Ab dem 1. Juli 2025 tritt in Spanien eine neue Regelung in Kraft, die eine einheitliche Registrierungsnummer (Número de Registro de Alquiler, kurz NRA) für Ferienunterkünfte vorschreibt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Transparenz und Kontrolle im Bereich der Kurzzeitvermietungen zu schaffen.
Hintergrund und Zielsetzung der neuen Regelung
Das Königliche Dekret 1312/2024, das auf der EU-Verordnung 2024/1028 basiert, führt die NRA ein, um:
- Die Rückverfolgbarkeit von Mietobjekten zu verbessern
- Illegale Vermietungen zu bekämpfen
- Ein sichereres Umfeld für Gastgeber und Gäste zu schaffen
Die NRA wird über eine zentrale Plattform https://sede.registradores.org, die vom spanischen Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung verwaltet wird, vergeben.
Was ändert sich konkret?
- Zentrale Registrierung: Vermieter müssen ihre Unterkunft künftig nicht nur in ihrer jeweiligen autonomen Region, sondern auch landesweit registrieren.
- Einheitlicher Code: Jede Unterkunft erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die auf Buchungsplattformen und Inseraten gut sichtbar angegeben werden muss.
- Datenaustausch: Informationen aus den regionalen Registern fließen in eine nationale Plattform ein. So kann kontrolliert werden, ob die Unterkunft legal vermietet wird.
- Sanktionen bei Verstößen: Wer ohne gültige Registrierungsnummer inseriert oder vermietet, muss mit Strafen und der Sperrung der Anzeige rechnen.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft:
- Alle natürlichen und juristischen Personen, die kurzfristige Unterkünfte in Spanien vermieten
- Digitale Plattformen für Ferienhausvermietung, unabhängig von ihrem Firmensitz, sofern sie in Spanien tätig sind
Ausgenommen sind Hotels, Aparthotels, Motels, Pensionen, Hostels und ähnliche Einrichtungen, die offiziell unter den NACE Rev. 2 Gruppen 55.1 oder 55.2 klassifiziert sind, sowie Unterkünfte auf Campingplätzen oder in Caravanparks.
Welche Unterkünfte sind betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Unterkünfte, die mit Gewinnerzielungsabsicht kurzfristig vermietet werden, einschließlich:
- Wohnungen zur touristischen Nutzung (z. B. Häuser, Apartments, ausgestattete Boote)
- Wohnungen zur vorübergehenden Nutzung (z. B. für Studenten, versetzte Arbeitnehmer, medizinische Patienten)
Zeitplan und Fristen
- Inkrafttreten der Verordnung:
- Januar 2025
- Übergangsfrist: Bis zum 1. Juli 2025 müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese den Plattformen mitteilen.
- Ab dem 1. Juli 2025: Inserate ohne gültige NRA müssen innerhalb von 48 Stunden von den Plattformen entfernt werden.
Pflichten für Gastgeber
Gastgeber müssen:
- Für jede angebotene Einheit eine NRA beantragen
- Daten aktuell halten (z. B. bei Änderungen der Kapazität oder Eigentümerschaft)
- Auf Anfragen von Behörden bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen reagieren
- Die NRA auf jeder Plattform angeben, auf der die Ferienunterkunft gelistet ist
Beantragung der NRA
Um eine NRA zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen:
- Einheitlicher Registrierungscode („Código Registral Único“ oder CRU)
- Katasternummer (bzw. Bootsidentifikationsnummer, falls zutreffend)
- Touristische Lizenz oder Genehmigung (falls in Ihrer Region erforderlich)
- Besuch der Website der Sede Electrónica des spanischen Registerkollegiums https://sede.registradores.org
- Anmeldung mit digitalem Zertifikat und Ausfüllen des Online-Formulars („Antrag auf NRA-Zuweisung“)
- Einreichung aller Unterlagen online
- Erhalt einer vorläufigen NRA per E-Mail; nach Prüfung wird diese endgültig vergeben
Wo finde ich meinen einheitlichen Registrierungscode (CRU)?
Der CRU (Código Registral Único) ist eine 14-stellige numerische Kennziffer, mit der Ihre Immobilie eindeutig im spanischen Grundbuch erfasst ist. Sie können diesen Code auf mehreren Wegen ermitteln:
- Er befindet sich in der „Nota Simple“ des Grundbuchamts. Falls Ihnen dieses Dokument nicht vorliegt, können Sie es ganz einfach online über die Website des Colegio de Registradores beantragen: https://sede.registradores.org
- Alternativ finden Sie den Code oft auch in Ihrer Eigentumsurkunde, wo er als „Identificador Único Registral“ (IUR) bezeichnet wird.
Besondere Fälle
- Temporäre Lizenz: Auch mit einer temporären Lizenz kann eine NRA beantragt werden, sofern die Lizenz gültig im regionalen Register eingetragen ist.
- Mehrere Einheiten mit gemeinsamer Lizenz: Für jede Einheit kann eine eigene NRA mit der gemeinsamen Lizenznummer beantragt werden.
- Beantragung im Namen einer anderen Person: Möglich mit Vorlage eines offiziellen Dokuments, das die rechtliche Befugnis nachweist (z. B. notariell beglaubigte Vollmacht) und Angabe des Namens des Eigentümers im Formular.
Gültigkeit und Verlängerung der NRA
Die NRA ist 12 Monate gültig und kann jährlich erneuert werden, sofern die Vermietung fortgeführt wird. Die Nummer selbst bleibt dabei gleich.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Inserate ohne gültige NRA ab dem 1. Juli 2025 zu deaktivieren.
- Reservierungen müssen nicht storniert werden, solange sie rechtmäßig zustande kamen, z. B. durch ein Inserat mit gültiger NRA nach dem 1. Juli 2025 oder vor Inkrafttreten der neuen Regelung.
Schritte für Ferienhausmiete.de-Gastgeber
- Beantragung der NRA gemäß den oben beschriebenen Schritten
- Anmeldung im Ferienhausmiete.de-Konto
- Eingabe der erhaltenen NRA (auch wenn sie vorläufig ist) für jedes Objekt unter dem Reiter „Allgemein“ unter „Wohnraumschutzgesetz“.
- Haben Sie bereits eine andere regionale Lizenznummer eingetragen und möchten eine
zweite hinzufügen, dann können Sie diese einfach durch ein Komma getrennt in dasselbe
Feld eintragen.
Beispiel: VT-123456-V, HUTB-012345
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der NRA können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.
- Offizielle Seite des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung zum Thema Kurzzeitvermietung
- Offizielles FAQ zur Digitalen Anlaufstelle
- Offizielles Video-Tutorial zur Beantragung der NRA
- Offizieller PDF-Leitfaden zur NRA-Beantragung
- Website des spanischen Registerkollegiums: https://www.registradores.org
- Königliches Dekret 1312/2024 im BOE