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Verkehrssicherungspflicht, Extremwetter & Stornierungen

Inhaltsverzeichnis

Was Ferienhausvermieter bei Schnee, Glätte und Unwetter wissen müssen

Anhaltende Schneefälle, Glätte, Eisregen und winterliche Extremwetterlagen sorgen aktuell in vielen Teilen Europas für Unsicherheit. Für Vermieter, die ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vermieten, stellen sich dabei ganz konkrete Fragen:
Welche Pflichten bestehen im Winter? Wie müssen Gäste informiert werden? Und dürfen Gäste bei Extremwetter kostenfrei stornieren?

Dieser Beitrag gibt eine praxisnahe Orientierung – speziell für die Ferienhausvermietung.

1. Verkehrssicherungspflicht bei Ferienhäusern: Was bedeutet das konkret?

Auch bei Ferienhäusern gilt die Verkehrssicherungspflicht. Sie verpflichtet Vermieter dazu, vorhersehbare Gefahren zu erkennen und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an Gästen zu vermeiden.

Im Winter betrifft das insbesondere:

  • Zugangswege zum Ferienhaus
  • Hauseingänge, Außentreppen und Terrassen
  • Parkplätze und Wege vom Parkplatz zur Unterkunft
  • private Zufahrten
  • Müllplätze und Nebenflächen

Besonderheit bei Feriengästen:
Gäste sind ortsfremd und kennen das Grundstück nicht. Deshalb gelten sie als besonders schutzbedürftig. Vermieter müssen Gefahren nicht vollständig ausschließen, aber angemessen sichern und transparent darauf hinweisen.

Take-away:
Wer ein Ferienhaus vermietet, muss wintertypische Risiken ernst nehmen – Sicherung und Information gehören zusammen.

2. Räum- und Streupflicht: Verantwortung des Vermieters

Bei der Ferienhausvermietung liegt die Räum- und Streupflicht grundsätzlich beim Vermieter. Anders als bei der Dauervermietung kann diese Pflicht nicht zuverlässig auf wechselnde Feriengäste übertragen werden.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Winterdienst wird durch den Vermieter selbst, eine Hausverwaltung oder einen externen Dienst organisiert
  • auch bei Beauftragung bleibt die Kontrollpflicht beim Vermieter

Take-away:
Winterdienst ist Teil der Vermieterverantwortung – organisatorisch und rechtlich.

3. Praktische Maßnahmen für den Winterbetrieb

Vorbereitung

  • Winterdienst vor Saisonbeginn festlegen
  • geeignete Streumittel bereithalten (kommunale Vorgaben beachten)
  • Notfallkontakte definieren

Kontrolle und Dokumentation

  • regelmäßige Kontrollen bei Schneefall und Glätte
  • besondere Gefahrenstellen priorisieren
  • kurze Dokumentation der Maßnahmen (Datum, Uhrzeit, Art der Sicherung)

Take-away:
Nachweisbare Sorgfalt ist im Ernstfall wichtiger als absolute Fehlerfreiheit.

4. Gäste richtig informieren: Was, wann und wie?

Vor der Anreise

Bereits vor Reisebeginn sollten Gäste sachlich informiert werden über:

  • aktuelle Wetter- und Schneelage
  • mögliche Einschränkungen bei Zufahrt oder Zugang
  • empfohlene Ausrüstung (z. B. Winterreifen, festes Schuhwerk)

Ziel: realistische Erwartungen und Planungssicherheit.

Am Anreisetag

Am Tag der Ankunft empfiehlt sich ein kurzer Hinweis:

  • dass Wege geräumt sind
  • dass bei winterlichen Bedingungen dennoch Glätte auftreten kann
  • wie Gäste bei Problemen Kontakt aufnehmen können

Während des Aufenthalts

Bei Wetterumschwüngen oder anhaltendem Schneefall:

  • Gäste aktiv informieren
  • auf besonders rutschige Bereiche hinweisen
  • geplante Räumzeiten transparent kommunizieren

Take-away:
Klare, ruhige Kommunikation reduziert Risiken und Konflikte deutlich.

5. Extremwetter und Stornierung: Was gilt rechtlich?

Gerade bei angekündigten Extremwetterlagen stellen Gäste häufig die Frage nach einer kostenfreien Stornierung.

Grundsatz

Eine Wetterankündigung allein berechtigt nicht automatisch zu einer kostenfreien Stornierung.
Schnee, Glätte, Sturm oder Kälte gehören grundsätzlich zum allgemeinen Wetterrisiko – auch im Winterurlaub.

Wann eine kostenfreie Stornierung möglich sein kann

Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn:

1. Die Anreise objektiv unmöglich ist

  • behördlich gesperrte Zufahrten
  • vollständiger Ausfall aller Anreisemöglichkeiten
  • Evakuierungsanordnungen

Nicht ausreichend sind erschwerte Anreise oder subjektive Unsicherheit.

2. Die Unterkunft nicht nutzbar ist

  • Ausfall von Strom, Wasser oder Heizung im Winter
  • erhebliche Schäden durch Sturm oder Schnee
  • behördliche Nutzungsuntersagung

3. Eine konkrete Gefahr besteht

  • offiziell bestätigte akute Gefährdung
  • behördliche Evakuierungen

Reine Wetterwarnungen oder Prognosen reichen nicht aus.

Wichtig für Ferienhausvermieter

  • Ferienhausvermietung ist keine Pauschalreise
  • es gilt überwiegend Mietrecht
  • vereinbarte Stornobedingungen bleiben maßgeblich

Kulanz (Umbuchung, Gutschein) ist möglich, aber freiwillig.

Take-away:
Extremwetter bedeutet nicht automatisch ein Recht auf kostenfreie Stornierung.

6. Fazit: Sicherheit, Klarheit und Verlässlichkeit

Für Vermieter von Ferienhäusern gilt im Winter besonders:

  • Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen
  • Winterdienst zuverlässig organisieren
  • Gäste frühzeitig und transparent informieren
  • Stornierungsfragen sachlich und rechtlich korrekt einordnen

Kurz gesagt:
Wer vorbereitet ist, klar kommuniziert und angemessen handelt, schützt Gäste, Unterkunft und sich selbst.

7. Darüber freuen sich Gäste besonders: Winter-Infos mit echtem Mehrwert

Gerade bei Winterurlauben im Ferienhaus schätzen Gäste praktische, lokale Empfehlungen, die über reine Sicherheitsinformationen hinausgehen. Wer hier gut vorbereitet ist, punktet nicht nur bei der Zufriedenheit, sondern auch bei Bewertungen.

Skigebiete & Wintersport in der Umgebung

Hilfreich sind kurze, übersichtliche Informationen zu:

  • nahegelegenen Skigebieten (Entfernung, Anfahrt)
  • Pisten für Anfänger und Familien
  • aktuellen Öffnungszeiten und Saisonzeiten
  • Skipass-Infos oder Verleihmöglichkeiten

Tipp:
Keine langen Beschreibungen – lieber kompakt, aktuell und mit Verweis auf offizielle Websites.

Rodeln, Winterwandern & Alternativen

Nicht alle Gäste kommen zum Skifahren. Besonders beliebt sind:

  • Rodelhänge (geeignet für Kinder / Familien)
  • Winterwanderwege
  • Spaziergänge bei Schnee
  • kleinere Aktivitäten abseits des Skitrubels

Ein kurzer Hinweis wie
„Empfohlene Rodelstrecke ca. 10 Minuten vom Ferienhaus entfernt“
reicht oft schon aus.

Aktuelle Hinweise statt veralteter Tipps

Wichtig ist:

  • keine festen Versprechen („immer geöffnet“)
  • stattdessen Hinweise wie „abhängig von Schneelage“
  • bei Extremwetter ggf. kurze Updates oder Alternativen

So vermeidest du falsche Erwartungen und bleibst glaubwürdig.

Empfehlungen aus Vermieter-Sicht

Besonders gut kommen an:

  • persönliche Empfehlungen („von unseren Gästen besonders geschätzt“)
  • Tipps für Familien, Anfänger oder ruhesuchende Gäste
  • Hinweise zu Stoßzeiten oder ruhigeren Tageszeiten

Take-away:
Wer neben Sicherheit auch Erlebnis- und Orientierungshilfe bietet, wird als aufmerksam, professionell und gastfreundlich wahrgenommen – gerade im Winter.

Fazit

Sicherheit ist Pflicht – Service ist der Unterschied.
Ferienhausvermieter, die im Winter nicht nur räumen und informieren, sondern ihren Gästen auch Orientierung und Inspiration bieten, schaffen Vertrauen und echte Urlaubserlebnisse.

Weiterführende Tipps zur richtigen Versicherung deines Ferienhauses

Ein zuverlässiger Versicherungsschutz ist im Winter besonders wichtig – und geht weit über die Winterdienst-Organisation hinaus. In unserem Vermieter-Ratgeber „Versicherung der Ferienwohnung: Vermieter-Ratgeber & Checkliste“ erklären wir, welche Versicherungen für deine Ferienimmobilie wirklich sinnvoll sind: von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über die Wohngebäudeversicherung bis hin zu Elementar- und Hausratversicherung. Dort findest du außerdem eine kostenfreie Checkliste, mit der du deinen Versicherungsschutz systematisch überprüfen kannst. Ferienhausmiete

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Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder individuelle Anwendbarkeit. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsberatung.

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