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Gäste 2 Gäste

Landhaus Waidblick

Eifel, Schneifel, Schneeeifel, Bleialf, Dreiländereck, Ourtal, Hohes Venn, Luxemburger Schweiz

Max.  4   Gäste
60m²  Wohnfläche
2 Schlafzimmer
1  Badezimmer
Max. 4  Gäste
60m²
2 Schlafzimmer
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Tolle Lage

Blitzsaubere Unterkunft

100% Weiterempfehlung

31 mal in Wunschlisten

Seit über 3 Jahren online


Bitte geben Sie Ihre Reisedaten ein für genaue Preise

Sehr nachhaltig Diese Unterkunft erfüllt 8 von 12 Nachhaltigkeitskriterien.

Kostenfreie Stornierung
2 Gäste

DFV logo
Geprüft und zertifiziert vom Deutschen Ferienhausverband e.V.
Über 1.000 verifizierte Bewertungen auf Trustpilot
Best Price
Buchen ohne Gebühren
und Provisionen

Tolle Lage

Blitzsaubere Unterkunft

100% Weiterempfehlung

31 mal in Wunschlisten

Seit über 3 Jahren online



Bestpreis-Garantie

  • Garantiert nirgendwo günstiger
  • Vom Gastgeber 100% bestätigt
  • Gilt bei gleichem Reisezeitraum zu gleichen Leistungen
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Beschreibung

Wohlfühl-Ferienhaus in der Schneifel mit traumhaftem Panorama

Willkommen in unserem charmanten Ferienhaus, einem komplett freistehenden, ehemaligen Jagdhaus mit atemberaubendem Panorama. Es liegt am Ortsrand eines beschaulichen 150-Einwohner-Dörfchens, umgeben von idyllischen Wiesen und Wäldern in der schönen Schneifel. Das 800 qm große Grundstück ist vollständig auf 1,50 m Höhe eingezäunt und bietet Ihnen Privatsphäre und Sicherheit.

Ausstattung:
- Zwei komfortable Schlafzimmer: Ausgestattet mit neuen Boxspringbetten für erholsame Nächte.
- Modernes Badezimmer: Mit großzügiger Regendusche für entspannte Wellness-Momente.
- Schnelles Internet: Mit einer Geschwindigkeit von 100/40 Mbit ideal zum Surfen und Arbeiten.
- Gemütliches Wohnzimmer: Mit Ofen, internetfähigem Fernseher und beeindruckendem Weitblick.
- Essbereich und offene Küche: Voll ausgestattet und perfekt für genussvolle Mahlzeiten.
- Praktische Annehmlichkeiten: Waschmaschine und Trockner sind vorhanden.

Außenbereich:
- Garten: Mit Gasgrill, Feuerschale, kleinem Teich (30cm Tiefe) und einer wandelbaren Hollywoodschaukel.
- Abschließbare Garage: Mit elektrischem Tor und separatem Eingang, bietet ausreichend Platz für Auto/Van und Fahrräder.

Besondere Highlights:
- Hunde auf Anfrage: Ihr vierbeiniger Freund ist nach Absprache herzlich willkommen.
- Idyllische Lage: Ideal für Naturliebhaber und Ruhesuchende.

Erleben Sie erholsame Urlaubstage in unserem gemütlichen Ferienhaus und genießen Sie die wunderschöne Natur der Schneifel. Wir freuen uns darauf, Sie bald bei uns begrüßen zu dürfen!

Buchung und Kontakt: Für Verfügbarkeit und Buchung senden Sie uns einfach eine Anfrage oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

Schlafmöglichkeiten

Schlafzimmer 1
Doppelbett (180x200 cm)
Schlafzimmer 2
Doppelbett (180x200 cm)

Zimmer und Ausstattung

Haustiere nach Absprache Haustiere nach Absprache
Nichtraucher Nichtraucher
WLAN WLAN
Garten Garten
Fernseher Fernseher
Terrasse Terrasse
Spülmaschine Spülmaschine
Waschmaschine Waschmaschine
Kamin Kamin
Gesamte Ausstattung anzeigen

Anreise/Lage

Landkarte anzeigen

Anreise und Entfernungen

See 21 Kilometer

21 Kilometer

Skilift 9 Kilometer

9 Kilometer

Einkaufsmöglichkeit 8 Kilometer

8 Kilometer

Restaurant 8 Kilometer

8 Kilometer

Ortsmitte 8 Kilometer

8 Kilometer

Bus 0.5 Kilometer

0.5 Kilometer

Flughafen 114 Kilometer Köln-Bonn

114 Kilometer

Bahnhof 27 Kilometer Jünkerath

27 Kilometer

Autobahnabfahrt 14 Kilometer A60 Großlangenfeld

14 Kilometer


Ort und Lage der Unterkunft

Im Ort Bleialf (7km) findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad.

Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt u. a. das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein. Das Wander- und Radwegenetz der Schneifel liegt direkt vor der Haustür, führt durch Bleialf und bietet Rundwege in verschiedenen Längen und Schwierigkeitsgraden an.

Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.


Freizeitmöglichkeiten

Angeln
Fahrradfahren
Inlineskating
Jagen
Mountainbiking
Reiten
Schwimmen
Tennis
Wandern

Richtlinien

Hinweise des Vermieters

Check-in: 16:00
Check-out: 10:00
Kaution: 150 €
Anzahlung: 30 % bei Buchung
Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise

Zusätzliche Informationen zum Mietpreis:

Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum an.
Hunde gerne auf Anfrage.

Stornierungsbedingungen:

Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung werden wir versuchen das Haus anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich.

Bei einer Stornierung werden wir versuchen das Haus anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Weitere Informationen:

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns!

Hier eine kleine Auswahl der Ausflugsziele mit Entfernung:

• Eifelzoo Lünebach (15 km)
• Eifelpark Gondorf (60 km)
• Trier (älteste Stadt Deutschlands) und Mosel (90 km)
• Wintersportzentrum "Schwarzer Mann" (12 km)
• Wintersportzentrum "Wolfsschlucht" (15 km)
• Großkampenberg - Höckerlinie/ Westwall (14 km)
• Bitburg - Erlebnisbad "Cascade", Brauereibesichtigung, Kartbahn (50 km)
• Losheim - Ardennenzentrum, Krippen-, Puppen- und Eisenbahnausstellung (22 km)
• Kronenburg - Burgruine und Stausee (25 km)
• Fliessem - Römische Villa "Otrang" (40 km)
• Gerolstein - Adlerpark (35 km)
• Hellenthal - Wildpark (35 km)
• Hosingen (L) - Schwimmbad/Sauna (40 km)
• Daun - Wildpark und Saupark (55 km)
• Irrel - Teufelsschlucht (65 km)
• Kommern - Freilichtmuseum (70 km)
• Malmedy / Eupen - typisch belgische Städtchen (50/70 km)
• Remouchamps (B) - befahrbare Tropfsteinhöhle (60 km)
• Sankt Vith (B) - TRIANGEL Kultur-, Konferenz- & Messezentrum (20 km)
• Vianden (L) - Pumpspeicherwerk (70 km)
• Grüfflingen (B) - Action Center (Bowling, Cart, Lasergame, Sumo, ...)
• Luxemburg - Altstadt, Kasematten, Kirche (100 km)
• Nürburgring - Erlebniswelt (80 km)
• Schmiede (B) - Indoor Spielplatz
• Schmiede (L) - Einkaufszentrum
• Wemperhardt (L) - Einkaufszentrum


Verfügbarkeit

12 Monate anzeigen

frei belegt An bzw. Abreisetag

Zuletzt aktualisiert: 06.11.2025


50 Bewertungen

Gesamtbewertung

4,9 von 5
4.9 Ausstattung
4.9 Preis/Leistung
4.9 Service
4.8 Lage
5.0 Sauberkeit
Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit überprüft. Mehr dazu in unseren Bewertungsrichtlinien.
Die Bewertungen werden auf ihre Echtheit überprüft. Mehr dazu in unseren Bewertungsrichtlinien.

Oktober 2025

Birgit Z. aus Mönchengladbach

5,0
5 5 5 5 5

Alles Perfekt

Wir haben wieder eine wunderbare Zeit in dem Ferienhaus verbracht. Auch im Oktober kann man den Ausblick noch auf der schönen Terrasse genießen.
Die Küche ist super ausgestattet und es ist alles super sauber.
Die Vermieterin ist nett und freundlich. Es fehlt an nichts.
Der Garten ist auch für alle Hunde ein Traum.
Wir waren nicht das letzte Mal da....
Birgit, Frank und Bruce

Antwort von Frau T. Murges:

Schön, dass es euch erneut im Waidblick gefallen hat. Herzlichen Dank für die großartige Bewertung und auch dafür, dass ihr wieder so vorbildliche Gäste wart. Ich würde mich freuen, euch wieder einmal als Gäste begrüßen zu dürfen.
Herzlichst
Tamara

September 2025

Ute K. aus Mainz

5,0
5 5 5 5 5

Erholung Pur!!

Wir (zwei Frauen+zwei große Hunde) haben uns sehr wohl gefühlt im Landhaus Waidblick. Die Hunde haben den großen Garten sehr geliebt. Im Haus war wirklich alles vorhanden was man so braucht. Sehr ruhig gelegen, wer die Ruhe sucht, findet Sie hier auf jeden Fall.

Empfohlen für: Urlaub mit Haustier

Antwort von Frau T. Murges:

Herzlichen Dank für die großartige Bewertung! Ich freue mich, dass es Ihnen im Waidblick gefallen hat und bedanke mich dafür, dass Sie so vorbildliche Gäste waren. Gerne würde ich Sie wieder einmal beherbergen dürfen.
Herzlichst
Tamara

August 2025

Yvan B. aus KEERBERGEN

4,8
4 5 5 5 5
Niederländisch anzeigen

Prachtig Ferienhaus

Schönes Ferienhaus, alles vorhanden. Schönes Willkommensgeschenk.

Empfohlen für: Urlaub mit Haustier

Antwort von Frau T. Murges:

Bedankt voor uw recensie en voor uw voorbeeldige gastvrijheid. Ik ben blij dat u genoten heeft van uw verblijf in Waidblick. Ik zou u graag weer als gast verwelkomen.

Met vriendelijke groet,
Tamara

Juli 2025

Hans T. aus Hoeven

5,0
5 5 5 5 5
Niederländisch anzeigen

Fantastisch schönes Ferienhaus

Schönes Ferienhaus mit kompletter Einrichtung, an alles wurde gedacht. Wunderschöner Ausblick und am Anfang vieler Wanderwege. Der eingezäunte Garten war ideal für unsere zwei Schäferhunde. Super Urlaub gehabt. Die Gastgeberin Tamara ist sehr freundlich und hilfsbereit. Empfehlenswert.

Empfohlen für: Abenteuer & Erlebnis, Familien mit Kindern, Urlaub mit Haustier

Antwort von Frau T. Murges:

Hartelijk dank voor de uitstekende recensie en voor jullie voorbeeldige gasten. Ik ben blij dat jullie hebben genoten van jullie verblijf in Waidblick en ik zou jullie graag weer als gast verwelkomen.
Met vriendelijke groet
Tamara

Juni 2025

Gabriele K. aus Waldems

5,0
5 5 5 5 5

Auszeit PUR

Das Ferienhaus ist sehr sauber , gemütlich und modern eingerichtet.
Tolle neuwertige Küche , großer Kühlschrank und Froster ( ideal für Barf -Futter ).
Großer eingezäunter Garten , wo unsere Hunde sich bestens bewegen und toben konnten.
Mitten in der Natur , absolut ruhige Lage und zum Seele baumeln lassen.
Ideale Umgebung zum Spazieren gehen mit Hund und Familie.

Empfohlen für: Abenteuer & Erlebnis, Familien mit Kindern, Urlaub mit Haustier, Urlaub ohne Auto

Antwort von Frau T. Murges:

Herzlichen Dank für die großartige Bewertung! Ich freue mich, dass es euch im Waidblick gefallen hat und bedanke mich dafür, dass ihr so vorbildliche Gäste wart. Gerne würde ich euch wieder einmal als Gäste begrüßen dürfen.
Herzlichst
Tamara

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Kontakt

Frau T. Murges

Frau T. Murges

Als leidenschaftliche Ferienhausvermieterin in der Eifel biete ich Ihnen mit Herz und Verstand einen außergewöhnlichen Aufenthalt. Dank der über 25-jährigen Erfahrung meiner Eltern in der Ferienhausvermietung schöpfe ich aus einem reichen Schatz an Wissen. Meine Liebe zum Detail und die Freude an der Gastfreundschaft sorgen dafür, dass Sie sich bei mir wie zu Hause fühlen. Entdecken Sie die Schönheit der Eifel und erleben Sie unvergessliche Urlaubsmomente.


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Weitere Informationen

Objektnummer: 402751

Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025

Inserat online seit: 3 Jahren, 3 Monaten

URL: https://www.ferienhausmiete.de/402751.htm


«Landhaus Waidblick» erreicht eine Urlauberbewertung von 4.9 (Bewertungsskala: 1 bis 5) bei 50 abgegebenen Bewertungen.

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