Recht & Steuern · Aktualisiert: Juni 2026
Wichtige Aktualisierung (Juni 2026): Das nationale NRA-Register wurde gerichtlich gekippt. Mit Urteil Nr. 620/2026 vom 19. Mai 2026 (öffentlich bekanntgegeben am 21. Mai 2026) hat das Oberste Gericht Spaniens (Tribunal Supremo) das nationale Einheitsregister für Kurzzeitvermietungen – und damit die verpflichtende NRA/NRUA – für nichtig erklärt. Die wichtigste praktische Folge: Eine nationale Registrierungsnummer ist kein eigenständiges Pflichtkriterium mehr. Ihre regionale Tourismuslizenz (VUT/VFT/HUT/VT o. Ä.) bleibt jedoch weiterhin verpflichtend. Die Einzelheiten lesen Sie weiter unten. Da sich die Lage aktuell schnell entwickelt und die Plattformen ihre Prozesse erst anpassen, empfehlen wir, den Stand vor wichtigen Schritten zu prüfen.
Was hat das Oberste Gericht entschieden?
Auf Klage der Generalitat Valenciana (Regionalregierung von Valencia) hat die Verwaltungskammer des Tribunal Supremo das Königliche Dekret 1312/2024 teilweise annulliert. Konkret gekippt wurden die Vorschriften, die das nationale Einheitsregister für Kurzzeitvermietungen (Registro Único de Arrendamientos) schufen, sowie die Pflicht, sich ins Grundbuch (Registro de la Propiedad) bzw. das Register für bewegliche Sachen (Registro de Bienes Muebles) einzutragen, um eine Registrierungsnummer (NRA/NRUA) zu erhalten.
Die Begründung: Dem spanischen Zentralstaat fehlt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit, ein nationales Register zu schaffen, das parallel zu den bereits bestehenden regionalen Tourismusregistern der autonomen Gemeinschaften läuft. Die Regelung der touristischen Vermietung ist überwiegend Sache der Regionen. Das nationale Register erzeugte damit eine rechtswidrige Doppelstruktur. Das Gericht bestätigte damit auch frühere kritische Hinweise des Staatsrats (Consejo de Estado).
Wichtig – es ist eine teilweise Nichtigkeit: Das Urteil hebt nicht das gesamte Dekret auf. Bestehen bleiben insbesondere:
- die Ventanilla Única Digital de Arrendamientos (digitale Anlaufstelle für Datenaustausch),
- die Pflichten der Online-Plattformen zur Datenübermittlung,
- die Weitergabe von Daten zu statistischen Zwecken.
Gekippt ist also das Register und die NRA als Zugangsvoraussetzung – nicht der gesamte ordnungspolitische Rahmen.
Was bedeutet das für Gastgeber konkret?
Wenn Sie noch keine NRA beantragt haben: Sie sind nach dem nationalen Verfahren dazu nicht mehr verpflichtet. Auch die zuvor geplante jährliche Meldung der Vermietungstätigkeit (das „modelo informativo“/depósito anual), die an dieses Register gekoppelt war, entfällt als verpflichtender Schritt.
Wenn Sie bereits eine NRA haben: Das Verfahren, unter dem sie ausgestellt wurde, ist für nichtig erklärt. Maßgebliche Referenz ist nun wieder Ihre regionale Tourismusregistrierungsnummer (VUT/VFT/HUT/VT o. Ä.). Es empfiehlt sich, weitere Entwicklungen abzuwarten, bevor Sie aus der Annullierung Ansprüche ableiten.
Wenn Ihr Inserat wegen fehlender NRA gesperrt wurde: Dem Urteil zufolge verliert eine Sperrung, die allein auf der fehlenden NRA beruhte, ihre Rechtsgrundlage. Es wird erwartet, dass Plattformen wie Airbnb oder Booking ihre Prüfprozesse umstellen und statt der NRA wieder auf die regionale Registrierungsnummer abstellen. Ein einheitliches, etabliertes Verfahren für die Wiederherstellung zuvor entfernter Inserate gibt es derzeit allerdings noch nicht – das hängt davon ab, wie die einzelnen Plattformen ihre Richtlinien in den kommenden Monaten anpassen.
Heißt das, Sie können ohne jede Registrierung vermieten?
Nein – das ist der wichtigste Punkt. Das Urteil beseitigt nur die zusätzliche nationale Ebene. Die regionalen Lizenz- und Registrierungspflichten der autonomen Gemeinschaften (Andalusien, Valencianische Gemeinschaft, Katalonien, Kanaren u. a.) gelten unverändert weiter. Verlangt Ihre Region eine touristische Lizenz (z. B. VUT, VFT, HUT, VT), benötigen Sie diese nach wie vor. Auch steuerliche Pflichten – etwa die jährliche Erklärung von Mieteinnahmen über das Modelo 210 – sind von dem Urteil nicht berührt.
Was passiert als Nächstes?
Das Urteil schafft für den Markt der Kurzzeitvermietung eine Phase der Unsicherheit. Mehrere Fragen sind offen:
- Plattform-Prozesse: Airbnb, Booking & Co. müssen ihre NRA-basierten Verifizierungen auf die regionalen Register umstellen. Wie schnell und in welcher Form, ist noch offen.
- Bereits entfernte Inserate: Es gibt noch kein einheitliches Verfahren zu deren Wiederherstellung.
- EU-Kontext: Die zugrunde liegende EU-Verordnung 2024/1028 bleibt bestehen; sie verlangt die Anpassung bestehender Register an den Datenaustausch, schreibt aber kein nationales Register vor. Die Resolution der EU-Kommission vom Februar 2026 zur Vermeidung von Doppelregistern bildet hier einen zusätzlichen Rahmen.
Wir beobachten die Entwicklung und aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Rechts- und Plattformrahmen weiter klärt.
Zur Einordnung: Wie kam es zur NRA? (Hintergrund des inzwischen gekippten Systems)
Zum Verständnis der aktuellen Lage hier die Vorgeschichte des Systems, das nun teilweise annulliert wurde:
- EU-Verordnung 2024/1028 schuf harmonisierte Regeln zum Datenaustausch über Kurzzeitvermietungen.
- Königliches Dekret 1312/2024 (in Kraft seit 2. Januar 2025) führte in Spanien das nationale Einheitsregister und die NRA/NRUA ein. Begriffe: In der Praxis und auf Plattformen war von der NRA (Número de Registro de Alquiler) die Rede; der jüngere juristische Begriff lautete NRUA (Número de Registro Único de Arrendamiento).
- Seit 1. Juli 2025 mussten Inserate ohne gültige NRA von den Plattformen entfernt werden.
- Orden VAU/1560/2025 (in Kraft seit 2. Januar 2026) ergänzte die jährliche Meldepflicht („modelo informativo de arrendamientos de corta duración“), die jeden Februar fällig sein sollte – die erste Meldung lief vom 1. Februar bis 2. März 2026.
Mit dem Urteil 620/2026 sind das nationale Register, die NRA als Zugangsvoraussetzung und die daran gekoppelte jährliche Meldepflicht entfallen.
Schritte für Ferienhausmiete.de-Gastgeber
Stellen Sie sicher, dass Ihre regionale Tourismuslizenz/-registrierung Ihrer autonomen Gemeinschaft vorliegt und gültig ist – diese bleibt die maßgebliche Referenz.
In Ihrem Inserat können Sie Ihre Registrierungsnummer weiterhin im Vermieter-Konto hinterlegen:
- Melden Sie sich in Ihrem Vermieter-Konto auf Ferienhausmiete.de an.
- Öffnen Sie das jeweilige Inserat.
- Gehen Sie auf den Reiter „Allgemein“ und scrollen Sie zum Abschnitt „Wohnraumschutzgesetz“.
- Tragen Sie dort Ihre gültige regionale Registrierungs-/Lizenznummer ein.
Beispiele für regionale Lizenznummern:
VUT/MA/123456(Andalusien)VT-123456-V(Valencia)HUTG-123456(Katalonien)
Hinweis: Ob und wie das NRA-Feld nach dem Urteil weitergeführt wird, stimmen wir intern ab. Sollten sich an dieser Stelle Änderungen ergeben, informieren wir Sie über Ihr Vermieter-Konto.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung des spanischen Justizrats (Poder Judicial/CGPJ) zum Urteil 620/2026
- Offizielle Seite des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung zum Thema Kurzzeitvermietung
- Informationen zur jeweiligen regionalen Tourismusregistrierung finden Sie bei der Tourismusbehörde Ihrer autonomen Gemeinschaft.
- Königliches Dekret 1312/2024 im BOE (in Teilen durch das Urteil annulliert)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Stand von Juni 2026 wieder. Die Rechtslage entwickelt sich derzeit dynamisch. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall an einen spezialisierten Berater (gestor/abogado) in Spanien oder an die zuständigen regionalen Stellen.
5 Kommentare
Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob jemand Erfahrung mit der Beantragung der NRA-Nummer hat?
Wir haben alle Daten und Unterlagen hochgeladen, die Gebühren alle bezahlt, die VT-Nummer für touristische Zwecke ist vorhanden… und dennoch, ich warte sein Juni 2025 auf die NRA-Nummer, bleibe immer wieder in Kontakt mit den entsprechenden Ministerien… bis heute habe ich keine NRA-Nummer erhalten! Es kostet so viel Zeit immer wieder nachzuhaken.
Hat jemand einen Tipp wie man die NRA-Nummer schneller erhält?
Vielen Dank!
Danke für Ihre Antwort. Die entsprechende EU-Richtlinie und das spanische Gesetz definieren Online-Plattformen, für die die Vorschrift der Registrierung mittels einer NRA gilt so: „„Online-Plattform für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften“ bezeichnet eine Online-Plattform im Sinne des Artikels 3 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2022/2065, die es Gästen ermöglicht, Fernabsatzverträge mit Gastgebern über die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften abzuschließen.“ Nach meinem Verständnis ermöglicht ferienhausmiete.de über den Button „Anfrage senden“ keinen Abschluss eines Fernabsatzvertrages. Der Mietvertrag wird direkt und persönlich zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Die Plattform hat hier doch nur die Funktion, einen Kontakt herzustellen. Ich habe über einen Anwalt in Spanien die Auskunft erhalten, dass die NRA-Pflicht nur Plattformen betrifft, auf denen man auch direkt buchen kann. Aber ich verstehe, dass die Sache kompliziert ist. Ganz konkret lautet meine Frage: Verlangen Sie von jedem Vermieter einer Immobilie in Spanien grundsätzlich die NRA? Wenn ja, was passiert, wenn die NRA nicht vorliegt?
Lieber Herr Malinowski,
bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice unter support@ferienhausmiete.de. Dort besprechen wir gerne Ihren individuellen Fall.
Beste Grüße,
Ihr Team von Ferienhausmiete.de
Nach meinem Verständnis ist ferienhausmiete.de gar nicht von der Pflicht betroffen, dass Vermieter eine NRA haben müssen. Diese Verpflichtung gilt für Vermieter, die ihre Objekte auf Online-Plattformen anbieten, die eine direkte Buchung ermöglichen, wie z.B. AirBnb oder Booking.com. Bei Online-Plattformen ohne direkte Buchungsfunktion ist keine NRA erforderlich, also auch nicht bei ferienhausmiete.de. Das ist zumindest mein rechtlicher Stand nach Studium der entsprechende EU-Richtlinie 2024/1018 und des spanischen Gesetzes Real Decreto 1312/2024. Die Nummer dient dazu, dass Plattformen automatisch bestimmte Buchungsinformationen an eine zentrale staatliche Stelle übermitteln, z.B. wann für welchen Zeitraum für wieviel Personen zu welchem Preis gebucht wurde. Diese Daten liegen Online-Plattformen ohne Buchungsfunktion wie ferienhausmiete.de gar nicht vor. Deshalb sind sie nach meinem Verständnis von der Pflicht, die NRA zu publizieren, ausgenommen. Genauso wie Vermieter, die nur über Kanäle ohne direkte Buchungsfunktion ihre Objekte anbieten, davon ausgenommen sind.
Lieber Herr Malinowski, vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag und die Auseinandersetzung mit der neuen Regelung.
Die Thematik rund um die NRA ist in der Tat nicht ganz eindeutig und wird aktuell intensiv diskutiert. Nach unserem derzeitigen Verständnis und auf Basis der uns vorliegenden Informationen betrifft die Pflicht zur Angabe der NRA nicht nur Plattformen mit direkter Buchungsmöglichkeit, sondern auch solche, die eine aktive Rolle in der Vermarktung von Ferienunterkünften in Spanien einnehmen – also auch Anfrageportale wie ferienhausmiete.de.
Daher haben wir entsprechende technische Vorkehrungen getroffen, um Vermietern die Angabe ihrer NRA zu ermöglichen. Die Verpflichtung zur Beantragung liegt weiterhin bei den Eigentümern der Ferienunterkünfte.
Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und stehen im Austausch mit Partnern.
Beste Grüße,
Ihr Team von Ferienhausmiete.de