{"id":21413,"date":"2026-09-28T11:11:20","date_gmt":"2026-09-28T09:11:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/?p=21413"},"modified":"2026-09-28T11:25:37","modified_gmt":"2026-09-28T09:25:37","slug":"greenwashing-verbot-ferienwohnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ferienhausmiete.de\/gastgebermagazin\/greenwashing-verbot-ferienwohnung\/","title":{"rendered":"Greenwashing-Verbot: Was FeWo-Vermieter jetzt wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"\n

Greenwashing-Verbot: Was FeWo-Vermieter jetzt wissen m\u00fcssen<\/h2>\n\n\n\n

Das Greenwashing-Verbot gilt in Deutschland seit dem 27. September 2026 und kann auch Ihr Ferienwohnungs-Inserat betreffen. Pauschale Umweltaussagen wie \u201enachhaltig\u201c, \u201eumweltfreundlich\u201c oder \u201eklimaneutral\u201c sind ohne belastbare Grundlage nicht mehr zul\u00e4ssig. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024\/825, umgesetzt durch eine \u00c4nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Pr\u00fcfen Sie deshalb Inseratstexte, Website und Social-Media-Beitr\u00e4ge. Echte Umweltma\u00dfnahmen d\u00fcrfen Sie weiterhin nennen, wenn sie konkret und belegbar sind.<\/p>\n\n\n\n

EmpCo-Richtlinie: Grundlage f\u00fcr das Greenwashing-Verbot<\/h3>\n\n\n\n

Oft ist von einer \u201eEU-Verordnung\u201c die Rede. Tats\u00e4chlich geht es um die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition), die erst in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah das mit dem Dritten Gesetz zur \u00c4nderung des UWG, verk\u00fcndet im Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43). Die neuen Regeln zu Umweltaussagen gelten seit dem 27. September 2026.<\/p>\n\n\n\n

Die UWG-Regeln gelten f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Handlungen von Unternehmern. Wer eine Ferienwohnung regelm\u00e4\u00dfig und mit Gewinnabsicht vermietet, sollte davon ausgehen, dass sie auch f\u00fcr ihn gelten.<\/p>\n\n\n\n

Greenwashing-Verbot: Die wichtigsten neuen Regeln<\/h3>\n\n\n\n

Die folgenden Verbote wurden neu in die sogenannte \u201eschwarze Liste\u201c des UWG aufgenommen. Sie umfasst Gesch\u00e4ftspraktiken, die immer unzul\u00e4ssig sind:<\/p>\n\n\n\n