Gastgebermagazin

Short Term Rental Initiative: EU-Verordnung zur Regulierung der Kurzzeitvermietung (STRs)

EU Verordnung zur Kurzzeitvermietung

Inhaltsverzeichnis

Haben Sie schon von der Short Term Rental Initiative gehört? Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf Online-Plattformen für Vermietungen betrifft.

Ziel dieser Verordnung soll sein, mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch auf dem Ferienhausmarkt zu schaffen, aber auch nicht regelkonforme Anbieter zu identifizieren. Der Entwurf wurde am 7. November 2022 von der EU-Kommission eingereicht und wird nun im Europäischen Parlament geprüft. Die Short Term Rental Initiative beinhaltet dabei zwei wesentliche Regelungen: eine ggfs. EU-weite Registrierung und einen Rahmen für Auskunftspflichten. Nach der Annahme soll die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

In der Pressemitteilung der EU-Kommission Short Term Rental Initiative heißt es:

Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern.“ (Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission)

Inwiefern sich die Entwurfsinhalte der EU-Verordnung auf Einzelvermieter und Agenturen auswirken und welche Konsequenzen daraus erfolgen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Welche Änderungen ergeben Sie durch die Entwurfsinhalte der neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung?


Gastgeber (Hosts) sollen ihre Ferienobjekte zukünftig zentral registrieren. Dabei werden persönliche Daten zur Person/Firma und zum Objekt verlangt und es wird eine individuelle Registrierungsnummer vergeben.

▪ Die Registrierung muss einfach und umgehend (online) erfolgen über ein zentrales Registrierungssystem, welches Mitgliedsstaaten gemäß den Anforderungen der Kommission zur Verfügung stellen.

Die Registrierungsnummer muss von Gastgebern auf allen Plattformen angegeben werden und durch stichprobenartige Prüfungen durch Portale sichergestellt werden. In welchem Umfang die geforderte stichprobenartige Überprüfung von Gastgebern durch die Plattformen erfolgen muss, geht aus dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission nicht eindeutig hervor.

Plattformbetreiber müssen monatlich Daten über Buchungen an die Behörden übermitteln (KMUs mit weniger als 2.500 aktiven Gastgeber berichten vierteljährlich). Ob Anfrageportale, Metasearcher oder Channelmanager davon ausgenommen sind, ist nicht eindeutig definiert.

Die Überwachung wird durch die Mitgliedstaaten erfolgen und diese haben die Möglichkeit, Plattformen zu sanktionieren, die Ihren Pflichten nicht nachkommen. Eine klare Definition über den geforderten Umfang der Prüfungen, aber auch den Rahmen der Sanktionen gibt es derzeit noch nicht.

Es wird eine Datenerhebung für Statistiken zur Nutzung im europäischen Datenraum geben.

Vorteile der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung

Durch die EU-Verordnung ergeben sich im Einzelnen die folgenden Vorteile:

  • einfacher und klarer Regeln für die Registrierung
  • unkomplizierter (Online)Registrierung
  • uneinheitlichen Regelungen auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene werden verringert
  • weniger Konkurrenz durch illegale Angebote
  • bessere Marktübersicht und größere Transparenz
  • verlässlichere und kontinuierlicher Zahlen zum Markt
  • Abbau von gewisser „Unsichtbarkeit“ in der Wahrnehmung von Politik und Öffentlichkeit
  • bessere Wahrnehmung der wirtschaftlichen Bedeutung der Kurzzeitvermietung
  • eventuelle Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen in Städten oder Regionen können evidenzbasiert nach transparenten Kriterien ermittelt werden

Wie geht es nach Vorlage der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung weiter?

Derzeit bestehen zu der vorgelegten EU-Initiative noch offene Fragen und Kritikpunkte. Bis zum 12. Januar 2023 können Interessierte online Feedback zu dem Entwurf geben.

Auch der Deutsche Ferienhausverband wird hier eine Stellungnahme abgeben und offene Fragen und Kritikpunkte äußern. Interessierte können die Positionen des Deutschen Ferienhausverbandes
Zur Short Term Rental Initiative in der folgenden Stellungnahme lesen.

Das EU-Parlament wird sich mit der Verordnung befassen und mit einigen Änderungen ist noch zu rechnen.

Nach Verabschiedung und Verkündung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

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