong>, Az. 1 HK O 47\/21<\/a><\/strong> \u2013 nicht rechtskr\u00e4ftig). Die Beklagte wies in der Leistungsbeschreibung eine separate, kostenm\u00e4\u00dfig bezifferte Position f\u00fcr die Endreinigung pro Objekt und Aufenthalt als \u201egeb\u00fchrenpflichtig vor Ort<\/em>\u201c aus. Die Kosten wurden nicht in den beworbenen Gesamtmietpreis inkludiert. Das Landesgericht bewertete die betreffende Werbung als Versto\u00df gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Irref\u00fchrungsverbot.<\/p>\n\n\n\n

Ein weiteres, richtungweisendes Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm<\/strong> zur Angabe von Endpreisen in 2013 gesprochen (Az.: I-4 U 22\/13<\/strong><\/a>): In dem verhandelten Fall warb ein Vermieter von Feriendomizilen mit folgenden Preisangaben: „Tagespreis: Nebensaison 40 Euro; Hauptsaison 50 Euro. Im Preis sind die Wasser-, Strom- und Gaskosten bereits enthalten, zzgl. einmaliger Endreinigungskosten in H\u00f6he von 30 Euro“<\/em>. Die Wettbewerbszentrale mahnte den Beklagten deshalb ab. Scheiterte sie vor dem Landgericht noch, war die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) erfolgreich.<\/p>\n\n\n\n

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig<\/strong> (Az.: 2 U 50\/14) entschied im Jahr 2014 zum Schutz der Verbraucher, dass die Preisangabe f\u00fcr die Ferienwohnung die Endreinigung enthalten muss, um wettbewerbskonkform zu sein.<\/p>\n\n\n\n

Die Endreinigung richtig angeben \u2013 So ist es wettbewerbskonform<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Zur besseren Veranschaulichung haben wir vier Beispiele f\u00fcr Angaben zur Endreinigung aufgef\u00fchrt mit Angabe des \u00dcbernachtungspreis pro Woche und Tag.<\/p>\n\n\n\n

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rechtskonforme Darstellung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n

\u2714\ufe0f Beispiel 1: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises: <\/p>\n\n\n\n

Preis pro Woche<\/strong>: 470 Euro; inklusive Endreinigung<\/strong> <\/p>\n\n\n\n

\u2714\ufe0f Beispiel 2: Die Endreinigung ist als Leistung vom Feriengast frei w\u00e4hlbar<\/p>\n\n\n\n

Preis pro Woche: 470 Euro, die Endreinigung ist optional: 70 Euro<\/strong> <\/p>\n\n\n\n

\u2714\ufe0f Beispiel 3: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises <\/p>\n\n\n\n

Preis f\u00fcr den 1. Tag: 90 Euro (inkl. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Der Urlaubsgast kann bei diesen Beispielen auf den ersten Blick den genauen Endpreis entnehmen. <\/p>\n<\/div>\n\n\n\n

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nicht rechtskonforme Darstellung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

\u274c Beispiel 4: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises:<\/p>\n\n\n\n

Preis pro Woche: 470 Euro plus 70 Euro f\u00fcr die Endreinigung<\/strong> .<\/p>\n\n\n\n

Dem Interessenten wird der Endpreis nicht auf den ersten Blick angezeigt, sondern er muss die 70,- \u20ac eigenst\u00e4ndig hinzurechnen. <\/p>\n<\/div>\n\n\n\n

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Weitere Stolperfallen bei der Endreinigung <\/strong><\/h3>\n\n\n\n

1. Der Zeitfaktor <\/strong><\/p>\n\n\n\n

Je nach Gr\u00f6\u00dfe und Lage des Hauses erfordert die Endreinigung einer Ferienwohnung einige Stunden Arbeit. Pauschale Aussagen, wie viel Zeit die Reinigung der Ferienwohnung in Anspruch nimmt, k\u00f6nnen nicht getroffen werden. Als Richtwert<\/strong> k\u00f6nnen Sie hier zwei bis vier Stunden<\/strong> nehmen. Bei schnell aufeinander folgenden Bettenwechseln (Abreisetag = Anreisetag) steht Ihnen ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verf\u00fcgung. Hier ist eine gute Organisation im Reinigungsprozess Tag f\u00fcr Tag gefragt. \u00dcberlegen Sie, ob Sie eine Person oder zwei oder ein gro\u00dfes Reinigungsteam ben\u00f6tigen. Achten Sie grunds\u00e4tzlich auf ausreichend Zeit durch Festlegung klare Regeln, wann Ihre Urlaubsg\u00e4ste anreisen und abreisen k\u00f6nnen. Viele Vermieter bitten Ihre G\u00e4ste um Abreise bis 10 Uhr und erm\u00f6glichen eine Anreise ab 15 Uhr.<\/p>\n\n\n\n

2. Der Preis f\u00fcr die Endreinigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Die Endreinigungskosten sind unter anderen abh\u00e4ngig von der Gr\u00f6\u00dfe des Hauses, der Anzahl der Badezimmer und der Ausstattung<\/a>. Setzen Sie den Preis f\u00fcr die Endreinigung nicht zu niedrig an, aufgrund des Fachkr\u00e4ftemangels und allgemein steigender Kosten m\u00fcssen Sie m\u00fcssen h\u00f6heren Lohnkosten f\u00fcr Ihr Personal rechnen. <\/p>\n\n\n\n

3. Das richtige Reinigungspersonal <\/strong><\/p>\n\n\n\n

Gutes Reinigungspersonal f\u00fcr die Endreinigung der Ferienwohnung zu finden und zu halten, geh\u00f6rt zu einen der gr\u00f6\u00dften Herausforderungen f\u00fcr Vermieter. Obwohl die Vermietung von FeWo\u2019s ein \u00e4u\u00dferst lukrative Kapitalanlage<\/a> ist, steht und f\u00e4llt die Expansion in diesem Gesch\u00e4ft mit dem Reinigungspersonal. Wer also vor hat eine Ferienwohnung zu erwerben und schon vorab wei\u00df, dass er aufgrund der Entfernung oder wegen anderer Gr\u00fcnde, nicht selbst die Reinigung durchf\u00fchren wird, tut gut daran, sich rechtzeitig um eine Reinigungskraft zu k\u00fcmmern und von vornherein in die \u00dcberlegungen einzubeziehen. Die prek\u00e4re Personalsituation zeigt auch die folgende Zahl: 100.000 sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte weniger gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie im Gastgewerbe. <\/p>\n\n\n\n

In unserem Beitrag „Putzfee gesucht: Personal finden und halten“ sagen wir Ihnen, wie es gelingen kann eine gute Hausbetreuung zu finden. <\/p>\n\n\n\n

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Putzfee gesucht: Personal finden und halten<\/strong><\/a><\/div>\n<\/div>\n\n\n\n
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4. Sollten Vermieter die Endreinigung der Ferienwohnung Ihren Ferieng\u00e4sten \u00fcberlassen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n

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Achten Sie darauf, dass Ihre Qualit\u00e4tsstandards bei der Endreinigung eingehalten werden und ber\u00fccksichtigen aktuelle Lohnkosten bei der Preisgestaltung.<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n\n\n\n
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Selbstverst\u00e4ndlich ist es Ihnen auch freigestellt, die Endreinigung dem Mieter zu \u00fcberlassen. Dies ist jedoch eher un\u00fcblich und in der Regel nicht zielf\u00fchrend, denn zu unterschiedlich sind die Ma\u00dfst\u00e4be und Anspr\u00fcche an Ordnung, Sauberkeit und Hygiene. \u00dcberlassen Sie dem Gast diese Aufgabe, haben Sie keinerlei M\u00f6glichkeit einen gleichbleibenden Qualit\u00e4tsstandard zu halten. Was f\u00fcr den einen aufger\u00e4umt und sauber ist, ist f\u00fcr den anderen \u00e4u\u00dferst ungen\u00fcgend und schon sind Differenzen \u00fcber „richtiges putzen“ zwischen Gastgeber und Ferieng\u00e4sten im vollen Gange. Zudem k\u00f6nnen Sie nicht sicherstellen, dass die Wohnung blitzsauber an den n\u00e4chsten Gast weitervermietet wird.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

5. Wie sollten Urlaubsg\u00e4ste die Ferienwohnung nach Abreise verlassen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Grunds\u00e4tzlich sollten Ihre G\u00e4ste die Ferienwohnung vor der Abreise, auch wenn die Endreinigung inklusive ist, in einem ordentlichen und aufger\u00e4umten Zustand hinterlassen. „Die Ferienwohnung<\/strong> sollte bei Auszug besenrein<\/strong> \u00fcbergeben werden“<\/em>. Diese Aussage ist f\u00fcr die meisten G\u00e4ste sehr schwammig. Muss die Bettw\u00e4sche abgezogen werden, das Geschirr aus der Sp\u00fclmaschine ger\u00e4umt werden, wohin geh\u00f6ren die gebrauchten Handt\u00fccher? Oft hilft es G\u00e4sten, wenn Sie eine To-Do<\/strong>-Liste<\/strong> bei Abreise zur Verf\u00fcgung<\/strong><\/a> <\/strong>stellen.<\/p>\n\n\n\n

Z\u00f6gern Sie nicht, G\u00e4ste zu bitten, ein paar simple Reinigungsaufgaben zu erledigen, bevor sie abreisen. Passen Sie allerdings auf, sie nicht mit zu vielen Aufgaben zu \u00fcberfordern, die den Eindruck erwecken, dass sie die ganze Arbeit f\u00fcr Sie erledigen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n