{"id":20445,"date":"2025-05-30T13:29:04","date_gmt":"2025-05-30T11:29:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=20445"},"modified":"2025-06-05T09:33:57","modified_gmt":"2025-06-05T07:33:57","slug":"eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung-so-setzt-europa-die-neuen-regeln-um","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/eu-verordnung-zur-kurzzeitvermietung-so-setzt-europa-die-neuen-regeln-um\/","title":{"rendered":"EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: So setzt Europa die neuen Regeln um"},"content":{"rendered":"\n
Mit der Verordnung (EU) 2024\/1028 schafft die Europ\u00e4ische Union erstmals einheitliche Regeln f\u00fcr die Kurzzeitvermietung. Ziel ist mehr Transparenz, bessere Kontrolle und ein verl\u00e4sslicher Datenaustausch zwischen Gastgebern, Plattformen und Beh\u00f6rden. Die Verordnung ist am 20. Mai 2024 in Kraft getreten und gilt ab 20. Mai 2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten.<\/p>\n\n\n\n
Viele europ\u00e4ische L\u00e4nder setzen die Regeln bereits um \u2013 allen voran Spanien und Italien. Auch in Deutschland laufen Vorbereitungen auf Bundes-, L\u00e4nder- und kommunaler Ebene. Dieser Artikel gibt einen \u00dcberblick \u00fcber Inhalte, internationale Umsetzung und aktuelle Entwicklungen in deutschen St\u00e4dten und Kommunen.<\/p>\n\n\n\n
Die Verordnung verpflichtet Gastgeber, Plattformen und Beh\u00f6rden zu einem standardisierten Datenaustausch, um mehr Transparenz, rechtssichere Rahmenbedingungen und eine effektive Marktaufsicht zu gew\u00e4hrleisten \u2013 ohne in nationale Wohnraumpolitik einzugreifen.<\/p>\n\n\n\n
Laut dem BMWK und dem offiziellen Gesetzestext <\/a>umfasst die Verordnung folgende zentrale Punkte:<\/p>\n\n\n\n 1. Registrierungspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n 2. Pflichten f\u00fcr Plattformen<\/strong><\/p>\n\n\n\n 3. Digitale Zugangsstelle<\/strong><\/p>\n\n\n\n 4. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n Spanien hat bereits ein landesweites Registrierungsverfahren (NRA \u2013 N\u00famero de Registro de Alojamiento) eingef\u00fchrt. Diese zentrale Nummer ist in allen Inseraten verpflichtend und wird in Zusammenarbeit zwischen Plattformen und Beh\u00f6rden kontrolliert. Ziel ist eine einheitliche Datenbasis \u00fcber alle autonomen Regionen hinweg.<\/p>\n\n\n\n Weiterf\u00fchrende Informationen: Einheitliche Registrierungsnummer (NRA) f\u00fcr Ferienunterk\u00fcnfte in Spanien<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n Auch Italien setzt auf eine nationale Identifikationsnummer: die Codice Identificativo Nazionale (CIN)<\/strong>. Diese ist in jeder Region einheitlich geregelt und muss bei Inseraten zwingend angegeben werden. Plattformen wie Airbnb und Booking.com sind verpflichtet, die Nummern zu verifizieren.<\/p>\n\n\n\n Zur Umsetzung der EU-Verordnung \u00fcber die Erhebung und Weitergabe von Daten bei kurzfristiger Vermietung von Unterk\u00fcnften hat das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Mai 2024 den Referentenentwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n Deutschland setzt auf f\u00f6derale Umsetzung mit zentraler Datendrehscheibe und auf ein zweistufiges System:<\/p>\n\n\n\n Damit verbindet Deutschland europ\u00e4ische Einheitlichkeit mit f\u00f6deraler Flexibilit\u00e4t \u2013 und gibt Kommunen weiterhin die M\u00f6glichkeit, das Wohnraumangebot vor Ort aktiv zu steuern.<\/p>\n\n\n\n 1. Zentrale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Bundesnetzagentur soll eine technische Infrastruktur bereitstellen, die es Online-Plattformen erm\u00f6glicht, monatlich strukturierte Daten an Beh\u00f6rden zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n Diese Daten umfassen:<\/p>\n\n\n\n 2. Zusammenarbeit mit den Landesbeh\u00f6rden<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die Zugangsstelle stellt die eingegangenen Daten den zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung. Diese Beh\u00f6rden pr\u00fcfen die Daten, gleichen sie mit lokalen Registrierungsregistern ab und k\u00f6nnen bei Verst\u00f6\u00dfen Ma\u00dfnahmen ergreifen.<\/p>\n\n\n\n 3. Rechtsrahmen f\u00fcr Registrierungspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n Der Entwurf enth\u00e4lt keine Pflicht zur Registrierung auf Bundesebene, sondern \u00fcberl\u00e4sst es weiterhin den L\u00e4ndern und Kommunen, Registrierungsverfahren und Zweckentfremdungssatzungen einzuf\u00fchren (Opt-In Verfahren).<\/strong> Bestehende lokale Regelungen, wie z.\u202fB. in Berlin oder Hamburg bleiben erhalten.<\/p>\n\n\n\n 4. Schutz kleiner Anbieter & DSGVO-Konformit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n Es wird gepr\u00fcft, ob Anbieter mit weniger als 10 Vermietungen pro Jahr ausgenommen werden k\u00f6nnen (wie in der EU-Verordnung vorgesehen). Die Datenverarbeitung erfolgt ausschlie\u00dflich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).<\/p>\n\n\n\n Zahlreiche St\u00e4dte und Gemeinden in Deutschland besch\u00e4ftigen sich aktuell mit der Frage, wie ein lokales Registrierungsverfahren f\u00fcr die kurzfristige Vermietung rechtssicher und praxistauglich eingef\u00fchrt werden kann, um der EU-Verordnung 2024\/1028 gerecht zu werden.<\/p>\n\n\n\n Die Voraussetzungen daf\u00fcr sind regional sehr unterschiedlich: Gemeinden mit bestehenden Wohnraumschutzgesetzen oder Zweckentfremdungssatzungen tun sich deutlich leichter \u2013 denn sie verf\u00fcgen bereits \u00fcber rechtliche und organisatorische Strukturen.<\/p>\n\n\n\n Am Beispiel der Gemeinde Sylt<\/a> zeigt sich, dass sich Kommunen bereits aktiv mit der Umsetzung der EU-Verordnung 2024\/1028 befassen und pr\u00fcfen, wie ein lokales Registrierungsverfahren k\u00fcnftig gestaltet werden kann.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Berlin<\/strong><\/p>\n\n\n\n Berlin z\u00e4hlt zu den strengsten Regulierern. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) schreibt vor, dass Wohnraum nur mit Genehmigung touristisch vermietet werden darf. Eine Registrierungspflicht besteht bereits seit Jahren, ebenso die Verpflichtung zur Angabe der Registrierungsnummer in Inseraten. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.<\/p>\n\n\n\n Hamburg<\/strong><\/p>\n\n\n\n Auch Hamburg regelt die Zweckentfremdung \u00fcber das Wohnraumschutzgesetz. Die touristische Vermietung muss dort angezeigt und genehmigt werden. Eine zentrale Datenbank dient der Kontrolle. Die Stadt informiert aktiv \u00fcber geltende Pflichten und ahndet Verst\u00f6\u00dfe konsequent.<\/p>\n\n\n\n Nordrhein-Westfalen (NRW)<\/strong><\/p>\n\n\n\n NRW hat mit dem Wohnraumst\u00e4rkungsgesetz eine landesweite Grundlage geschaffen, auf deren Basis viele Kommunen t\u00e4tig wurden. St\u00e4dte wie K\u00f6ln, D\u00fcsseldorf, M\u00fcnster, Bonn, Dortmund und Aachen haben eine Registrierungspflicht eingef\u00fchrt. Vermieter m\u00fcssen dort eine sogenannte Wohnraum-ID beantragen und diese in ihren Inseraten angeben. <\/p>\n\n\n\n Bayern<\/strong><\/p>\n\n\n\n In M\u00fcnchen gilt eine kommunale Zweckentfremdungssatzung, die Ferienvermietung ohne Genehmigung untersagt. Bei Missachtung drohen Bu\u00dfgelder von bis zu 500.000 Euro. Auch hier ist eine Registrierung mit Angabe einer Kennziffer in Inseraten Pflicht. Weitere St\u00e4dte in Bayern arbeiten an vergleichbaren Regelungen.<\/p>\n\n\n\n Baden-W\u00fcrttemberg<\/strong><\/p>\n\n\n\n Das Bundesland hat ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, das St\u00e4dten erm\u00f6glicht, eigene Satzungen zu erlassen. St\u00e4dte wie Stuttgart, Freiburg oder Heidelberg haben davon bereits Gebrauch gemacht und verlangen Registrierung, Genehmigung und eine Zweckbindung des Wohnraums.<\/p>\n\n\n\n Mecklenburg-Vorpommern<\/strong><\/p>\n\n\n\n Auch hier gilt ein Zweckentfremdungsgesetz, das jedoch besonders auf Bestandsschutz setzt: Wer seine Ferienwohnung ordnungsgem\u00e4\u00df gemeldet hat, genie\u00dft Schutz. Kommunen k\u00f6nnen eigene Satzungen erlassen, um die Umnutzung von Wohnraum zu regulieren.<\/p>\n\n\n\n Rheinland-Pfalz<\/strong><\/p>\n\n\n\n In Rheinland-Pfalz erm\u00f6glicht das Zweckentfremdungsgesetz den St\u00e4dten, bei drohendem Wohnraummangel eigene Regelungen einzuf\u00fchren. Viele Tourismusregionen pr\u00fcfen derzeit entsprechende Schritte.<\/p>\n\n\n\n Schleswig-Holstein<\/strong><\/p>\n\n\n\n Mit dem Wohnraumschutzgesetz von 2024 schafft Schleswig-Holstein die landesrechtliche Grundlage, um dem Verlust von Wohnraum durch ungenehmigte Ferienvermietung zu begegnen.<\/p>\n\n\n\n Die EU-Verordnung 2024\/1028 schafft klare, digitale und gerechte Regeln f\u00fcr die Kurzzeitvermietung. W\u00e4hrend L\u00e4nder wie Spanien und Italien sie bereits umgesetzt haben, arbeitet Deutschland an einer <\/strong>zweistufigen L\u00f6sung mit zentralem Datenaustausch und kommunaler Verantwortung.<\/p>\n\n\n\n Gastgeber sollten sich fr\u00fchzeitig \u00fcber lokale Anforderungen informieren, Kommunen ihre Regelungen bis 2026 auf EU-Konformit\u00e4t pr\u00fcfen \u2013 und Plattformen ihre technischen Schnittstellen vorbereiten.<\/p>\n\n\n\n <\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Mit der Verordnung (EU) 2024\/1028 schafft die Europ\u00e4ische Union erstmals einheitliche Regeln f\u00fcr die Kurzzeitvermietung. Ziel ist mehr Transparenz, bessere Kontrolle und ein verl\u00e4sslicher Datenaustausch zwischen Gastgebern, Plattformen und Beh\u00f6rden. Die Verordnung ist am 20. Mai 2024 in Kraft getreten und gilt ab 20. Mai 2026 verbindlich in allen Mitgliedstaaten. 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Vorreiter in Europa: Spanien und Italien<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Spanien: NRA-Registrierungssystem landesweit eingef\u00fchrt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Italien \u2013 CIN-System aktiv<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Wie Deutschland die EU-Verordnung 2024\/1028 umsetzen will<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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Kerninhalte der geplanten Umsetzung in Deutschland<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
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Viele St\u00e4dte und Gemeinden pr\u00fcfen \u2013 lokale Konzepte entstehen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wohnraumschutzgesetzen oder Zweckentfremdungssatzungen<\/strong> (Aktueller Stand in den Bundesl\u00e4ndern -Auswahl) <\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Fazit: Einheitlicher Rahmen, aber lokale Verantwortung<\/h2>\n\n\n\n
Quellen & weiterf\u00fchrende Informationen<\/h2>\n\n\n\n
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