{"id":17984,"date":"2023-10-09T07:49:20","date_gmt":"2023-10-09T05:49:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=17984"},"modified":"2023-10-11T08:07:00","modified_gmt":"2023-10-11T06:07:00","slug":"unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft\/","title":{"rendered":"Unangemeldete G\u00e4ste in Ihrer Unterkunft und die Konsequenzen"},"content":{"rendered":"\n

Hatten Sie auch schon einmal unangemeldete G\u00e4ste in Ihrer Ferienwohnung? Bleibt der Besuch in der Ferienwohnung auch noch \u00fcber Nacht, ist das f\u00fcr Vermieter \u00e4rgerlich und meist mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden. Auch rechtliche Konsequenzen k\u00f6nnten dabei auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit der Situation umgehen und welche Ma\u00dfnahmen Sie ergreifen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

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Rechtliche Aspekte: Was sagt das Gesetz?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Ferienwohnungen sind f\u00fcr die Beherbergung der angemeldeten und im Mietvertrag festgelegten G\u00e4ste vorgesehen. Ihr Mietvertrag sollte daher auch eine Klausel zur maximalen Belegung und zur Anmeldung von G\u00e4sten enthalten. Das bedeutet, dass G\u00e4ste, die nicht im Mietvertrag aufgef\u00fchrt sind und nicht bei der Ankunft registriert wurden, normalerweise nicht ohne die Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung \u00fcbernachten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n

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\"Uangemeldete<\/figure><\/div>\n\n\n

Wenn unangemeldete G\u00e4ste in einer Ferienwohnung angetroffen werden, k\u00f6nnen Vermieter rechtliche Schritte unternehmen. Dies kann von einer Verwarnung \u00fcber die Aufforderung zum Verlassen der Ferienwohnung bis hin zur Vertragsaufl\u00f6sung reichen, je nach den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen im Mietvertrag.<\/p>\n\n\n\n

Das Gesetz gew\u00e4hrt Vermietern das Recht, unangemeldete G\u00e4ste aus der Ferienwohnung zu verweisen. Im Schadensfall k\u00f6nnen Vermieter Anspr\u00fcche geltend machen, um entstandene Kosten zu decken. Dies sollte jedoch stets im Rahmen der geltenden Gesetze und Vertragsbestimmungen erfolgen.<\/p>\n\n\n\n

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Vorbeugende Ma\u00dfnahmen f\u00fcr unangemeldete G\u00e4ste<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Mietvertrag<\/strong><\/h3>\n\n\n\n

Halten Sie alle wichtigen Punkte vorab im Mietvertrag fest. Tragen Sie auch alle Namen der angemeldeten G\u00e4ste dort ein. Am Ende m\u00fcssen Sie und die G\u00e4ste den Mietvertrag unterzeichnen. Dadurch sind beide Parteien gesch\u00fctzt, falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt.<\/p>\n\n\n\n

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Folgende Punkte sollten in Ihrem Mietvertrag u.a. in Bezug auf unangemeldete G\u00e4ste enthalten sein:<\/p>\n\n\n\n

1. Maximalbelegung:<\/strong> Definieren Sie klar, wie viele Personen in der Ferienwohnung \u00fcbernachten d\u00fcrfen, und legen Sie diese Zahl als Maximalbelegung fest. Dies sollte den \u00f6rtlichen Vorschriften und der Gr\u00f6\u00dfe der Unterkunft entsprechen.<\/p>\n\n\n\n

2.<\/strong> Haftung:<\/strong> Stellen Sie klar, dass G\u00e4ste f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den, die sie verursachen, haftbar sind, einschlie\u00dflich der Sch\u00e4den durch unangemeldete G\u00e4ste.<\/p>\n\n\n\n

3.<\/strong> \u00c4nderungen am Mietvertrag:<\/strong> Kl\u00e4ren Sie, dass \u00c4nderungen am Mietvertrag, einschlie\u00dflich dem Hinzuf\u00fcgen weiterer G\u00e4sten, nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n

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