{"id":18640,"date":"2024-02-14T14:05:53","date_gmt":"2024-02-14T13:05:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=18640"},"modified":"2024-02-16T10:45:33","modified_gmt":"2024-02-16T09:45:33","slug":"energieausweis-fuer-ferienhaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/energieausweis-fuer-ferienhaus\/","title":{"rendered":"Energieausweis f\u00fcr Ferienhaus: Was Sie wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n

Als Vermieter haben Sie einen gro\u00dfen Wissensschatz rund um die Ferienhausvermietung, aber \u00fcber einen Energieausweis f\u00fcr das Ferienhaus haben Sie sich vielleicht noch nie informiert. Dabei besteht f\u00fcr Ihre Ferienunterkunft m\u00f6glicherweise eine Energieausweis Pflicht. Wir kl\u00e4ren auf, was Sie als Vermieter \u00fcber den Energieausweis speziell f\u00fcr Ferienunterk\u00fcnfte wissen m\u00fcssen – von der gesetzlichen Grundlage bis zur praktischen Umsetzung.<\/p>\n\n\n\n

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Was ist ein Energieausweis?<\/h2>\n\n\n\n

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen dar\u00fcber enth\u00e4lt, wie viel Energie ein Geb\u00e4ude verbraucht, um beheizt oder gek\u00fchlt zu werden. Diese Vorgaben sind im Geb\u00e4ude-Energie-Gesetz (GEG)<\/a> festgelegt. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 gilt und wurde 2023 novelliert. Es hat fr\u00fchere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-W\u00e4rmegesetz (EEW\u00e4rmeG) ersetzt.<\/p>\n\n\n\n

Das Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Geb\u00e4uden zu regulieren, besonders in Bezug auf Heizung und D\u00e4mmung. F\u00fcr Neubauten bedeutet dies, dass sie nur noch bis zu 55 Prozent der Prim\u00e4renergie eines speziellen Referenzwerts verbrauchen d\u00fcrfen. Vorher war diese Anforderung bei 75 Prozent. Au\u00dferdem m\u00fcssen bestimmte Standards f\u00fcr D\u00e4mmung und Fenster ber\u00fccksichtig werden.<\/p>\n\n\n\n

\"Energieausweis
Ein Energieausweis f\u00fcr das Ferienhaus schafft Transparenz in der Energiebilanz.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n

Um den Energieverbrauch eines Geb\u00e4udes zu berechnen, werden verschiedene Faktoren herangezogen, wie zum Beispiel Heizung, K\u00fchlung, Warmwasserbereitung und der Stromverbrauch dieser Ger\u00e4te im Betrieb. Es gibt auch Anforderungen an den Luftaustausch und die Minimierung von W\u00e4rmebr\u00fccken, die Stellen im Geb\u00e4ude sind, die schlecht isoliert sind.<\/p>\n\n\n\n

Das GEG legt auch Regeln fest f\u00fcr die vorhandene Klimatechnik und Ma\u00dfnahmen zum Hitzeschutz im Sommer. Diese sollen f\u00fcr ein angenehmes Wohn- und Arbeitsumfeld sorgen sowie den Bedarf an Heizenergie begrenzen.<\/p>\n\n\n\n

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Energieausweis Ferienhaus: Zwei Arten<\/h2>\n\n\n\n
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Verbrauchsausweis<\/h3>\n\n\n\n

Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tats\u00e4chlichen Verbrauchsdaten<\/strong> eines Geb\u00e4udes \u00fcber einen bestimmten Zeitraum.<\/p>\n\n\n\n

Er ber\u00fccksichtigt also den realen Energieverbrauch f\u00fcr Heizung, K\u00fchlung, Warmwasserbereitung und andere energierelevante Systeme. Diese Daten werden in der Regel aus den Abrechnungen der Energieversorger oder aus den Verbrauchsinformationen des Geb\u00e4udes gesammelt. <\/p>\n\n\n\n

Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft dar\u00fcber, wie viel Energie tats\u00e4chlich verbraucht wurde<\/strong>, und ist oft einfacher und kosteng\u00fcnstiger zu erstellen als ein Bedarfsausweis.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n

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Bedarfsausweis<\/h3>\n\n\n\n

Im Gegensatz dazu basiert<\/strong> ein Bedarfsausweis auf einer Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Geb\u00e4udes<\/strong>, unabh\u00e4ngig von den tats\u00e4chlichen Verbrauchsdaten. <\/p>\n\n\n\n

Dabei werden Aspekte wie die Geb\u00e4udeh\u00fclle, die Heizungsanlage, die L\u00fcftung und die Nutzung ber\u00fccksichtigt, um den theoretischen Energiebedarf des Geb\u00e4udes zu berechnen. <\/p>\n\n\n\n

Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft dar\u00fcber, wie viel Energie ben\u00f6tigt w\u00fcrde, um das Geb\u00e4ude unter standardisierten Bedingungen zu beheizen oder zu k\u00fchlen<\/strong>. Diese Art von Ausweis ist oft genauer, erfordert jedoch eine detaillierte Analyse durch einen qualifizierten Energieberater und ist in der Regel teurer als ein Verbrauchsausweis.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n

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Energieausweis Pflicht f\u00fcr meine Ferienunterkunft?<\/h2>\n\n\n\n

Um festzustellen, ob Ihre Ferienwohnung einen Energieausweis ben\u00f6tigt, m\u00fcssen Sie zwei Aspekte ber\u00fccksichtigen: die Vermietungsdauer und den j\u00e4hrlichen Gesamtenergieverbrauch.<\/p>\n\n\n\n

Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung sind folgende Wohngeb\u00e4ude von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen: <\/p>\n\n\n\n