Gastgebermagazin

Stornierung der Ferienwohnung: Rechtslage allgemein und bei Corona

Inhaltsverzeichnis

Auch das noch: Ihre Gäste sagen die Anreise ab und möchten vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Erfolgt die Stornierung der Ferienwohnung kurz vor Mietbeginn oder ist die Rechtslage unklar, ist der Ärger oft groß. Dennoch gehören Stornierungen leider genauso zum Vermieteralltag wie Buchungen, gerade auch zur Corona-Zeit.

Lesen Sie, was Sie als Vermieter für Rechte und Pflichten bei Stornierungen gegenüber dem Urlaubsgast haben, wie Sie mit einer Stornierung richtig umgehen und die Abwicklung gelingt.

Stornierung der Ferienwohnung im Corona-Kontext:

Die Corona-Pandemie samt Beherbergungsverbot, Reisebeschränkungen und Reisewarnungen hat nun seit mehr als 2 Jahren gravierende Auswirkungen auf das Vermietungsgeschäft. Es kommt zu einer erhöhten Anzahl an Reisestornierung z.B. weil der Urlaubsort als Hochrisikogebiet eingestuft wurde oder ein generelles Beherbergungsverbot gilt. Die wichtigsten Informationen zu Stornierung der Ferienwohnung und Corona sind daher an passender Stelle im Beitrag jeweils aktuell ergänzt. Was passiert bei Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von 2G oder 2G+? ✓ Wie ist die Rechtslage im Kontext „Corona“? ✓ Wer trägt die Kosten?

Stornierungsbedingungen sinnvoll definieren und im Voraus angeben

Kennen Sie das auch? Der Gast storniert seine gemietete Ferienwohnung und ist völlig überrascht, dass Sie trotzdem einen (anteiligen) Mietpreis verlangen?  In vielen Fällen geschieht dies nicht aus böser Absicht des Gastes, sondern vielmehr aus Unwissenheit. Ihm ist gar nicht bewusst, dass er mit Vertragsabschluss auch eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Grundsätzlich gibt es keine Formvorschrift für einen Vertragsabschluss. Ein gültiger Vertrag liegt bereits dann vor, wenn der Gast telefonisch oder per Mail den gewünschten Zeitraum zusagt. Und grundsätzlich gilt: Sagt ein Gast den gebuchten Aufenthalt ab, hat er den vereinbarten Mietpreis zu zahlen abzüglich der Kosten, die der Vermieter durch die Stornierung eingespart hat.

Daher empfehlen wir die Stornierungsbedingungen offen zu kommunizieren und Mietverträge immer schriftlich und nicht mündlich abzuschließen, um spätere Missverständnisse und Unannehmlichkeiten zwischen den Vertragsparteien zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann es auch sinnvoll sein, Ihren Gästen eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen, die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. schwerwiegende Krankheit, Unfall) greift. Bei Abschluss einer solchen Versicherung sind sowohl Ihre Gäste als auch Sie im Falle einer Stornierung abgesichert. Viele Versicherungen bieten aus aktuellem Anlass auch einen speziellen Corona-Reiseschutz, der den Versicherungsschutz aus z.B. Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ergänzt– für den Fall einer häuslichen Quarantäne oder etwa einer Transportverweigerung durch die Fluggesellschaft.

Legen Sie Ihre Stornierungsbedingungen schon vorab fest.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Stornierungsbedingungen bereits in Ihrem Inserat anzugeben. Dann weiß der Gast noch bevor er anfragt, welche Kosten im Falle einer Stornierung auf ihn zukommen und kann später nicht sagen: „Das wusste ich nicht“. Loggen Sie sich hierfür einfach in den „Vermieter-Bereich“ ein und gehen dann zu den Preisen. Hier können Sie nun die bereits angelegten Stornierungsbedingungen „flexibel“, „moderat“ oder „streng“ auswählen oder Ihre eigenen Stornierungsbedingungen festlegen.

Unser Tipp: Staffeln Sie die Stornokosten abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Je weniger Zeit zwischen Stornierung und Anreisetag liegt, desto höher sollte die vom Gast zu zahlende Entschädigung sein.
Denn die Aussicht auf eine erfolgreiche Neuvermietung ist größer, wenn die Absage bereits Monate vor dem Reisetermin erfolgt.

Kostenfreie Stornierung

Gerade in der Corona-Zeit wünschen sich Gäste möglichst kundenfreundliche Stornokonditionen. Wie aktuelle Umfragen zeigen sind für die Mehrheit der Reisenden flexible Stornierungsbedingungen und leicht verständliche Informationen über den Ablauf einer Buchung/Stornierung ausschlaggebend. Mit flexiblen Stornobedingungen schaffen Sie als Gastgeber Vertrauen und helfen Gästen über die Verunsicherung hinweg.

Wir empfehlen Ihnen, eine kostenfreie Stornierung den Gästen zu gewähren. Je großzügiger der kostenfreie Stornozeitraum, desto höher die Chance auf Buchungen. Gäste freuen sich über klar kommunizierte, übersichtliche Stornobedingungen, die schnell und auf einen Blick erfasst werden können.

Auf unserem Portal können Gäste daher nach Ferienunterkünfte mit dem Merkmal der kostenfreien Stornierung filtern. Bieten Sie eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit an und möchten Sie mit Ihrem Inserat auch unter diesem Filter gelistet sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

So gehen Sie vor, um unter dem Filter „kostenfreie Stornierung“ gelistet zu werden
– Loggen Sie sich in Ihren Vermieterbereich ein.
– Klicken Sie auf „Preise“.
– Scrollen Sie ganz nach unten zu: Kostenlose Stornierung.
– Geben Sie  ein, in welchem Zeitraum eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Gastgeber müssen sich bei Stornierung derzeit wenig Sorgen um einen Leerstand der Ferienwohnung im Sommer machen: Stornierte Unterkünfte werden meist kurzfristig wieder nachgefragt und die kostenfreie Stornierungsmöglichkeit wird von Gästen nicht missbraucht, um mehrere Ferienwohnungen gleichzeitig zu reservieren, so zeigen es die Erfahrungen vieler Vermieter aus dem vergangenen Jahr. Grundsätzlich ist es gut eine einvernehmliche Lösung mit dem Gast zu finden und z.B. eine Umbuchung vorzuschlagen. Kulanz wirkt sich auf die Kundenbindung positiv aus.

Der Gast hat storniert- was nun?

Wenn der Urlauber seine Reise nicht antreten kann und storniert, versuchen Sie das Beste daraus zu machen. In jedem Fall sollten Sie den direkten Kontakt zu dem Urlauber suchen. Oftmals sind es weniger schöne Umstände, die den Gast dazu zwingen die lang ersehnte Reise zu stornieren. In solchen Fällen lohnt es sich fast immer, wenn Sie sich kulant zeigen und eine gütliche Lösung zu finden. Schauen Sie in Ihrem Kalender nach und bieten dem Gast einen freien Alternativtermin zu einem späteren Reisezeitraum an. Er wird es Ihnen mit Sicherheit danken. Nicht selten wird so aus einer „stornierten Buchung“ ein Stammkunde.

Erst wenn Sie im direkten Kontakt keine faire Lösung für beide Seiten finden, sollten Sie über eine rechtliche Beratung nachdenken. Viel wichtiger ist es jedoch sich schnell um Ersatzmieter zu bemühen und als ersten Schritt Ihren Belegungskalender für den Zeitraum wieder als „verfügbar“ zu markieren!

Bemühen Sie sich schnellstmöglich um eine Neuvermietung!

Um die Buchungslücke schnell zu schließen, können Sie die Aufmerksamkeit auf Ihr Inserat durch folgende Maßnahmen erhöhen:

  1. Buchen Sie ein Top-Inserat und Ihre Anzeige wird für die gebuchte Zeit in regelmäßigen Abständen sowohl in den Regionenübersichten als auch in der Ergebnisliste gesondert gelistet. Sie können das Top-Inserat im Vermieterbereich ab einer Laufzeit von einem Monat buchen.
  2. Sie können auch kostenlos ein Sonderangebot für die entstandene Buchungslücke erstellen. Klicken Sie hierfür in Ihrem Vermieterbereich im Menüpunkt „Preise“ auf das Symbol mit dem Prozentzeichen hinter dem gewünschten Zeitraum, so dass eine neue Zeile eingefügt wird.

Mit einem Sonderangebot lässt sich die Buchungslücke hoffentlich schnell schließen!

Wie ist bei der Stornierung der Ferienwohnung die Rechtslage?

Eine gute Nachricht für Sie vorweg: Im Falle einer Stornierung steht Ihnen grundsätzlich der Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu, auch wenn hierüber kein gesondertes Rücktrittsrecht mit dem Gast getroffen wurden. Denn bei der Vermietung von Ferienunterkünften greift meistens das klassische Mietrecht und dem Vermieter steht somit grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises zu. Anders verhält es sich beispielsweise bei Pauschalreisen, für diese gelten Regelungen des Reiserechts.

Mietverhältnisse sind nach § 542 II BGB nur aus außerordentlich wichtigem Grund kündbar. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund kann beispielsweise sein, wenn dem Mieter der Gebrauch der Unterkunft nicht oder nur zum Teil zugänglich gemacht wird oder eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung besteht. Schimmelpilz- oder Ungezieferbefall, der die Gesundheit gefährdet, erhebliche Lärmbelästigung oder unzureichende Beheizung können zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

Bei einer Stornierung sind Sie als Vermieter rechtlich abgesichert. Dennoch sollten Sie versuchen, gemeinsam mit dem Gast eine faire Lösung zu finden.

Der Mieter wird demnach nicht von der Entrichtung der Miete befreit, wenn er aus persönlichen Gründen absagt, und zwar unabhängig davon, wann abgesagt wird (§ 537 II BGB). So können Vermieter die volle Miete verlangen, abzüglich der Kosten, die durch den Ausfall der Vermietung ausbleiben.  Dabei gilt: selbst bei einer extrem kurzfristigen Absage mit wenig Aussicht auf Neuvermietung, z.B. einen Tag vor Anreisetermin können dem Gast nicht die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden, sondern die ersparten Aufwendungen (wie Gas, Wasser oder Frühstück) müssen laut dem Urteil des Oberlandgerichts Nürnberg (OLG Nürnberg Az.: 3 U 1559/99) abgezogen werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie für den Zeitraum zum gleichen Mietpreis an andere Gäste vermieten können. Das heißt konkret, sobald die Ferienwohnung oder das Ferienhaus für den betreffenden Zeitraum neu vermietet wurde, entfällt auch der Anspruch auf Stornogebühren. Dann stehen Ihnen nur die Kosten für die Stornierung zu (z.B. Portokosten oder Kosten für bereits bestellte Dienstleistungen).

Wie ist die Rechtslage, wenn eine Stornierung der Ferienwohnung aufgrund von Corona erfolgt?

Storno bei Beherbergungsverbot und Lockdown

In Deutschland gelten die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Gäste und Gastgeber sollten sich regelmäßig über Regelungen im Reiseland und Reisehinweise erkundigen und berücksichtigen, dass sich diese schnell ändern können.

Wenn in Deutschland touristische Übernachtungen sprich Beherbergung untersagt ist, muss der Vermieter von sich aus stornieren, weil er seine Leistung aufgrund einer behördlichen Verordnung nicht mehr anbieten darf. Dann muss der Gast den Mietpreis nicht bezahlen. Ausnahmen für Dienstreisende kann es geben. War der Gast der in der Ferienwohnung bereits angereist und verlangt der Vermieter aufgrund eines Beherbergungsverbots eine vorzeitige Abreise, kann er den Mietpreis nur anteilig für den tatsächlich verbrachten Aufenthalt verlangen.

Wenn an einem Reiseziel ein Lockdown für Alle beschlossen wird, könnten Urlauberinnen und Urlauber eine Möglichkeit zum kostenlosen Rücktritt haben. Nach deutschem Recht ist dies möglich, wenn durch den Lockdown die gebuchten Leistungen nicht mehr wie es vertraglich vereinbart, erbracht werden kann.

2G-Regel und Storno

Wenn die 2G-Regel an einem Reiseziel gilt, also nur Geimpfte und Genesene beherbergt werden dürfen, ist die Rechtlsage bei der Stornierung der Ferienwohnung nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an, denn viele Faktoren spielen eine Rolle – beispielsweise ob deutsches oder ausländisches Recht gilt, wann die FeWo gebucht wurde, was zu diesem Zeitpunkt absehbar war usw.

Grundsätzlich gilt, dass der Gast nicht kostenfrei stornieren kann, wenn Auflagen und Maßnahmen, die während des Aufenthalts gelten, für den Gast bereits bei der Buchung bekannt waren.

Darüber hinaus besteht aber auch bei Buchungen vor Anordnung von 2G-Regeln für Beherbergungsbetriebe i.d.R. kein Anspruch des Gastes auf eine kostenlose Stornierung. Die Hinderung am Aufenthalt der gebuchten Unterkunft beruht in der Regel auf seiner individuellen Entscheidung gegen eine Impfung und ist damit in diesen Fällen ein in seiner Person liegender Grund, der ihn nicht von der Entrichtung der Miete befreit (§ 537 Abs. 1 S. 1 BGB). Nähere Informationen gibt der Deutsche Tourismusverband. Auch auf den Webseiten des ADAC und der Verbraucherzentrale sind umfangreiche Informationen zu finden.

In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne). Bei Krankheit dürfte allerdings eine Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz, so sie abgeschlossen wurde greifen.


Rechtsgrundlage: Stornorechnung und Muster-Vorlage

Wenn Sie bereits eine Rechnung für die getätigte Buchung Ihres Urlaubsgastes erstellt und verbucht haben, muss diese Rechnung bei einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung dabei durch Ihren Urlaubsgast initiiert wurde oder ob Sie als Vermieter die Buchung zum Beispiel aufgrund einer Corona-Regel stornieren mussten, ist dabei erst einmal nicht von Bedeutung. Weitere Informationen und eine Muster-Stornorechnung erhalten Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss

In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass auch Sie als Vermieter gewisse Pflichten haben. So sind Sie bei einer Stornierung dazu angehalten, sich um einen Ersatzmieter für den freigewordenen Zeitraum zu bemühen. Gelingt es Ihnen den besagten Zeitraum neu zu vermieten, sind Sie gegenüber dem Mieter auskunftspflichtig. Darüber hinaus kann der ursprüngliche Urlaubsgast sich jederzeit über den Fortschritt der Ersatzsuche bei Ihnen erkundigen, den Sie dann auch wahrheitsgemäß mitteilen müssen.

Hinweis: Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

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8 Antworten

  1. Ich habe vor zwei Wochen storniert und bis heute keine Antwort erhalten. Was kann ich tun? Ich habe eine Anzahlung geleistet. Der Mietbeginn wäre Ende Juli.

  2. ich versuche schon seid montag meine buchung nr.47037 zu stornieren da ich wegen covid 19 im krankenhaus liege vieleicht bin ich auf diesem weg erfolgreich MfG

    1. Liebe Frau Dücker,

      die Vermietung findet ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber statt. Es gelten die individuell festgelegten Mietbedingungen des Gastgebers.
      Gerne können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice per E-Mail support@ferienhausmiete.de oder telefonisch +49 30 555 722 975 wenden, wenn Sie Unterstützung oder weiterführende Informationen benötigen.

      Herzlich,
      Ihr Team von Ferienhausmiete.de

    1. Liebe Frau Duhnen,
      besten Dank für Ihr Feedback. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Tipps für Ihren Vermieteralltag hilfreich sind.
      Herzliche Grüße, Ihr Team von Ferienhausmiete.de

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