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Gäste 2 Gäste

Ferienhaus Schönblick

Eifel, Schneifel, Bleialf, Dreiländereck, Ourtal, Hohes Venn, Luxemburger Schweiz

Max.  14   Gäste
250m²  Wohnfläche
6 Schlafzimmer
6  Badezimmer
Max. 14  Gäste
250m²
6 Schlafzimmer
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Tolle Lage

Blitzsaubere Unterkunft

100% Weiterempfehlung

28 mal in Wunschlisten

Seit über 5 Jahren online


Bitte geben Sie Ihre Reisedaten ein für genaue Preise

Sehr nachhaltig Diese Unterkunft erfüllt 7 von 12 Nachhaltigkeitskriterien.

Kostenfreie Stornierung
2 Gäste

DFV logo
Geprüft und zertifiziert vom Deutschen Ferienhausverband e.V.
Über 1.000 verifizierte Bewertungen auf Trustpilot
Best Price
Buchen ohne Gebühren
und Provisionen

Tolle Lage

Blitzsaubere Unterkunft

100% Weiterempfehlung

28 mal in Wunschlisten

Seit über 5 Jahren online



Bestpreis-Garantie

  • Garantiert nirgendwo günstiger
  • Vom Gastgeber 100% bestätigt
  • Gilt bei gleichem Reisezeitraum zu gleichen Leistungen
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Beschreibung

Wohlfühl-Ferienhaus in der Schneifel mit traumhaftem Panorama

Willkommen in Ihrem malerischen Urlaubsdomizil! Unser komplett freistehendes Ferienhaus liegt idyllisch in der schönen Schneifel, umgeben von Wiesen und Wäldern. Das 2.800 qm große Grundstück ist komplett auf 1,50 m Höhe eingezäunt und bietet Ihnen absolute Privatsphäre und Sicherheit.

Ausstattung:
- Sechs komfortable Schlafzimmer: Alle ausgestattet mit neuen, bequemen Boxspringbetten und offenen Bädern en Suite (fünf mit Dusche und WC, eines mit Badewanne). Fünf der Schlafzimmer verfügen über eigene, internetfähige Fernseher.
- Gemütliches Wohnzimmer: Mit Kamin und beeindruckendem Weitblick, angrenzend an den Essbereich.
- Voll ausgestattete Küche: Ideal für Hobbyköche, mit Kochinsel, zwei Induktionskochfeldern, zwei Backöfen, zwei Spülmaschinen, zwei Mikrowellen, amerikanischer Kühl- und Gefrierkombi mit Eiswürfelzubereiter und Wasserspender.
- separates Ess- und Gesellschaftszimmer: Bietet Platz für 14 Personen und eine große Auswahl an Gesellschaftsspielen.
- Schnelle Internetanbindung: 100/40 Mbit für reibungsloses Surfen und Arbeiten.
- Weitere Annehmlichkeiten: Separates WC, Waschküche mit Waschmaschine, Trockner und einem weiteren großen Kühlschrank.

Außenbereich:
- Geräumige Sonnenterrasse: Mit Sonnensegel, Gasgrill und direktem Zugang zum weitläufigen Garten.
- Pool und Feuerstelle: Perfekt für entspannte Tage und gemütliche Abende im Freien.

Familienfreundlich: Kinder bis 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns.

Hunde auf Anfrage: Ihr vierbeiniger Freund ist nach Absprache herzlich willkommen.

Raumaufteilung:
- Erdgeschoss (EG): Wohnküche, separates Esszimmer, 1 Schlafzimmer (Bett 160x200cm) mit Bad en Suite.
- Obergeschoss (OG): 4 Schlafzimmer (1x Bett 160x200cm und 3x Bett 180x200m) mit Bad en Suite.
- Untergeschoss (UG) 1 Schlafzimmer (Bett 160x200cm) mit Badewanne, Waschbecken und Schlafsofa (140x200cm), 1 separates WC, Waschküche.

Genießen Sie Entspannung und Natur pur in unserem Ferienhaus und erleben Sie unvergessliche Urlaubstage. Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Buchung und Kontakt: Für Verfügbarkeit und Buchung senden Sie uns einfach eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

Schlafmöglichkeiten

Schlafzimmer 1
Doppelbett (180x200 cm)
Schlafzimmer 2
Doppelbett (180x200 cm)
Schlafzimmer 3
Doppelbett (180x200 cm)
Schlafzimmer 4
Doppelbett (160x200 cm)
Schlafzimmer 5
Doppelbett (160x200 cm)
Schlafzimmer 6
Doppelbett (160x200 cm)
Schlafsofa (140x200 cm)

Zimmer und Ausstattung

Haustiere willkommen Haustiere willkommen
Pool Pool
Nichtraucher Nichtraucher
WLAN WLAN
Garten Garten
Fernseher Fernseher
Terrasse Terrasse
Spülmaschine Spülmaschine
Waschmaschine Waschmaschine
Gesamte Ausstattung anzeigen

Anreise/Lage

Landkarte anzeigen

Anreise und Entfernungen

See 27 Kilometer

27 Kilometer

Skilift 9 Kilometer

9 Kilometer

Einkaufsmöglichkeit 3 Kilometer

3 Kilometer

Restaurant 3 Kilometer

3 Kilometer

Ortsmitte 3 Kilometer

3 Kilometer

Bus 2 Kilometer

2 Kilometer

Flughafen 117 Kilometer Köln/Bonn

117 Kilometer

Bahnhof 28 Kilometer Jünkerath

28 Kilometer

Autobahnabfahrt 11 Kilometer A60 Großlangenfeld

11 Kilometer


Ort und Lage der Unterkunft

Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein.

Im Ort Bleialf (3km) findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad.

Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.


Freizeitmöglichkeiten

Angeln
Fahrradfahren
Golf
Inlineskating
Jagen
Mountainbiking
Reiten
Schwimmen
Tennis
Wandern

Richtlinien

Hinweise des Vermieters

Check-in: 16:00
Check-out: 10:00
Kaution: 250 €
Anzahlung: 30 % bei Buchung
Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise

Zusätzliche Informationen zum Mietpreis:

Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum an.
Der Preis bezieht sich auf die Anmietung des kompletten Hauses zur alleinigen Nutzung.
Kinder bis einschließlich 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns.
Hunde und Katzen gerne auf Anfrage.

Stornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung werden wir versuchen das Haus anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung werden wir versuchen das Haus anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Weitere Informationen:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!

Hier eine kleine Auswahl der Ausflugsziele mit Entfernung:

• Eifelzoo Lünebach (15 km)
• Eifelpark Gondorf (60 km)
• Trier (älteste Stadt Deutschlands) und Mosel (90 km)
• Wintersportzentrum "Schwarzer Mann" (12 km)
• Wintersportzentrum "Wolfsschlucht" (15 km)
• Großkampenberg - Höckerlinie/ Westwall (14 km)
• Bitburg - Erlebnisbad "Cascade", Brauereibesichtigung, Kartbahn (50 km)
• Losheim - Ardennenzentrum, Krippen-, Puppen- und Eisenbahnausstellung (22 km)
• Kronenburg - Burgruine und Stausee (25 km)
• Fliessem - Römische Villa "Otrang" (40 km)
• Gerolstein - Adlerpark (35 km)
• Hellenthal - Wildpark (35 km)
• Hosingen (L) - Schwimmbad/Sauna (40 km)
• Daun - Wildpark und Saupark (55 km)
• Irrel - Teufelsschlucht (65 km)
• Kommern - Freilichtmuseum (70 km)
• Malmedy / Eupen - typisch belgische Städtchen (50/70 km)
• Remouchamps (B) - befahrbare Tropfsteinhöhle (60 km)
• Sankt Vith (B) - TRIANGEL Kultur-, Konferenz- & Messezentrum (20 km)
• Vianden (L) - Pumpspeicherwerk (70 km)
• Grüfflingen (B) - Action Center (Bowling, Cart, Lasergame, Sumo, ...)
• Luxemburg - Altstadt, Kasematten, Kirche (100 km)
• Nürburgring - Erlebniswelt (80 km)
• Schmiede (B) - Indoor Spielplatz
• Schmiede (L) - Einkaufszentrum
• Wemperhardt (L) - Einkaufszentrum


Verfügbarkeit

12 Monate anzeigen

frei belegt An bzw. Abreisetag

Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025


65 Bewertungen

Gesamtbewertung

4,9 von 5
4.9 Ausstattung
4.9 Preis/Leistung
5.0 Service
4.8 Lage
5.0 Sauberkeit
Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit überprüft. Mehr dazu in unseren Bewertungsrichtlinien.
Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit überprüft. Mehr dazu in unseren Bewertungsrichtlinien.

August 2025

Robert M. aus Spanien

5,0
5 5 5 5 5

Beeindruckend

Ein wunderschönes Haus, völlig freistehenden mit einem atemberaubenden Ausblick. Vor allem beeindruckend war die Küche. Alles in doppelter Ausführung (Geschirrspüler, Mikrowelle, Herd). Unglaubliche Mengen an Geschirr und Küchenutensilien, und alles in perfektem Zustand. Auch der Wohnraum mit Ledercouch und die grosse Terrasse, der Gasgrill, alles perfekt.

Die Schlafzimmer sind korrekt ausgestattet, die fehlenden Klotüren aufgrund von Platzproblemen kurios, aber auch nicht so dramatisch. Die Verteilung der Räume ist 4 im Obergeschoss, einer im Erdgeschoss und einer im Keller. Letzterer hat nur kleine Fenster.

Gut ausgestattet auch Waschküche und ein separates Esszimmer. Das ganze Haus insgesamt sehr sauber und gepflegt.

Ein sehr schöner Aufenthalt und absolut empfehlenswert.

Antwort von Frau T. Murges:

Ich freue mich, dass es Ihnen im Schönblick gefallen hat. Herzlichen Dank für die großartige Bewertung und auch dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Ich würde mich freuen, Sie wieder einmal als Gäste beherbergen zu dürfen.
Herzlichst
Tamara

August 2025

Stephan V. aus Möglingen

5,0
5 5 5 5 5

Rundum gelungener Urlaub!

Das Haus hat unsere Erwartungen übertroffen! Sauberkeit top! Top Ausstattung! Von der Backform bis zur Krabbenschere alles in ausreichender Menge vorhanden! Der Garten ist riesig und komplett umzäunt! Für Hunde ein Paradies! Der Kontakt zur Vermieterin war unproblematisch und jederzeit möglich! Vielen Dank!

August 2025

Hubert G. aus Aschaffenburg

5,0
5 5 5 5 5

Super Urlaub

Wir waren mit 6 Erwachsenen und 5 Kindern in diesem wunderschönen Ferienhaus zu Gast. Dank herrlichem Wetter konnten wir alle Mahlzeiten auf der großen Terrasse einnehmen und die Ruhe und den schönen Ausblick genießen. Da jedes Zimmer einen offenen Duschbereich mit WC besaß, gab es morgens kein Gedränge und jeder hatte seinen Privatbereich. Die große Küche war mit doppelten! Elektrogeräten, reichlich Geschirr, Töpfen, etc. ausgestattet und es fehlte wirklich an nichts. Ein großes Highlight war, vor allem für die Kinder, der Eiswürfelbereiter. Es gab eine riesige umzäunte Außenanlage in der Kinder toben und spielen konnten und vor allem der Pool wurde täglich genutzt. Fazit – ein rundum sauberes, perfekt durchdachtes und schön eingerichtetes Ferienhaus, in dem wir uns sehr wohlgefühlt haben.

Empfohlen für: Familien mit Kindern

Antwort von Frau T. Murges:

Herzlichen Dank für die großartige Bewertung und auch dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Schön, dass es Ihnen im Schönblick gefallen hat. Gerne würde ich Sie wieder einmal als Gäste begrüßen dürfen.
Herzlichst
Tamara

Juni 2025

Thomas H. aus Köln

4,8
5 5 5 4 5

Hervorragende Unterkunft

Wir waren für eine Klausurtagung mit insgesamt fünf Personen in der Unterkunft. Es waren herausragende Tage insbeondere durch das Ferienhaus. Selten haben wir eine derart hervorragend ausgestatte Unterkunft vorgefunden. Auch die Ruhe für unsere Tagung war superhilfreich.
Wir können nur jedem empfehlen diese zu nutzen.
Danke an den sehr freundschaftlichen und außerordentlich zuvorkommende Kontakt zur Vermieterin!!
Unbedingt weiter so

Antwort von Frau T. Murges:

Ich freue mich, dass es Ihnen im Schönblick gefallen. Herzlichen Dank für die tolle Bewertung und auch dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Ich würde mich freuen, Sie wieder einmal als Gäste begrüßen zu dürfen.
Herzlichst
Tamara

Juni 2025

Antje aus Bad Wildungen

5,0
5 5 5 5 5

Super ausgestattetes Haus in toller Lage

Alles war top.

Antwort von Frau T. Murges:

Herzlichen Dank für die tolle Bewertung und auch dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Schön, dass es Ihnen im Schönblick gefallen. Ich würde mich freuen, Sie wieder einmal als Gäste beherbergen zu dürfen.
Herzlichst
Tamara

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Kontakt

Firma Ferienhaus Schönblick
Frau T. Murges

Frau T. Murges

Als leidenschaftliche Ferienhausvermieterin in der Eifel biete ich Ihnen mit Herz und Verstand einen außergewöhnlichen Aufenthalt. Dank der über 25-jährigen Erfahrung meiner Eltern in der Ferienhausvermietung schöpfe ich aus einem reichen Schatz an Wissen. Meine Liebe zum Detail und die Freude an der Gastfreundschaft sorgen dafür, dass Sie sich bei mir wie zu Hause fühlen. Entdecken Sie die Schönheit der Eifel und erleben Sie unvergessliche Urlaubsmomente.


Weitere Unterkünfte von Frau T. Murges


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Weitere Informationen

Objektnummer: 286267

Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025

Inserat online seit: 5 Jahren

URL: https://www.ferienhausmiete.de/286267.htm


«Ferienhaus Schönblick» erreicht eine Urlauberbewertung von 4.9 (Bewertungsskala: 1 bis 5) bei 65 abgegebenen Bewertungen.

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Sehr nachhaltig Diese Unterkunft erfüllt 7 von 12 Nachhaltigkeitskriterien.

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2 Gäste

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