Ab dem 1. Juli 2025 tritt in Spanien eine neue Regelung in Kraft, die eine einheitliche Registrierungsnummer für Ferienunterkünfte vorschreibt – die sogenannte NRA-Nummer in Spanien (Número de Registro de Alquiler). Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Transparenz und Kontrolle im Bereich der Kurzzeitvermietungen zu schaffen und sowohl Urlaubern als auch Behörden eine bessere Nachverfolgbarkeit der Anbieter zu ermöglichen.
Hintergrund und Zielsetzung der neuen Regelung
Das Königliche Dekret 1312/2024, das auf der EU-Verordnung 2024/1028 basiert, führt die NRA ein, um:
- Die Rückverfolgbarkeit von Mietobjekten zu verbessern
- Illegale Vermietungen zu bekämpfen
- Ein sichereres Umfeld für Gastgeber und Gäste zu schaffen
Die NRA wird über eine zentrale Plattform https://sede.registradores.org, die vom spanischen Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung verwaltet wird, vergeben.
Was ändert sich konkret mit Einführung der NRA-Nummer in Spanien ?
- Zentrale Registrierung: Vermieter müssen ihre Unterkunft künftig nicht nur in ihrer jeweiligen autonomen Region, sondern auch landesweit registrieren.
- Einheitlicher Code: Jede Unterkunft erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die auf Buchungsplattformen und Inseraten gut sichtbar angegeben werden muss.
- Datenaustausch: Informationen aus den regionalen Registern fließen in eine nationale Plattform ein. So kann kontrolliert werden, ob die Unterkunft legal vermietet wird.
- Sanktionen bei Verstößen: Wer ohne gültige Registrierungsnummer inseriert oder vermietet, muss mit Strafen und der Sperrung der Anzeige rechnen.
Wer ist betroffen?
Die Regelung betrifft:
- Alle natürlichen und juristischen Personen, die kurzfristige Unterkünfte in Spanien vermieten
- Digitale Plattformen für Ferienhausvermietung, unabhängig von ihrem Firmensitz, sofern sie in Spanien tätig sind
Ausgenommen sind Hotels, Aparthotels, Motels, Pensionen, Hostels und ähnliche Einrichtungen, die offiziell unter den NACE Rev. 2 Gruppen 55.1 oder 55.2 klassifiziert sind, sowie Unterkünfte auf Campingplätzen oder in Caravanparks.
Welche Unterkünfte sind betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Unterkünfte, die mit Gewinnerzielungsabsicht kurzfristig vermietet werden, einschließlich:
- Wohnungen zur touristischen Nutzung (z. B. Häuser, Apartments, ausgestattete Boote)
- Wohnungen zur vorübergehenden Nutzung (z. B. für Studenten, versetzte Arbeitnehmer, medizinische Patienten)
Zeitplan und Fristen
- Inkrafttreten der Verordnung:
- Januar 2025
- Übergangsfrist: Bis zum 1. Juli 2025 müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese den Plattformen mitteilen.
- Ab dem 1. Juli 2025: Inserate ohne gültige NRA müssen innerhalb von 48 Stunden von den Plattformen entfernt werden.
Pflichten für Gastgeber
Gastgeber müssen:
- Für jede angebotene Einheit in Spanien eine NRA Nummer beantragen
- Daten aktuell halten (z. B. bei Änderungen der Kapazität oder Eigentümerschaft)
- Auf Anfragen von Behörden bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen reagieren
- Die NRA auf jeder Plattform angeben, auf der die Ferienunterkunft gelistet ist
Beantragung der NRA
Um eine NRA zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen:
- Einheitlicher Registrierungscode („Código Registral Único“ oder CRU)
- Katasternummer (bzw. Bootsidentifikationsnummer, falls zutreffend)
- Touristische Lizenz oder Genehmigung (falls in Ihrer Region erforderlich)
- Besuch der Website der Sede Electrónica des spanischen Registerkollegiums https://sede.registradores.org
- Anmeldung mit digitalem Zertifikat und Ausfüllen des Online-Formulars („Antrag auf NRA-Zuweisung“)
- Einreichung aller Unterlagen online
- Erhalt einer vorläufigen NRA per E-Mail; nach Prüfung wird diese endgültig vergeben
Wo finde ich meinen einheitlichen Registrierungscode (CRU)?
Der CRU (Código Registral Único) ist eine 14-stellige numerische Kennziffer, mit der Ihre Immobilie eindeutig im spanischen Grundbuch erfasst ist. Sie können diesen Code auf mehreren Wegen ermitteln:
- Er befindet sich in der „Nota Simple“ des Grundbuchamts. Falls Ihnen dieses Dokument nicht vorliegt, können Sie es ganz einfach online über die Website des Colegio de Registradores beantragen: https://sede.registradores.org
- Alternativ finden Sie den Code oft auch in Ihrer Eigentumsurkunde, wo er als „Identificador Único Registral“ (IUR) bezeichnet wird.
Besondere Fälle
- Temporäre Lizenz: Auch mit einer temporären Lizenz kann eine NRA beantragt werden, sofern die Lizenz gültig im regionalen Register eingetragen ist.
- Mehrere Einheiten mit gemeinsamer Lizenz: Für jede Einheit kann eine eigene NRA mit der gemeinsamen Lizenznummer beantragt werden.
- Beantragung im Namen einer anderen Person: Möglich mit Vorlage eines offiziellen Dokuments, das die rechtliche Befugnis nachweist (z. B. notariell beglaubigte Vollmacht) und Angabe des Namens des Eigentümers im Formular.
Gültigkeit und Verlängerung der NRA
Die NRA ist 12 Monate gültig und kann jährlich erneuert werden, sofern die Vermietung fortgeführt wird. Die Nummer selbst bleibt dabei gleich.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Inserate ohne gültige NRA ab dem 1. Juli 2025 zu deaktivieren.
- Reservierungen müssen nicht storniert werden, solange sie rechtmäßig zustande kamen, z. B. durch ein Inserat mit gültiger NRA nach dem 1. Juli 2025 oder vor Inkrafttreten der neuen Regelung.
Schritte für Ferienhausmiete.de-Gastgeber
- Beantragung der NRA gemäß den oben beschriebenen Schritten
- Melden Sie sich in Ihrem Vermieter-Konto auf Ferienhausmiete.de an
- Öffnen Sie das jeweilige Inserat
- Gehen Sie auf den Reiter „Allgemein“ und scrollen Sie zum Abschnitt „Wohnraumschutzgesetz“
- Tragen Sie Ihre NRA (auch vorläufig gültig) in das entsprechende Feld ein.
Auch eine vorläufige Nummer reicht aktuell aus. Beispiel einer NRA-Nummer: ESFCTU0000123450000678900000000000000000VUT/XX/123456
(nur ein Muster)
Am Ende der NRA steht häufig Ihre regionale Lizenznummer, z. B.:
VUT/MA/123456
(Andalusien)VT-123456-V
(Valencia)HUTG-123456
(Katalonien)
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen und Unterstützung bei der Beantragung der NRA können Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.
- Offizielle Seite des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung zum Thema Kurzzeitvermietung
- Offizielles FAQ zur Digitalen Anlaufstelle
- Offizielles Video-Tutorial zur Beantragung der NRA
- Offizieller PDF-Leitfaden zur NRA-Beantragung
- Website des spanischen Registerkollegiums: https://www.registradores.org
- Königliches Dekret 1312/2024 im BOE
4 Antworten
Danke für Ihre Antwort. Die entsprechende EU-Richtlinie und das spanische Gesetz definieren Online-Plattformen, für die die Vorschrift der Registrierung mittels einer NRA gilt so: „„Online-Plattform für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften“ bezeichnet eine Online-Plattform im Sinne des Artikels 3 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2022/2065, die es Gästen ermöglicht, Fernabsatzverträge mit Gastgebern über die Erbringung von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften abzuschließen.“ Nach meinem Verständnis ermöglicht ferienhausmiete.de über den Button „Anfrage senden“ keinen Abschluss eines Fernabsatzvertrages. Der Mietvertrag wird direkt und persönlich zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Die Plattform hat hier doch nur die Funktion, einen Kontakt herzustellen. Ich habe über einen Anwalt in Spanien die Auskunft erhalten, dass die NRA-Pflicht nur Plattformen betrifft, auf denen man auch direkt buchen kann. Aber ich verstehe, dass die Sache kompliziert ist. Ganz konkret lautet meine Frage: Verlangen Sie von jedem Vermieter einer Immobilie in Spanien grundsätzlich die NRA? Wenn ja, was passiert, wenn die NRA nicht vorliegt?
Lieber Herr Malinowski,
bitte wenden Sie sich direkt an unseren Kundenservice unter support@ferienhausmiete.de. Dort besprechen wir gerne Ihren individuellen Fall.
Beste Grüße,
Ihr Team von Ferienhausmiete.de
Nach meinem Verständnis ist ferienhausmiete.de gar nicht von der Pflicht betroffen, dass Vermieter eine NRA haben müssen. Diese Verpflichtung gilt für Vermieter, die ihre Objekte auf Online-Plattformen anbieten, die eine direkte Buchung ermöglichen, wie z.B. AirBnb oder Booking.com. Bei Online-Plattformen ohne direkte Buchungsfunktion ist keine NRA erforderlich, also auch nicht bei ferienhausmiete.de. Das ist zumindest mein rechtlicher Stand nach Studium der entsprechende EU-Richtlinie 2024/1018 und des spanischen Gesetzes Real Decreto 1312/2024. Die Nummer dient dazu, dass Plattformen automatisch bestimmte Buchungsinformationen an eine zentrale staatliche Stelle übermitteln, z.B. wann für welchen Zeitraum für wieviel Personen zu welchem Preis gebucht wurde. Diese Daten liegen Online-Plattformen ohne Buchungsfunktion wie ferienhausmiete.de gar nicht vor. Deshalb sind sie nach meinem Verständnis von der Pflicht, die NRA zu publizieren, ausgenommen. Genauso wie Vermieter, die nur über Kanäle ohne direkte Buchungsfunktion ihre Objekte anbieten, davon ausgenommen sind.
Lieber Herr Malinowski, vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag und die Auseinandersetzung mit der neuen Regelung.
Die Thematik rund um die NRA ist in der Tat nicht ganz eindeutig und wird aktuell intensiv diskutiert. Nach unserem derzeitigen Verständnis und auf Basis der uns vorliegenden Informationen betrifft die Pflicht zur Angabe der NRA nicht nur Plattformen mit direkter Buchungsmöglichkeit, sondern auch solche, die eine aktive Rolle in der Vermarktung von Ferienunterkünften in Spanien einnehmen – also auch Anfrageportale wie ferienhausmiete.de.
Daher haben wir entsprechende technische Vorkehrungen getroffen, um Vermietern die Angabe ihrer NRA zu ermöglichen. Die Verpflichtung zur Beantragung liegt weiterhin bei den Eigentümern der Ferienunterkünfte.
Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und stehen im Austausch mit Partnern.
Beste Grüße,
Ihr Team von Ferienhausmiete.de