Thormählenhof, Wohnung Süderoog***
Nordseeküste Nordfriesland Nordfriesische Inseln
und Provisionen
Beschreibung
Liebe Gäste,
unser Bauernhof hat eine ruhige Einzellage auf einer Warft.
Unsere Ferienwohnung Süderoog*** (rollstuhlgeeignet / barrierefrei, allergikergeeignet) ist familienfreundlich ausgestattet. Sep. Eingang und Pkw-Stellplatz vor der Tür. Fahrräder, Surfbrett usw. können im Schuppen abgestellt werden. Gegenüber des Hofes ist eine Bushaltestelle. Fahrräder und E-Fahrräder können vermittelt werden.
Ein Spielplatz, Tischtennis, Billard (OG), Tischfussball (OG), Darts (OG), Grillmöglichkeit, Gartennutzung und möblierte Terrasse ermöglichen eine vielseitige Freizeitgestaltung für Kinder und Erwachsene jeden Alters. Alle Wohnungen sind mit Wlan, Sat-TV und CD/Radio ausgestattet. Weitere Fotos und Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage oder rufen Sie uns an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihre Familie Thormählen
Schlafmöglichkeiten
Zimmer und Ausstattung
Das bietet dir diese Unterkunft
Schlafmöglichkeiten
Innenbereich
Außenbereich
Für Familien
Sonstige Ausstattung
Geeignet für
Beschaffenheit
Nachhaltigkeit
Sehr nachhaltig Diese Unterkunft erfüllt 7 von 12 Nachhaltigkeitskriterien.
Anreise/Lage
Anreise und Entfernungen
Strand 1.5 Kilometer
1.5 Kilometer
Einkaufsmöglichkeit 3 Kilometer
3 Kilometer
Restaurant 0.8 Kilometer
0.8 Kilometer
Ortsmitte 1.5 Kilometer
1.5 Kilometer
Bus 0.01 Kilometer
0.01 Kilometer
160 Kilometer
20 Kilometer
40 Kilometer
Ort und Lage der Unterkunft
Unser Bauernhof hat eine ruhige Einzellage auf einer Warft.
Die Ferienwohnungen Hooge, Norderoog & Süderoog (rollstuhlgeeignet / barrierefrei) und Lüttmoor sind familienfreundlich ausgestattet. Sep. Eingang und Pkw-Stellplatz vor der Tür. Fahrräder, Surfbrett usw können im Schuppen abgestellt werden. Gegenüber des Hofes ist eine Bushaltestelle.
Ein Spielplatz, Tischtennis, Billard, Tischfussball, Darts, Grillmöglichkeit, Gartennutzung und Terrasse ermöglichen eine vielseitige Freizeitgestaltung für Kinder und Erwachsene. Das Kurzentrum mit Schwimmbad, der Strand / die Nordsee und eine Bäckerei sind ganz in der Nähe. Und auch der Weg mit dem Schiff der Kutsche oder zu Fuß durch die einzigartige Wattenmeerlandschaft ist nicht weit. Unser Hof liegt auf der schönen Halbinsel Norstrand, ca. 15 km von der nordfriesischen Kreisstadt Husum entfernt im Weltnaturerbe Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Vom Festland erreichen Sie uns über einen 4 km langen Strassendamm. Die 49 km² große Halbinsel lädt Naturfreunde und Individualisten zum Wandern, Wattwandern, Baden, Surfen und Radfahren ein. Eine reizvolle Landschaft bietet viel Ruhe und Erholung sowie außergewöhnliche Naturschauspiele zu jeder Jahreszeit, die in ihrer Art einzigartig sind. Daneben erwarten Sie stilvolle Gasthöfe mit gemütlicher Atmospähre, historische Gebäude und Kunsthandwerksbetriebe, die zum Mitmachen einladen. Hier können Sie sich gut entspannen und erholen, die frische Nordseebrise wird Ihnen da bestimmt behilflich sein.
Freizeitmöglichkeiten
Richtlinien
Hinweise des Vermieters
Check-in: | 15:00 |
Check-out: | 10:00 |
Restzahlung: | 4 Wochen vor Anreise |
Zusätzliche Informationen zum Mietpreis:
Dieser Mietpreis gilt bis für 2 Personen, jede Weitere Person + 5,00 €. Kurzurlauberzuschlag bei bis zu 3 Tagen + 50,00 €. Es wird eine Kurtaxe fällig. Bettwäsche, Handtücher und sind im Preis enthalten. |
Zahlungsmöglichkeiten:
ÜberweisungStornierungsbedingungen:
Gastaufnahmevertrag Sobald der Gast bucht, schließt er mit dem Gastgeber (Ferienwohnung/ Privatzimmer/ Hotel) einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Leistungen Welche Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart wurden, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den Katalog- bzw. Internetangaben sowie der Buchungsbestätigung. Vertragseinhaltung Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen. Rücktritt/Storno Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann. Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20 % bei Übernachtung mit Frühstück 30 % bei Halbpension 40 % bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 - 20 % pauschal abgezogen. Der Gastgeber ist aber verpflichtet, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und die Wohnung, wenn möglich weiter zu vermieten. Der Gastgeber muss sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen. Wenn der Gast dem Gastgeber nachweisen kann, dass dieser keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatten, muss der Gast keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen. Leistungserbringung Auch für den Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Er hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls der Gastgeber aus Versehen ein Zimmer doppelt vergeben hat, hat er unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz zu sorgen, denn der Gast ist berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Preise Bei Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben. Preisdarstellung Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss. Das heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten. In diesem Fall muss ein Zähler vorhanden sein und korrekt abgerechnet werden. Ob die Kurtaxe in den Endpreis mit eingerechnet werden muss oder nicht ist umstritten. Der DTV empfiehlt die Kurtaxe getrennt vom Mietpreis zu berechnen. Gemäß DTV Stand Oktober 2010
Gastaufnahmevertrag Sobald der Gast bucht, schließt er mit dem Gastgeber (Ferienwohnung/ Privatzimmer/ Hotel) einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Leistungen Welche Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart wurden, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den Katalog- bzw. Internetangaben sowie der Buchungsbestätigung. Vertragseinhaltung Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen. Rücktritt/Storno Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung. Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann. Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen: 20 % bei Übernachtung mit Frühstück 30 % bei Halbpension 40 % bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 - 20 % pauschal abgezogen. Der Gastgeber ist aber verpflichtet, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und die Wohnung, wenn möglich weiter zu vermieten. Der Gastgeber muss sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen. Wenn der Gast dem Gastgeber nachweisen kann, dass dieser keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatten, muss der Gast keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen. Leistungserbringung Auch für den Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Er hat die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls der Gastgeber aus Versehen ein Zimmer doppelt vergeben hat, hat er unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz zu sorgen, denn der Gast ist berechtigt Schadensersatz zu verlangen. Preise Bei Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben. Preisdarstellung Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss. Das heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten. In diesem Fall muss ein Zähler vorhanden sein und korrekt abgerechnet werden. Ob die Kurtaxe in den Endpreis mit eingerechnet werden muss oder nicht ist umstritten. Der DTV empfiehlt die Kurtaxe getrennt vom Mietpreis zu berechnen. Gemäß DTV Stand Oktober 2010
Verfügbarkeit
frei belegt An bzw. Abreisetag
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2024
Die Ferienwohnung hat noch keine Bewertung
Kontakt
Firma Thormählenhof
Frau M. Thormählen
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Urlaubsideen: Strandurlaub
Objektnummer: 51430
Zuletzt aktualisiert: 03.10.2024
Inserat online seit: 12 Jahren
URL: https://www.ferienhausmiete.de/51430.htm
und Provisionen