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Meldeschein Ferienwohnung: Tipps und Mustervorlage für Vermieter

Meldeschein Ferienwohnung

Inhaltsverzeichnis

Als Vermieter von Ferienunterkünften sind Sie in Deutschland nach §29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Ihre Gäste bei Ankunft einen Meldeschein für die Ferienwohnung ausfüllen zu lassen. Damit müssen Sie die Daten Ihrer Gäste rechtmäßig erfassen und archivieren, um sie gegebenenfalls auf Aufforderung Behörden vorlegen zu können. In diesem Artikel finden Sie praktische Tipps und Hinweise zur korrekten und vollständigen Ausfüllung des Meldescheins. Unser besonderes Extra für Sie: Laden Sie sich unseren Muster-Meldeschein gratis herunter und legen Sie ihn Ihren Gästen einfach vor.

Was ist ein Meldeschein?

Ein Meldeschein ist ein Dokument, das Sie als Vermieter benötigen, um Informationen über Ihre Gäste zu erfassen und an Behörden weiterzuleiten. Es erfüllt die gesetzliche Meldepflicht und ist wichtig für den Tourismus und die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Anforderungen für Meldescheine variieren je nach Land.

In Deutschland basiert der Meldeschein auf §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetz (BMG) und den landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Geplante Gesetzesänderungen:

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), vorgeschlagen vom FDP-geführten Bundesministerium der Justiz, zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Wesentliche Bestandteile des Gesetzes sind die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre und die Reduzierung von Schriftformerfordernissen. Diese Maßnahmen sollen zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen und die Bürokratiekosten signifikant senken, um so den Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung zu bringen. (Stand 15.01.2024)

Meldeschein
Die Meldepflicht gilt für jeden Beherbergungsbetrieb in Deutschland – egal ob Hotel, Ferienwohnung oder Zimmer und für jede Betriebsgröße.

In anderen Ländern können ähnliche Gesetze oder Vorschriften existieren, die die Meldepflicht von Übernachtungsgästen regeln. Machen Sie sich hierzu mit den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Region vertraut. In Österreich, der Schweiz, Spanien, Italien und Frankreich existieren zum Beispiel ähnliche Meldepflichten.

Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern können. Überprüfen Sie daher stets die aktuellen Vorschriften des jeweiligen Landes oder der Region.

Ausfüllen des Meldescheins

Im Meldeschein der Ferienwohnung müssen laut §30 BMG folgende Daten der Gäste erfasst werden:

  1. Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  2. Familiennamen
  3. Vornamen
  4. Geburtsdatum
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Anschrift
  7. Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
  8. Passnummer

Tipps zur korrekten und vollständigen Ausfüllung

Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen: Informieren Sie sich über aktuelle Vorschriften und die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Meldepflicht in Ihrer Region.

Sorgfältige Erfassung der Daten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig erfassen. Überprüfen Sie die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Gäste sorgfältig, um Fehler zu vermeiden.

Meldeschein Ferienwohnung

Unterschriften: Vergessen Sie nicht, zu prüfen, ob der Meldeschein unterschrieben wurde. Unterschriften können je nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein, um den Meldeschein gültig zu machen.

Archivierung der Meldescheine: Bewahren Sie die ausgefüllten Meldescheine sorgfältig auf. Je nach Land und Region können Vermieter dazu verpflichtet sein, die Meldescheine für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Halten Sie die Unterlagen gut organisiert und zugänglich. Datenschutz beachten: Achten Sie darauf, dass Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die sensiblen Daten der Gäste entsprechend schützen. Verwenden Sie die Gästeinformationen nur für den vorgesehenen Zweck und geben Sie sie nicht an unbefugte Dritter weiter.

Aktualisierung der Daten: Sollten sich während des Aufenthalts Änderungen ergeben, wie beispielsweise eine Verlängerung des Aufenthalts oder der Hinzufügung von Begleitpersonen, aktualisieren Sie den Meldeschein entsprechend.

Tipp: Um Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, den Meldeschein bereits in den Hausregeln zu verankern und vor Anreise noch einmal daraufhin zu weisen. Neben weiteren Services bietet dies Ihren Gästen schon mal ein professionelles Ankunftserlebnis.

Warum ist der Meldeschein für die Ferienwohnung wichtig?

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Wie bereits ausgeführt besteht eine rechtliche Meldepflicht für Übernachtungsgäste – nicht nur in Deutschland. Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Meldeschein auszufüllen und die Informationen über ihre Gäste gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Andernfalls drohen Konsequenzen.
  2. Transparenz und Überwachung: Der Meldeschein Ferienwohnung ermöglicht es den Behörden, den Aufenthalt von Gästen zu überwachen und statistische Daten über den Tourismus zu erfassen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht eine bessere Planung und Steuerung von Ressourcen im Tourismusbereich.
  3. Sicherheit und Schutz: Die Erfassung der Gästedaten über den Meldeschein dient auch der Sicherheit und dem Schutz der Gäste. Bei Notfällen oder besonderen Vorkommnissen können die Behörden auf diese Informationen zugreifen, um gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfeleistungen bereitzustellen.
  4. Steuern und Abgaben: In einigen Regionen werden Kurtaxen oder andere Abgaben auf Übernachtungen erhoben. Der Meldeschein dient dazu, die korrekte Berechnung und Erhebung dieser Steuern und Abgaben sicherzustellen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Füllen Vermieter oder Gast keinen Meldeschein aus, drohen rechtliche Konsequenzen. Strafen und Sanktionen fallen dabei je nach Land und Region unterschiedlich aus. Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht sind:

  • Rechtliche Konsequenzen: Vermietern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, drohen Verwarnungen oder Bußgelder. In schwerwiegenden Fällen müssen sie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Einschränkungen und Schließungen: In einigen Fällen kann die Nichteinhaltung der Meldepflicht dazu führen, dass die Ferienunterkunft vorübergehend geschlossen oder mit Betriebsbeschränkungen belegt wird. Damit gehen finanzielle Verluste und Imageprobleme einher.
  • Versicherungsprobleme: Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann es sein, dass Versicherungsleistungen nicht greifen. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Risiken für Vermieter und Gäste führen.

Meldeschein Ferienwohnung online oder in Papierform?

Online Meldeschein

Bequemlichkeit: Gäste können den Meldeschein bequem von jedem Ort mit Internetzugang ausfüllen.

Zeitersparnis: Der Online-Meldeschein ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Übermittlung der Gästedaten.

Automatisierte Datenverarbeitung: Online-Meldescheine können dazu beitragen, die Daten effizienter zu verarbeiten und Fehler bei der manuellen Erfassung zu vermeiden.

Meldeschein in Papierform

Verfügbarkeit: Gäste ohne Internetzugang können den Meldeschein in Papierform ausfüllen.

Traditionelle Methode: In einigen Ländern ist die Nutzung des Meldescheins in Papierform nach wie vor üblich und akzeptiert.

Unterschriften: Bei einigen Meldeverfahren ist die persönliche Unterschrift auf dem Meldeschein erforderlich, was mit der Papierform leichter umzusetzen ist.

Meldeschein Ferienwohnung digital
Schnell und einfach wird beim Online-Meldeschein zum Beispiel auf dem Tablet unterschrieben.

In folgenden Ländern ist ein Online-Meldeschein zugelassen:

DeutschlandIn Deutschland gibt es verschiedene Online-Plattformen und elektronische Meldeverfahren, die es Vermietern ermöglichen, den Meldeschein online auszufüllen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
ÖsterreichAuch in Österreich ist die Online-Meldung von Gästen möglich. Es gibt spezielle elektronische Meldeverfahren, die von Vermietern genutzt werden können, um den Meldeschein online abzugeben.
SchweizIn einigen Kantonen der Schweiz wird die Online-Meldung von Gästen akzeptiert. Vermieter können spezielle elektronische Meldeverfahren nutzen, um den Meldeschein online auszufüllen und einzureichen.
NiederlandeIn den Niederlanden gibt es ebenfalls Möglichkeiten, den Meldeschein online zu erfassen und einzureichen. Es gibt spezielle Online-Plattformen, auf denen Vermieter ihre Gästedaten eingeben können.

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Ausgefüllter Meldeschein für Ferienwohnung – und nun?

Nachdem Ihnen der Meldeschein Ferienwohnung korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt, der Vermieter den Meldeschein korrekt und vollständig ausgefüllt hat, sind in der Regel folgende Schritte zu unternehmen:

Archivierung: Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die ausgefüllten Meldescheine für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Abreise des Gastes aufzubewahren.

Weiterleitung an die Behörden: Sollten Behörden, wie zum Beispiel die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Meldescheine verlangen, müssen Sie ihnen diese vorlegen. Je nach Land wird die Vorlage unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen ist es möglich, den Meldeschein elektronisch zu übermitteln, während in anderen Fällen eine physische Kopie an die Behörde gesendet werden muss.

Datenschutz: Stellen Sie sicher, dass die sensiblen Gästedaten auf dem Meldeschein gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und geschützt werden. Die Daten sollten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht unbefugt weitergegeben werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Meldescheine innerhalb von 3 Monaten fachgerecht vernichtet werden.

Zusammenfassendes FAQ zu Meldeschein Ferienwohnung

Muss ich als Vermieter von Ferienunterkünften einen Meldeschein ausfüllen?

Ja, in den meisten Ländern und Regionen besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Vermieter von Ferienunterkünften. Sie sind verpflichtet, den Meldeschein für Ihre Gäste auszufüllen oder ausfüllen zu lassen und gegebenenfalls an die zuständige Meldebehörde weiterzuleiten.

Welche Informationen benötige ich, um den Meldeschein auszufüllen?

Der Meldeschein erfordert grundlegende Informationen über Ihre Gäste, wie Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Zusätzlich sind Angaben zur Ferienunterkunft und gegebenenfalls zu Begleitpersonen erforderlich.

Kann ich den Meldeschein online ausfüllen?

In einigen Ländern und Regionen ist es möglich, den Meldeschein online auszufüllen. Dazu gehören zum Beispiel Deutschland, Österreich, Schweiz und Niederlanden.

Wie lange muss ich den Meldeschein aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für den Meldeschein nach Abreise der Gäste kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel ein Jahr.

Was passiert, wenn ich keinen Meldeschein ausfülle?

Das Auslassen der Meldescheinpflicht kann rechtliche Konsequenzen haben. Als Vermieter können Ihnen Bußgelder oder andere Strafen auferlegt werden. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und den Meldeschein ordnungsgemäß auszufüllen.

Muss ich den Meldeschein für alle Gäste ausfüllen, einschließlich Kinder?

Die Meldepflicht kann je nach Land und Region variieren. In einigen Fällen müssen auch Kinder in den Meldeschein aufgenommen werden, während in anderen Fällen dies nur für Erwachsene gilt. Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen in Ihrer Region.

Wird der Meldeschein abgeschafft?

Im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wird 2024 darüber beraten, die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger bei einer Beherbergung abzuschaffen. Bis es zu einer möglichen Gesetzesänderung kommt, sind Sie weiterhin zu einem Meldeschein für Ihre Gäste verpflichtet.

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Eine Antwort

  1. Guten Tag aus Porec.
    Ein Meldenschein fuhr unsere Gaeste ist in Kroatien FLICHT schon ab 1990 erst in Papirform und seit letze 6 Jahren ist moeglich Oline egal ob Erwachsene oder Kindder sind laut Ausweis oder Kinderausweis. Die Kunden die keine Dokumentn haben durfen wir NICHT unterbringen in unsere Objekten.
    Am Ankunfttag haben wir 24 Stunden ale neue angekomene Gaeste zu anmelden online oder in Ortliche Turismusverband wen man keine Moeglichkeit hat online zu anmelden.
    Also das ist fuhr uns nicht neu.

    Alfredo

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