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Stolperfalle Endreinigung bei Ferienwohnung & Ferienhaus

Inhaltsverzeichnis

Die professionelle Reinigung der Ferienwohnung ist für jeden Vermieter eine zentrale Aufgabe, die mit organisatorischen aber auch rechtlichen Stolperfallen verbunden sein kann. Immer wieder ein brisantes Thema ist die Preisangabenverordnung (PAngV) für die Endreinigung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern oder Monteurzimmern.

Die richtige Angabe der Endreinigung: Immer wieder Thema vor Gericht

Trotz zahlreicher Veröffentlichungen von Gerichtsurteilen und Presseartikeln besteht oftmals Unwissenheit auf diesem Gebiet. Bereits einige Vermieter sind beim Ausweisen der Endreinigung in die Falle getappt und erhielten Abmahnungen der Wettbewerbszentrale oder sogar Geldstrafen. Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie bei der Preisangabe für die Reinigung der Ferienwohnung unbedingt die rechtlichen Vorgaben beachten.

Wir sagen Ihnen, worauf es bei der Angabe des Mietpreises ankommt und beantworten Fragen zum Thema: Endreinigung in der Ferienwohnung und im Ferienhaus. Zudem wartet eine To-Do-Liste für Gäste als Gratis-Download am Ende des Beitrages auf Sie!

Preisangabenverordnung und Endreinigung: Wie passt das zusammen?

Generell besagt die Preisangabenverordnung folgendes: Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder als Anbieter unter Angabe von Preisen wirbt, ist nach § 1 der Preisangabenverordnung verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile anzugeben. Dies ist der sogenannte Gesamtpreis oder Endpreis.

Merke: Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten. Diese Regelung dient dabei in erster Linie dem Schutz der Verbraucher. Dadurch soll Preisklarheit und bessere Vergleichbarkeit von Angeboten (Mietpreisen) gewährleistet werden. Unlauterer Wettbewerb kann dadurch verhindert werden.

Wie sind die Kosten der Endreinigung bei der Preiswerbung einer Ferienwohnung anzugeben?

Rechtsgrundlage bildet dabei ein BGH-Urteil vom 06.06.1991 (Aktenzeichen I ZR 291 / 89 § 1 UWG, § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV 1985). Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil entschieden, dass zu den Endpreisen bei der Bewerbung einer Ferienwohnung auch die pauschal zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie für die Endreinigung anzugeben sind, soweit die Endreinigung obligatorisch und nicht als Wahloption ausgestaltet ist.  Bedeutet: Vermieter dürfen die Endreinigung nicht als eine zusätzliche Kostenpauschale ansetzen– außer der Mieter hat die Wahl, ob er das Ferienhaus oder die Wohnung selbst reinigen oder reinigen lassen möchte.

Werden Preise nicht korrekt angeben (z.B. auf Werbemitteln wie Flyer, Broschüren, der eigenen Webseite oder Ferienhausportalen), handelt der Werbende wettbewerbswidrig und es kann zu einer kostspieligen Abmahnung aufgrund von Verstößen gegen geltende Gesetze kommen u.a. nach § 5 UWG (Verbot der irreführenden Werbung)  und § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG (unlauterer Wettbewerb).

Vorsicht Stolperfalle: Ob falsche Preisangaben durch Unwissenheit, Ungenauigkeit oder Absicht passieren, ist dabei irrelevant. Im schlimmsten Fall bedeutet ein Verstoß gegen die PAngV hohe Geldstrafen, die zur Aufgabe der Vermietung zwingen. Nicht nur Neu-Vermieter sollten daher Ihre Preisangaben überprüfen auch langjährige Vermieter sollten sicherstellen, dass Sie Ihre FeWO-Preise überall korrekt darstellen und nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Endreinigung Ferienwohnung Ferienhaus
Die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung der Ferienwohnung ist wettbewerbswidrig und hat vor Gericht keinen Bestand.

Relevante Gerichtsurteile zu Reinigung der Ferienwohnung

Das Landgericht Aschaffenburg hat Ende 2021 in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen verurteilt es zu unterlassen, für Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen enthalten (LG Aschaffenburg, Urteil vom 14.12.2021, Az. 1 HK O 47/21 – nicht rechtskräftig). Die Beklagte wies in der Leistungsbeschreibung eine separate, kostenmäßig bezifferte Position für die Endreinigung pro Objekt und Aufenthalt als „gebührenpflichtig vor Ort“ aus. Die Kosten wurden nicht in den beworbenen Gesamtmietpreis inkludiert. Das Landesgericht bewertete die betreffende Werbung als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie gegen das Irreführungsverbot.

Ein weiteres, richtungweisendes Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zur Angabe von Endpreisen in 2013 gesprochen (Az.: I-4 U 22/13): In dem verhandelten Fall warb ein Vermieter von Feriendomizilen mit folgenden Preisangaben: „Tagespreis: Nebensaison 40 Euro; Hauptsaison 50 Euro. Im Preis sind die Wasser-, Strom- und Gaskosten bereits enthalten, zzgl. einmaliger Endreinigungskosten in Höhe von 30 Euro“. Die Wettbewerbszentrale mahnte den Beklagten deshalb ab. Scheiterte sie vor dem Landgericht noch, war die Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) erfolgreich.

Auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig (Az.: 2 U 50/14) entschied im Jahr 2014 zum Schutz der Verbraucher, dass die Preisangabe für die Ferienwohnung die Endreinigung enthalten muss, um wettbewerbskonkform zu sein.

Die Endreinigung richtig angeben – So ist es wettbewerbskonform

Zur besseren Veranschaulichung haben wir vier Beispiele für Angaben zur Endreinigung aufgeführt mit Angabe des Übernachtungspreis pro Woche und Tag.

rechtskonforme Darstellung

✔️ Beispiel 1: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises:

Preis pro Woche: 470 Euro; inklusive Endreinigung

✔️ Beispiel 2: Die Endreinigung ist als Leistung vom Feriengast frei wählbar

Preis pro Woche: 470 Euro, die Endreinigung ist optional: 70 Euro

✔️ Beispiel 3: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises

Preis für den 1. Tag: 90 Euro (inkl. Endreinigung) jeder weitere Tag: 50 Euro

Der Urlaubsgast kann bei diesen Beispielen auf den ersten Blick den genauen Endpreis entnehmen.

nicht rechtskonforme Darstellung

❌ Beispiel 4: Die Endreinigung ist ein zwingender Bestandteil des Endpreises:

Preis pro Woche: 470 Euro plus 70 Euro für die Endreinigung .

Dem Interessenten wird der Endpreis nicht auf den ersten Blick angezeigt, sondern er muss die 70,- € eigenständig hinzurechnen.

Weitere Stolperfallen bei der Endreinigung

1. Der Zeitfaktor

Je nach Größe und Lage des Hauses erfordert die Endreinigung einer Ferienwohnung einige Stunden Arbeit. Pauschale Aussagen, wie viel Zeit die Reinigung der Ferienwohnung in Anspruch nimmt, können nicht getroffen werden. Als Richtwert können Sie hier zwei bis vier Stunden nehmen. Bei schnell aufeinander folgenden Bettenwechseln (Abreisetag = Anreisetag) steht Ihnen ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Hier ist eine gute Organisation im Reinigungsprozess Tag für Tag gefragt. Überlegen Sie, ob Sie eine Person oder zwei oder ein großes Reinigungsteam benötigen. Achten Sie grundsätzlich auf ausreichend Zeit durch Festlegung klare Regeln, wann Ihre Urlaubsgäste anreisen und abreisen können. Viele Vermieter bitten Ihre Gäste um Abreise bis 10 Uhr und ermöglichen eine Anreise ab 15 Uhr.

2. Der Preis für die Endreinigung

Die Endreinigungskosten sind unter anderen abhängig von der Größe des Hauses, der Anzahl der Badezimmer und der Ausstattung. Setzen Sie den Preis für die Endreinigung nicht zu niedrig an, aufgrund des Fachkräftemangels und allgemein steigender Kosten müssen Sie müssen höheren Lohnkosten für Ihr Personal rechnen.

3. Das richtige Reinigungspersonal

Gutes Reinigungspersonal für die Endreinigung der Ferienwohnung zu finden und zu halten, gehört zu einen der größten Herausforderungen für Vermieter. Obwohl die Vermietung von FeWo’s ein äußerst lukrative Kapitalanlage ist, steht und fällt die Expansion in diesem Geschäft mit dem Reinigungspersonal. Wer also vor hat eine Ferienwohnung zu erwerben und schon vorab weiß, dass er aufgrund der Entfernung oder wegen anderer Gründe, nicht selbst die Reinigung durchführen wird, tut gut daran, sich rechtzeitig um eine Reinigungskraft zu kümmern und von vornherein in die Überlegungen einzubeziehen. Die prekäre Personalsituation zeigt auch die folgende Zahl: 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte weniger gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie im Gastgewerbe.

In unserem Beitrag „Putzfee gesucht: Personal finden und halten“ sagen wir Ihnen, wie es gelingen kann eine gute Hausbetreuung zu finden.

4. Sollten Vermieter die Endreinigung der Ferienwohnung Ihren Feriengästen überlassen?

Achten Sie darauf, dass Ihre Qualitätsstandards bei der Endreinigung eingehalten werden und berücksichtigen aktuelle Lohnkosten bei der Preisgestaltung.

Selbstverständlich ist es Ihnen auch freigestellt, die Endreinigung dem Mieter zu überlassen. Dies ist jedoch eher unüblich und in der Regel nicht zielführend, denn zu unterschiedlich sind die Maßstäbe und Ansprüche an Ordnung, Sauberkeit und Hygiene. Überlassen Sie dem Gast diese Aufgabe, haben Sie keinerlei Möglichkeit einen gleichbleibenden Qualitätsstandard zu halten. Was für den einen aufgeräumt und sauber ist, ist für den anderen äußerst ungenügend und schon sind Differenzen über „richtiges putzen“ zwischen Gastgeber und Feriengästen im vollen Gange. Zudem können Sie nicht sicherstellen, dass die Wohnung blitzsauber an den nächsten Gast weitervermietet wird.

5. Wie sollten Urlaubsgäste die Ferienwohnung nach Abreise verlassen?

Grundsätzlich sollten Ihre Gäste die Ferienwohnung vor der Abreise, auch wenn die Endreinigung inklusive ist, in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand hinterlassen. „Die Ferienwohnung sollte bei Auszug besenrein übergeben werden“. Diese Aussage ist für die meisten Gäste sehr schwammig. Muss die Bettwäsche abgezogen werden, das Geschirr aus der Spülmaschine geräumt werden, wohin gehören die gebrauchten Handtücher? Oft hilft es Gästen, wenn Sie eine To-Do-Liste bei Abreise zur Verfügung stellen.

Zögern Sie nicht, Gäste zu bitten, ein paar simple Reinigungsaufgaben zu erledigen, bevor sie abreisen. Passen Sie allerdings auf, sie nicht mit zu vielen Aufgaben zu überfordern, die den Eindruck erwecken, dass sie die ganze Arbeit für Sie erledigen müssen.

Kostenfreie Checkliste für Gäste bei Abreise aus der Ferienwohnung

Sie möchten Ihren Gästen eine Erinnerung am Vorabend mit allen wichtigen Informationen zur Abreise per E-Mail senden? Dann laden Sie sich hier unsere kostenlose Gäste-Checkliste zur Abreise herunter, die Sie bei Bedarf noch individuell anpassen können – je nachdem welche Art der Ferienunterkunft vermietet wird.

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4 Antworten

  1. Danke für den informativen Artikel. Aus den Urteilen aber die rechtskonformen Beispiele abzuleiten, erscheint mir etwas zu weit hergeholt. In den Urteilen kann man recht gut im jeweiligen Vorgang erkennen, dass die gesonderte Darstellung bzw. sogar gesonderte Abrechnung natürlich den Kunden über die Gesamtkosten möglicher Weise im Unklaren lässt.
    Es ist auch ein Unterschied, ob ich z.B. einen Zeitraum + Belegung BEWERBE (z.B. 2 Personen, eine Woche) – dann kann und sollte ich den Gesamtpreis auch bewerben.
    Wenn mein Angebot aber mehrere variable Komponenten hat (Dauer, Belegung, Zubehör, Parkplatz) dann ist es legitim das auch einzeln dazustellen. Ich darf nur nicht suggerieren als wären im Minimalpreis für eine Übernachtung bereits alles bezahlt. Man sieht auch, das viele professionelle feWo Anbieter das so handhaben – dann aber eben auch keine Marketing-Preise abdrucken. Man kommt den Gesamtpreis erst zu sehen, wenn man mitgeteilt hat, wan man kommen möchte, wie lange und mit wie vielen Personen. Zur Orientierung bekommt man trotzdem Saisonansichten mit Übernachtungspreisen. Auch das ist m.E. OK und wettbewerbskonform.

    Einen Unterschied in Ihrem beispiel zu erkennen zwischen 90 € für die erste Nacht (inkl. aller Einmalkosten) + 50€ jede weitere Nacht , statt 50,- € pro Nacht + einmalig 40,-€ …. ist doch sehr weit hergeholt. In beiden Fällen muss der Gast nachrechnen. Lediglich das Hotel nebenan, dass grundsätzlich mit Tagespreisen wirbt, hat davon evtl. einen ganz geringen Vorteil.

  2. Top!
    Super Bericht.
    Sehr hilfreich. Gerade dann wenn man sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, sind Ihre ausführlichen Berichte und Tips sehr hilfreich sich in die Thematik einzuarbeiten und Gold wert.
    Vielen lieben Dank

    1. Lieber Herr Keßeboom,

      herzlichen Dank für das tolle Feedback.
      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vermietung.

      Beste Grüße aus Berlin,
      Ihr Team von Ferienhausmiete.de

  3. Der Beitrag ist informativ. – Welche guten Informationen sollte man bei Ausschreibungen bieten, um die Ferienwohnung ganzjährig immer wieder vermieten zu können?

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