Recht & Steuern Archives - Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/category/recht-steuern/ Fachwissen für Vermieter Tue, 27 Feb 2024 12:37:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.4.4 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/wp-content/uploads/sites/5/2021/07/cropped-FHM_Logo_Himmel_72-32x32.png Recht & Steuern Archives - Gastgebermagazin https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/category/recht-steuern/ 32 32 Scheckbetrug und Phishing – So schützen Sie sich vor Trickbetrügern https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/scheckbetrug-und-phishing-so-schuetzen-sie-sich-vor-trickbetruegern/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/scheckbetrug-und-phishing-so-schuetzen-sie-sich-vor-trickbetruegern/#comments Thu, 22 Feb 2024 11:43:39 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/blog/?p=2425 Damit Sie sich wirksam gegen den Betrugsfall schützen können, möchten wir Ihnen in diesem Artikel die Tricks der Kriminellen vorstellen.

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Kein Halt vor Betrug bei Ferienwohnung: Betrüger haben es inzwischen auch auf Vermieter von Ferienwohnungen abgesehen und die Betrugsversuche nehmen immer mehr zu. Um ihre Opfer um möglichst viel Geld zu bringen, lassen sie sich immer raffiniertere Betrugsmaschen einfallen – vom Scheckbetrug bis hin zum Phishing. Damit Sie sich wirksam gegen den Betrugsfall schützen können, stellen wir Ihnen in diesem Artikel die Tricks der Kriminellen vor.

Phishing und Spam-Anfragen

scheckbetrug
Immer öfter fälschen Phishing-Betrüger E-Mails und SMS und Internetseiten, um an vertrauliche Daten zu kommen.

Unter Phishing versteht man das Angeln von Zugangsdaten. Dabei versuchen Betrüger sensible Informationen wie Benutzernamen, Passwörter und Kreditkartendaten zu erlangen, indem sie sich als eine vertrauenswürdige Quelle ausgeben. Typischerweise werden E-Mails oder SMS versendet, die scheinbar von einem Anbieter kommen, den Sie oft nutzen. Die E-Mail oder SMS enthält dann einen Link mit der Bitte, zum Beispiel die Zugangsdaten zu aktualisieren oder zu bestätigen und auf den entsprechenden Link zu klicken. Bei Klick auf den Link gelangen Sie dann auf eine gefälschte Seite, die der Original-Website sehr ähnlich sieht. Geben Sie dort Ihre Zugangsdaten nun ein, werden diese direkt an die Betrüger gesendet und diese greifen sie ab. Im Darknet werden z. B. E-Mail-Adressen mit den dazugehörigen Passwörtern verkauft, mit denen Kriminelle vollständigen Zugang zu Ihrem E-Mail-Postfach bekommen.

Ziel der Betrüger ist es, Buchungsabfragen an Ihr E-Mail-Konto oder Ihren Account abzufangen und Zahlungsaufforderungen an die Gäste zu senden.

Identitätsdiebstahl

Manche Betrüger geben sich als jemand anderes aus, um an das Geld oder Kontakte von Vermietern zu kommen. Sie behaupten zum Beispiel, sie wären Anwälte oder Steuerprüfer und fragen nach der Sozialversicherungsnummer für eine Steuerrückerstattung. Geben Sie diese in einem solchen Fall niemals raus. Eine solche Aufforderung erhalten Sie nur von einer offiziellen Stelle, wie dem Finanzamt.

Folgende Merkmale können Indizien für eine gefälschte Webseite sein:

  • Die Adresse beginnt nicht mit „https“, was eine gesicherte Verbindung signalisiert. Sie enthält kein Schlosssymbol, über welches Informationen über den Internetbetreiber abgerufen werden können.
  • Die Internetadresse ähnelt der „echten“ Internetadresse sehr, enthält aber unübliche und oft sehr lange Zusätze.

So schützen Sie sich vor Phishing-Versuchen

Maßnahmen zum Schutz:

  • Loggen Sie sich immer über unsere offizielle Webseite in den Vermieter-Bereich ein. Die sichere URL in der Adresszeile Ihres Browsers lautet https://www.ferienhausmiete.de/login.php
  • Sollten Sie eine verdächtige E-Mail erhalten, klicken Sie bitte weder hinterlegte Links, noch öffnen Sie beigefügte Anhänge. Sollten Sie einem Link gefolgt sein und dort Ihre Daten abgefragt werden, geben Sie diese dort bitte nicht ein!
  • Wenn Sie per E-Mail oder SMS aufgefordert werden, persönliche Daten oder Zahlungsinformationen preiszugeben, antworten Sie nicht!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie unsere E-Mails erhalten und diese nicht im Spam-Ordner landen. Wir versenden wichtige Informationen, auch die Sicherheit betreffend, per E-Mail. Bitte aktualisieren Sie Ihre E-Mail Einstellungen so, dass E-Mails von uns nicht geblockt werden. Geben Sie dafür die Adressen support@ferienhausmiete.de und noreply@ferienhausmiete.de als sicheren/gewünschten Absender ein. Wenn möglich, geben Sie ebenfalls unsere Domain www.ferienhausmiete.de ein.
  • Sollte Ihnen eine Nachricht verdächtig vorkommen und Sie unsicher sein, dann kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch unter +49 30 609 891 44 oder per E-Mail an support@ferienhausmiete.de
  • Ganz allgemein empfehlen wir Ihnen immer, unterschiedliche Passwörter für verschiedene Anbieter zu nutzen und das Passwort für Ihr E-Mail-Postfach gelegentlich zu wechseln.

Bitte beachten Sie auch folgende Punkte:

  • Eine SMS erhalten Sie von uns grundsätzlich nur dann, wenn Sie den kostenlosen SMS-Service für Anfragen nutzen. In dieser SMS ist lediglich die Information enthalten, dass Sie eine Anfrage zu Ihrem Ferienobjekt erhalten haben.
  • Sie werden von uns nie per SMS oder E-Mail eine Aufforderung erhalten, Ihre Zugangsdaten zu bestätigen.
  • Einen Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes erhalten Sie nur dann, wenn Sie die entsprechende Funktion auf unserer Webseite ausgewählt haben.

Weitere Informationen rund um das Thema Identitätsdiebstahl und was Sie tun können, falls Sie Opfer wurden, finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale: Welche Folgen Identitätsdiebstahl im Internet haben kann.

Scheckbetrug

betrugsmasche ferienwohnung
Überweisen Sie nie Geld zurück, wenn Sie nicht sicher sind, dass der Scheck des Gastes gedeckt ist.

Auf den ersten Blick sehen die Anfragen von Kriminellen bei einem Scheckbetrug aus, wie die eines „echten“ potenziellen Gastes – er nimmt per E-Mail Kontakt mit dem Eigentümer auf und bekundet Interesse an der Ferienwohnung. Wenig später erhält der Vermieter einen Verrechnungsscheck, der jedoch auf einen viel zu hohen Betrag ausgestellt ist. Der Betrüger bittet den Vermieter, die Differenz zurück zu überweisen. Erst viel später, nachdem der Vermieter die Differenz bereits überwiesen hat, stellt sich heraus, dass der Scheck nicht gedeckt war.

Scheckbetrug: Anzeichen unseriöser Anfragen

Damit Sie nicht auf einen Scheckbetrug hereinfallen, achten Sie bei Anfragen auf folgende Merkmale. Diese können auf eine unseriöse Anfrage hindeuten:

  • Der Reisezeitraum ist auf Nachfrage als flexibel zu betrachten. Je länger der Aufenthalt, umso mehr Geld können Betrüger gewinnen.
  • Die Absender E-Mail sieht verdächtig aus. Sie besteht aus zufällig aneinandergereihten Buchstaben und Zahlen.
  • Der Urlauber sendet Ihnen unaufgefordert Dokumente oder Details zu seiner Reise zu.
  • Die angegebenen Angaben in der Anfrage sind unvollständig oder widersprechen sich. Zum Beispiel ist die Adresse in einem bestimmten Land zu verorten, die Telefonnummer weist jedoch eine andere Ländervorwahl auf.
  • Die Anfrage enthält viele Rechtschreib- oder Grammatikfehler und teilweise sinnlose Formulierungen. Oft sind die Anfragen auch auf englisch aus England/Übersee oder Frankreich – was nicht bedeutet, dass alle Anfragen aus diesen Ländern unseriös sind!
  • In der Anfrage stehen falsche Informationen über Ihre Ferienwohnung. Ein Beispiel: Sie vermieten einen „gemütlichen Bungalow“ vermieten und ein vermeintlicher Gast fragt Ihre „Designervilla“ an.
  • Häufig geben die Urlauber auch an, dass Ihre Firma die Reisekosten übernimmt.

Wenn in einer Anfrage mehrere Auffälligkeiten auf einmal vorkommen, dann könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln!

Sollten Sie sich also einmal unsicher bezüglich einer Anfrage sein, unterbrechen Sie die Kommunikation zunächst und wenden Sie sich an unseren Kundenservice, telefonisch unter +49 30 609 891 44 oder per E-Mail an support@ferienhausmiete.de.

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Energieausweis für Ferienhaus: Was Sie wissen müssen https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/energieausweis-fuer-ferienhaus/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/energieausweis-fuer-ferienhaus/#respond Wed, 14 Feb 2024 13:05:53 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=18640 Als Vermieter haben Sie einen großen Wissensschatz rund um die Ferienhausvermietung, aber über einen Energieausweis für das Ferienhaus haben Sie sich vielleicht noch nie informiert. Dabei besteht für Ihre Ferienunterkunft möglicherweise eine Energieausweis Pflicht. Wir klären auf, was Sie als Vermieter über den Energieausweis speziell für Ferienunterkünfte wissen müssen – von der gesetzlichen Grundlage bis […]

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Als Vermieter haben Sie einen großen Wissensschatz rund um die Ferienhausvermietung, aber über einen Energieausweis für das Ferienhaus haben Sie sich vielleicht noch nie informiert. Dabei besteht für Ihre Ferienunterkunft möglicherweise eine Energieausweis Pflicht. Wir klären auf, was Sie als Vermieter über den Energieausweis speziell für Ferienunterkünfte wissen müssen – von der gesetzlichen Grundlage bis zur praktischen Umsetzung.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen darüber enthält, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht, um beheizt oder gekühlt zu werden. Diese Vorgaben sind im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) festgelegt. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 gilt und wurde 2023 novelliert. Es hat frühere Regelungen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt.

Das Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu regulieren, besonders in Bezug auf Heizung und Dämmung. Für Neubauten bedeutet dies, dass sie nur noch bis zu 55 Prozent der Primärenergie eines speziellen Referenzwerts verbrauchen dürfen. Vorher war diese Anforderung bei 75 Prozent. Außerdem müssen bestimmte Standards für Dämmung und Fenster berücksichtig werden.

Energieausweis Ferienhaus
Ein Energieausweis für das Ferienhaus schafft Transparenz in der Energiebilanz.

Um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu berechnen, werden verschiedene Faktoren herangezogen, wie zum Beispiel Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und der Stromverbrauch dieser Geräte im Betrieb. Es gibt auch Anforderungen an den Luftaustausch und die Minimierung von Wärmebrücken, die Stellen im Gebäude sind, die schlecht isoliert sind.

Das GEG legt auch Regeln fest für die vorhandene Klimatechnik und Maßnahmen zum Hitzeschutz im Sommer. Diese sollen für ein angenehmes Wohn- und Arbeitsumfeld sorgen sowie den Bedarf an Heizenergie begrenzen.

Energieausweis Ferienhaus: Zwei Arten

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum.

Er berücksichtigt also den realen Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung und andere energierelevante Systeme. Diese Daten werden in der Regel aus den Abrechnungen der Energieversorger oder aus den Verbrauchsinformationen des Gebäudes gesammelt.

Ein Verbrauchsausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie tatsächlich verbraucht wurde, und ist oft einfacher und kostengünstiger zu erstellen als ein Bedarfsausweis.

Bedarfsausweis

Im Gegensatz dazu basiert ein Bedarfsausweis auf einer Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, unabhängig von den tatsächlichen Verbrauchsdaten.

Dabei werden Aspekte wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftung und die Nutzung berücksichtigt, um den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes zu berechnen.

Ein Bedarfsausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie benötigt würde, um das Gebäude unter standardisierten Bedingungen zu beheizen oder zu kühlen. Diese Art von Ausweis ist oft genauer, erfordert jedoch eine detaillierte Analyse durch einen qualifizierten Energieberater und ist in der Regel teurer als ein Verbrauchsausweis.

Energieausweis Pflicht für meine Ferienunterkunft?

Um festzustellen, ob Ihre Ferienwohnung einen Energieausweis benötigt, müssen Sie zwei Aspekte berücksichtigen: die Vermietungsdauer und den jährlichen Gesamtenergieverbrauch.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung sind folgende Wohngebäude von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen:

  • Gebäude, die weniger als vier Monate pro Jahr genutzt werden
  • Gebäude mit begrenzter Nutzung, definiert als weniger als 25 % des üblichen, ganzjährigen Energieverbrauchs

Daher ist es wichtig zu prüfen, wie viel Energie Ihre Gäste insgesamt verbrauchen. Wenn diese Kriterien auf Ihre Ferienwohnung zutreffen, sind Sie in der Regel von der Energieausweis-Pflicht befreit und müssen keinen Energieausweis ausstellen. Gegebenenfalls erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung über die Befreiung.

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung über das Jahr hinweg allerdings insgesamt länger als vier Monate vermieten, könnte eine Energieausweis-Pflicht bestehen, insbesondere wenn die Immobilie aufgrund unzureichender Sanierung und Dämmung einen hohen Energieverbrauch aufweist. Beispielsweise könnte eine Vermietung an Geschäftsreisende oder Monteure in der Nebensaison im Einzelfall als befristete Wohnungsnutzung angesehen werden, was den Mieter berechtigen könnte, einen Energieausweis zu verlangen.

Energieausweis Ferienhaus
Erfüllt Ihre Ferienunterkunft die Energieausweis Pflicht? Prüfen Sie genau, ob Sie dazu verpflichtet sind.

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Ferienwohnung ordnungsgemäß vermieten, sollten Sie im Zweifelsfall rechtliche Beratung einholen. Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht ziehen hohe Bußgeldern oder den Entzug der Vermietungslizenz nach sich.

Tipp: Sie haben bereits einen Energieausweis für Ihr Ferienhaus? Dann stellen Sie diese Information in Ihrem Beschreibungstext zur Verfügung und schaffen so Transparenz und Vertrauen für potenzielle Gäste.

Wie erhalten Sie einen Energieausweis für Ihr Ferienhaus?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis den Energieausweis ausstellen. Dazu gehören zum Beispiel Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker. Es gibt kein amtliches Zertifikat der Zulassung, daher ist es wichtig, dass Sie sich vorab genau informieren, ob der- oder diejenige die Anforderungen des GEG erfüllt.

Die Verbraucherzentrale rät auf folgende Listen bei der Wahl des Ausstellers für den Energieausweis für Ihr Ferienhaus zurückzugreifen:

  • Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme: Hier sind Energieberater gelistet, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese Liste zu nutzen, insbesondere wenn Sie eine Modernisierung Ihres Gebäudes planen. Nur die in dieser Liste aufgeführten Personen dürfen die erforderlichen Bestätigungen ausstellen, die für die Beantragung von KfW-Fördermitteln notwendig sind. Wenn Sie beim Bauen, Kaufen oder Sanieren auf energieeffiziente Technologien setzen, haben Sie Zugang zu einer Vielzahl von Zuschüssen und Krediten, die von Bund, Land, Kommune und privaten Energieversorgern angeboten werden.
  • Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena): Auf dieser Liste stehen nur Experten, die nachgewiesen haben, dass sie die Qualifikationsanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Energieausweise erfüllen.

Energieausweis Ferienhaus: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Die Kosten für einen Energieausweis können bereits unter 100 Euro liegen. Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger als Bedarfsausweise, da sie weniger Zeit für die Datenerhebung benötigen. Jedoch bieten sie auch weniger detaillierte Informationen. Die genaue Kostenhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Gebäudes, dem Aufwand für die Datenerfassung der Bauteile, dem Heizsystem und den verfügbaren Bauplänen. Beachten Sie, dass eine Energieberatung nicht in den Kosten für den Ausweis enthalten ist.

Ein Energieausweis für Ihre Ferienunterkunft ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz Ihrer Unterkunft zu bewerten und zu verbessern. Indem Sie sich frühzeitig darum kümmern und energieeffiziente Maßnahmen ergreifen, können Sie nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch langfristig Kosten senken und die Attraktivität Ihrer Ferienunterkunft steigern. Wege, um grüner zu werden, zeigen wir Ihnen in unserem Beitrag mit Tipps zur nachhaltigen Ferienwohnung auf.

Wichtiger Hinweis: Ferienhausmiete.de übernimmt keinerlei Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Inhalte. Wir empfehlen, dass Sie sich in Rechtsfragen immer professionell beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze der Region einhalten.

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Schimmel in der Ferienwohnung – und nun? https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/schimmel-in-der-ferienwohnung/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/schimmel-in-der-ferienwohnung/#respond Mon, 06 Nov 2023 07:13:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=18044 Für Vermieter und Gäste ist Schimmel in der Ferienwohnung gleichermaßen unangenehm. Gerade im Herbst und Winter steigt die Gefahr von Schimmel in Innenräumen, weil die Luft feuchter ist und es kälter wird. Durch das Heizen können sich dann Feuchtigkeitstropfen bilden, die das Schimmelwachstum fördern. Neben gesundheitlichen Problemen, kann Schimmel in der Ferienwohnung auch rechtliche Konsequenzen […]

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Für Vermieter und Gäste ist Schimmel in der Ferienwohnung gleichermaßen unangenehm. Gerade im Herbst und Winter steigt die Gefahr von Schimmel in Innenräumen, weil die Luft feuchter ist und es kälter wird. Durch das Heizen können sich dann Feuchtigkeitstropfen bilden, die das Schimmelwachstum fördern.

Neben gesundheitlichen Problemen, kann Schimmel in der Ferienwohnung auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie und Ihre Gäste dem vorbeugen und was Sie tun können, wenn Schimmel bereits entstanden ist. Darüber hinaus klären wir Sie über Ihre Rechte zu diesem Thema auf.

Wie entsteht Schimmel überhaupt?

Schimmel ist ein mikroskopisch kleiner Pilz, der in der Natur weit verbreitet ist. In Innenräumen kann Schimmel entstehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

Feuchtigkeit: Schimmel benötigt Feuchtigkeit, um zu wachsen. Leckagen, Kondensation und hohe Luftfeuchtigkeit sind häufige Ursachen.

Nährstoffquelle: Schimmel kann auf verschiedenen Oberflächen wachsen, darunter Tapeten, Holz, Gipskarton und Textilien. Organisches Material, wie Staub oder Hautschuppen, dient ihm als Nährstoffquelle.

Temperatur: Schimmel bevorzugt eine Temperatur zwischen 20 und 25 Grad Celsius, was in vielen Ferienunterkünften typisch ist.

Wie können Sie und Ihre Gäste Schimmel in der Ferienwohnung vorbeugen?

Es ist entscheidend, dass Ihre Gäste mit Ihnen gemeinsam an einem Strang ziehen, was das Vorbeugen von Schimmel in der Ferienwohnung betrifft. Seien Sie proaktiv und kontrollieren Sie Ihre Ferienwohnung regelmäßig.

Führen Sie in regelmäßigen Abständen Inspektionen durch, um potenzielle Feuchtigkeitsquellen zu identifizieren und frühzeitig zu beheben. Stellen Sie sicher, dass die Heizung in den kühleren Monaten angemessen funktioniert, um Kondensation zu verhindern. Sie könnten auch Feuchtigkeitsmessgeräte in den Räumen auslegen, damit Gäste die Luftfeuchtigkeit überwachen können.

Schimmel in der Ferienwohnung
Stoßlüften führt zu einem hohen Luftaustausch in kurzer Zeit, ohne dass die Wände zu sehr auskühlen. Optimal ist es, gleichzeitig mehrere Fenster für einige Minuten zu öffnen.

Wichtig ist aber auch das Verhalten Ihrer Gäste, um Schimmel in der Ferienwohnung vorzubeugen. Dies können Sie in der Hausordnung festhalten. Bitten Sie Ihre Gäste, die Wohnung ausreichend zu lüften, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren. In den kälteren Monaten – gerade während der Heizperiode – reicht es aus, wenn die Fenster 2-3 mal am Tag für ca. 5 min pro Raum geöffnet werden. Genaue Informationen zum Thema Lüften finden Sie auch im Leitfaden des Umweltbundesamts.

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Weitere Maßnahmen zur Vorbeugung: Bitten Sie Ihre Gäste darauf zu achten, keine übermäßige Feuchtigkeit in der Wohnung zu erzeugen. Das bedeutet zum Beispiel, nasse Kleidung oder Handtücher sollten nicht im Innenbereich aufgehängt werden und das Badezimmer sollte nach dem Duschen gut durchgelüftet werden. Gehen Sie auch auf die Nutzung der Heizung ein und weisen Sie auf Einhaltung einer konstanten Temperatur in der Ferienwohnung hin. Bitten Sie Ihre Gäste, Sie sofort über Anzeichen von Feuchtigkeit oder Schimmel in der Wohnung zu informieren. Eine frühzeitige Meldung ermöglicht es Ihnen, schnell Maßnahmen zu ergreifen.

Was tun, wenn bereits Schimmel entstanden ist?

Wenn Schimmel bereits in der Ferienwohnung vorhanden ist, sollten Sie sofort handeln. Entfernen Sie zum einen den Schimmel schnellstmöglich, um Ihre Gäste zu schützen und weitere Schäden in Ihrer Ferienwohnung vorzubeugen.

Schimmel in der Ferienwohnung entfernen

So gehen Sie dabei vor:

1. Schutzmaßnahmen treffen

Bevor Sie mit der Schimmelentfernung beginnen, ist es wichtig, sich selbst zu schützen. Tragen Sie geeignete Schutzkleidung, einschließlich Handschuhe und eine Schutzmaske, um den Kontakt mit Schimmelsporen zu verhindern, die während des Entfernungsprozesses in die Luft gelangen können.

2. Raum vorbereiten

Sorgen Sie für ausreichende Belüftung im Raum, indem Sie Fenster und Türen öffnen. Dadurch wird die Luftzirkulation verbessert und Schimmelsporen werden aus dem Raum geleitet. Ein gut belüfteter Raum reduziert das Risiko einer Exposition gegenüber Schimmelsporen.

3. Entfernen Sie den Schimmel

Die Wahl des richtigen Schimmelentfernungsmittels ist entscheidend. Eine wichtige Info vorab: Verwenden Sie keine Bleichmittel! Obwohl viele Menschen glauben, dass Bleichmittel Schimmel entfernen kann, ist es keine effektive Lösung. Bleichmittel kann die sichtbaren Schimmelsporen aufhellen, tötet jedoch nicht die tiefer liegenden Sporen oder die Wurzeln des Schimmels. Darüber hinaus kann der Einsatz von Bleichmittel gefährliche Dämpfe erzeugen.

Schimmel in der Ferienwohnung entfernen
Achten Sie darauf, dass das Mittel zur Schimmelentfernung die Oberfläche nicht beschädigt.

Suchen Sie nach speziellen Schimmelentfernungsmitteln: In Baumärkten und Geschäften für Haushaltsbedarf finden Sie spezielle Schimmelentfernungsmittel, die entwickelt wurden, um Schimmel effektiv zu bekämpfen. Diese Produkte sind in der Regel sicherer und wirksamer als Bleichmittel. Bevor Sie ein Schimmelentfernungsmittel verwenden, lesen Sie sorgfältig die Anweisungen auf der Verpackung. Jedes Produkt hat spezifische Anwendungsrichtlinien, die beachtet werden müssen, um eine sichere und effektive Schimmelentfernung zu gewährleisten. Stellen Sie sicher, dass das gewählte Schimmelentfernungsmittel für die Oberfläche geeignet ist, auf der der Schimmel gewachsen ist.

4. Trocknen Sie die betroffenen Bereiche

Nachdem der Schimmel entfernt wurde, müssen die betroffenen Bereiche gründlich getrocknet werden. Jegliche verbleibende Feuchtigkeit kann erneutes Schimmelwachstum begünstigen. Zum Trocken können Sie Ventilatoren, Entfeuchter oder Heizungen verwenden.

5. Beheben von Leckagen oder Feuchtigkeitsquellen

Wichtig ist, die zugrunde liegenden Ursachen des Schimmelproblems zu identifizieren und zu beheben. Suchen Sie nach Leckagen, undichten Stellen oder anderen Feuchtigkeitsquellen und beheben Sie diese unverzüglich. Das kann die Reparatur von undichten Rohren, Dächern oder Fenstern umfassen. Nur dadurch verhindern Sie erneuten Schimmelbefall.

6. Sanierung von beschädigten Materialien

In einigen Fällen sind Materialien wie feuchte Trockenbauwände oder Tapeten durch den Schimmelbefall beschädigt worden und müssen entfernt und ersetzt werden.

7. Professionelle Hilfe in Betracht ziehen

Wenn das Schimmelproblem schwerwiegend ist oder Sie unsicher sind, wie Sie es sicher und effektiv bewältigen können, sollten Sie die Unterstützung eines professionellen Schädlingsbekämpfers oder Schimmelbeseitigungsdienstes in Anspruch nehmen. Diese Experten verfügen über das erforderliche Fachwissen und die Ausrüstung, um Schimmelprobleme effektiv zu behandeln. Außerdem stellen sie sicher, dass die Wohnung schimmelfrei bleibt.

Informieren Sie Ihre Gäste

Informieren Sie Ihre Gäste umgehend über das Problem und handeln Sie lösungsorientiert. Bieten Sie zum Beispiel alternative Unterkünfte an und erstatten Sie gegebenenfalls Teile der Mietkosten zurück.

Rechtliche Aspekte bei Schimmel in der Ferienwohnung

Rechte der Urlaubsgäste

1. Recht auf Information

Urlaubsgäste haben das Recht, über Schimmelprobleme in der Ferienwohnung informiert zu werden. Das bedeutet, Sie sind in der Pflicht, Ihre Gäste ehrlich und transparent über bereits vorhandenen Schimmel oder bekannte Schimmelrisiken zu informieren.

2. Recht auf Abhilfe

Sobald Gäste Schimmel in der Ferienwohnung entdecken, haben sie das Recht, angemessene Maßnahmen zur Abhilfe zu verlangen. Dies kann die gründliche Beseitigung des Schimmels und die Behebung der zugrunde liegenden Ursachen umfassen. Gäste sollten den Vermieter unverzüglich über das Problem informieren, damit dieser Maßnahmen ergreifen kann.

3. Recht auf Minderung oder Rückerstattung

Wenn der Schimmelbefall den Aufenthalt der Gäste erheblich beeinträchtigt und nicht rechtzeitig behoben wird, haben Urlaubsgäste das Recht auf eine angemessene Minderung des Mietpreises oder sogar auf eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Mietkosten. Die Höhe der Minderung oder Rückerstattung hängt von der Schwere des Schimmelproblems und seinem Einfluss auf den Aufenthalt ab.

Schimmel in der Ferienwohnung alternative Unterkunft

4. Recht auf alternative Unterkunft

Wenn die Schimmelprobleme in der Ferienwohnung schwerwiegend sind und eine angemessene Abhilfe nicht rechtzeitig erfolgt, haben Urlaubsgäste das Recht, eine alternative Unterkunft zu verlangen. Sie als Vermieter sollten sicherstellen, dass die Ersatzunterkunft in einem vergleichbaren Standard und in der Nähe der ursprünglichen Ferienwohnung liegt.

5. Recht auf Schadenersatz

In einigen Fällen, in denen Gäste nachweislich gesundheitliche Probleme aufgrund von Schimmel in der Ferienwohnung erleiden, können sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies erfordert jedoch in der Regel eine umfassende Dokumentation der Gesundheitsschäden und eine nachweisbare Verbindung zwischen dem Schimmelbefall und den Gesundheitsproblemen.

Wichtiger Hinweis: Ferienhausmiete.de übernimmt keinerlei Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Inhalte. In komplexen Fällen oder wenn rechtliche Schritte erforderlich sind, raten wir Ihnen dringend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze der Region einhalten.

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Unangemeldete Gäste in Ihrer Unterkunft und die Konsequenzen https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/unangemeldete-gaeste-in-ihrer-unterkunft/#comments Mon, 09 Oct 2023 05:49:20 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=17984 Hatten Sie auch schon einmal unangemeldete Gäste in Ihrer Ferienwohnung? Bleibt der Besuch in der Ferienwohnung auch noch über Nacht, ist das für Vermieter ärgerlich und meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auch rechtliche Konsequenzen könnten dabei auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit der Situation umgehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können. Rechtliche […]

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Hatten Sie auch schon einmal unangemeldete Gäste in Ihrer Ferienwohnung? Bleibt der Besuch in der Ferienwohnung auch noch über Nacht, ist das für Vermieter ärgerlich und meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Auch rechtliche Konsequenzen könnten dabei auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen wie Sie mit der Situation umgehen und welche Maßnahmen Sie ergreifen können.

Rechtliche Aspekte: Was sagt das Gesetz?

Ferienwohnungen sind für die Beherbergung der angemeldeten und im Mietvertrag festgelegten Gäste vorgesehen. Ihr Mietvertrag sollte daher auch eine Klausel zur maximalen Belegung und zur Anmeldung von Gästen enthalten. Das bedeutet, dass Gäste, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind und nicht bei der Ankunft registriert wurden, normalerweise nicht ohne die Zustimmung des Vermieters in der Ferienwohnung übernachten dürfen.

Uangemeldete Gäste in der Ferienwohnung: rechtliches

Wenn unangemeldete Gäste in einer Ferienwohnung angetroffen werden, können Vermieter rechtliche Schritte unternehmen. Dies kann von einer Verwarnung über die Aufforderung zum Verlassen der Ferienwohnung bis hin zur Vertragsauflösung reichen, je nach den geltenden Gesetzen und den Bestimmungen im Mietvertrag.

Das Gesetz gewährt Vermietern das Recht, unangemeldete Gäste aus der Ferienwohnung zu verweisen. Im Schadensfall können Vermieter Ansprüche geltend machen, um entstandene Kosten zu decken. Dies sollte jedoch stets im Rahmen der geltenden Gesetze und Vertragsbestimmungen erfolgen.

Vorbeugende Maßnahmen für unangemeldete Gäste

Mietvertrag

Halten Sie alle wichtigen Punkte vorab im Mietvertrag fest. Tragen Sie auch alle Namen der angemeldeten Gäste dort ein. Am Ende müssen Sie und die Gäste den Mietvertrag unterzeichnen. Dadurch sind beide Parteien geschützt, falls es zu Problemen oder Unstimmigkeiten kommt.

Folgende Punkte sollten in Ihrem Mietvertrag u.a. in Bezug auf unangemeldete Gäste enthalten sein:

1. Maximalbelegung: Definieren Sie klar, wie viele Personen in der Ferienwohnung übernachten dürfen, und legen Sie diese Zahl als Maximalbelegung fest. Dies sollte den örtlichen Vorschriften und der Größe der Unterkunft entsprechen.

2. Haftung: Stellen Sie klar, dass Gäste für etwaige Schäden, die sie verursachen, haftbar sind, einschließlich der Schäden durch unangemeldete Gäste.

3. Änderungen am Mietvertrag: Klären Sie, dass Änderungen am Mietvertrag, einschließlich dem Hinzufügen weiterer Gästen, nur nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen dürfen.

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Hausordnung

Listen Sie in Ihrer Hausordnung klare und verständliche Hausregeln auf, die von Gästen befolgt werden müssen. Dies kann Dinge wie Lärmbeschränkungen, Rauchverbot oder Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen umfassen.

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Kaution

Eine Kaution dient Ihnen als finanzielle Sicherheit. Im Falle von Schäden an der Ferienwohnung oder Verstößen gegen den Mietvertrag können Sie auf die Kaution zurückgreifen, um die entstandenen Kosten zu decken. Dies hilft Ihnen, die Integrität Ihrer Immobilie zu schützen und unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Kaution einzubehalten, wenn unangemeldete Gäste in der Ferienwohnung waren.

Eine Kaution kann somit als Abschreckung dienen. Gäste sind eher geneigt, die Regeln zu respektieren und keine unangemeldeten Besucher mitzubringen, wenn sie wissen, dass ihre Kaution gefährdet ist. Wichtig ist, dass die Bedingungen für die Einbehaltung und Rückgabe der Kaution im Mietvertrag klar festgelegt sind und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Übernachtungspauschale

Eine Übernachtungspauschale ist eine zusätzliche Gebühr, die Sie von Ihren Gästen verlangen können, wenn diese die maximale Belegung überschreiten oder zusätzliche Personen in der Unterkunft unterbringen. Diese Gebühr soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die durch den Aufenthalt dieser Personen entstehen, wie zusätzliche Bettwäsche, Handtücher und Nutzung von Einrichtungen.

Die Höhe der Gebühr wird in der Regel im Mietvertrag oder den Hausregeln festgelegt. Die Gebühr kann je nach Einzelfall variieren und für Erwachsene und Kinder unterschiedlich ausfallen. Oftmals wird sie pro zusätzlicher Person und pro Übernachtung berechnet.

Die klare Kommunikation der Übernachtungspauschale ist entscheidend. Stellen Sie sicher, dass Gäste vor der Buchung über diese Gebühr informiert werden. Entweder direkt in Ihrem Inserat oder in der weiteren Kommunikation mit dem Gast. Zusätzlich sollte die Gebühr im Mietvertrag oder in den Hausregeln ausführlich aufgeführt werden, damit keine Missverständnisse entstehen.

Es ist wichtig, dass die Höhe der Übernachtungspauschale angemessen ist und die tatsächlichen Kosten für zusätzliche Gäste reflektiert. Sie sollte nicht zu hoch sein, um Gäste nicht abzuschrecken, aber auch nicht zu niedrig, um eventuelle Kosten decken zu können. Handhaben Sie die Gebühr fair und transparent und stellen Sie sicher, dass sie den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Während des Aufenthalts

Haben Sie die Vermutung, dass Ihre Gäste unehrlich sind und doch unangemeldeten Besuch mitgebracht haben? Das müssten Sie dann erst einmal nachweisen. Auch dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Kommunikation mit Nachbarn

Unangemeldete Gäste. Kontakt mit Nachbarn
Fragen Sie bei Verdacht einfach bei Ihren Nachbarn nach.

Sie haben ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn? Falls nicht, denken Sie darüber nach, Ihre Mitmenschen von nebenan kennenzulernen. Denn Nachbarn können oft hilfreiche Augen und Ohren sein. Fragen Sie bei Ihren Nachbarn bei Verdacht doch einmal nach, ob ihnen etwas ungewöhnliches aufgefallen ist. Oder bitten Sie sie direkt, sich bei Verdacht auf unangemeldete Gäste bei Ihnen zu melden.

Kontakt mit Reinigungsdiensten

Falls ein professioneller Reinigungsdienst beauftragt ist, können Sie diesen bitten, auf verdächtige Anzeichen hinzuweisen, wenn sie die Ferienwohnung betreten.

Überwachungstechnologie

Moderne Technologie wie Sicherheitskameras und Smart-Locks können Ihnen helfen, den Überblick über die Gäste zu behalten. Dies kann potenzielle Eindringlinge abschrecken und für mehr Sicherheit sorgen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Gäste über die Anwesenheit solcher Technologie informieren, um ihre Privatsphäre zu respektieren.

Check-in und Check-out Prozess

unangemeldete Gäste Checkin Prozess zum Vorbeugen
Bei einer persönlichen Begrüßen lernen Sie Ihre Gäste kennen.

Ein gut organisierter Check-in und Check-out Prozess ermöglicht es Vermietern, die Gäste persönlich zu begrüßen und sicherzustellen, dass sich niemand unangemeldet einschleicht. Dies kann auch die Gelegenheit bieten, die Hausregeln zu erklären und Fragen der Gäste zu beantworten.

Umgang mit unangemeldeten Gästen

Trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen kann es vorkommen, dass Vermieter unangemeldeten Besuchern gegenüberstehen. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

Ruhe bewahren

Bleiben Sie ruhig und höflich, wenn Sie unangemeldeten Gästen begegnen. Fragen Sie höflich nach ihrer Identifikation und klären Sie, warum sie sich in der Ferienwohnung aufhalten. Notieren Sie alle relevanten Informationen.

Überprüfung der Buchung

Kontrollieren Sie Ihre Buchungsunterlagen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der anwesenden Gäste mit der vereinbarten Maximalbelegung übereinstimmt. Stellen Sie sicher, dass Sie Beweise für Vertragsverletzungen haben.

Melden Sie den Regelverstoß

Setzen Sie Ihre Gäste davon in Kenntnis, dass Sie mit unangemeldeten Gästen gegen die Hausordnung verstoßen und stellen Sie klar, dass Sie dies nicht tolerieren.

Kontaktaufnahme mit der Polizei

Wenn Sie denken, dass die unangemeldeten Gäste die Sicherheit oder Ruhe anderer Gäste gefährden, zögern Sie nicht, die örtliche Polizei zu kontaktieren. Beachten Sie dabei immer lokale Gesetze und Vorschriften.

Dokumentation

Halten Sie alle Informationen und Kommunikation mit den unangemeldeten Gästen schriftlich fest. Dies kann später bei rechtlichen Schritten hilfreich sein. Sprechen Sie auch mit Ihren rechtlichen Beratern, um die besten Schritte zur Lösung des Problems zu ermitteln.

Warum Sie als Vermieter streng sein sollten

Als Vermieter sind Sie oft rechtlich verpflichtet, die Sicherheit und den Schutz der Gäste zu gewährleisten. Wenn unangemeldete Besucher Probleme verursachen oder die Sicherheit der Unterkunft gefährden, könnten Sie für Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden.

In einigen Ländern besteht eine gesetzliche Verpflichtung, jeden Aufenthalt in Ihrer Ferienwohnung zu registrieren. Dies dient dazu, im Falle von Unfällen, Überschwemmungen oder Katastrophen die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn ein nicht autorisierter Gast in Ihrer Ferienwohnung verletzt wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da er Sie verklagen könnte.

Außerdem kann die Anwesenheit unangemeldeter Gäste Ihre Versicherungsansprüche beeinflussen. Wenn Schäden auftreten und Ihre Versicherung feststellt, dass diese aufgrund von Verstößen gegen den Mietvertrag oder die Hausregeln entstanden sind, könnten die Ansprüche abgelehnt werden.

Für Sie als Vermieter ist es aus unterschiedlichen Gründen wichtig, die Präsenz unangemeldeter Gäste in Ihrer Unterkunft zu verhindern und angemessen damit umzugehen. Ein klarer Mietvertrag, der die maximale Belegung und die Anmeldeverfahren festlegt, sowie eine gute Kommunikation mit den Gästen sind entscheidend, um Probleme zu vermeiden. Seien Sie sich bewusst, dass unangemeldete Gäste rechtliche Konsequenzen mit sich bringenkönnen, einschließlich Vertragsverletzungen und Haftungsfragen. Daher ist es von größter Bedeutung, die Integrität der Ferienwohnung zu schützen und die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die richtige Vorbereitung und das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten können Vermietern helfen, unangemeldeten Besuchern vorzubeugen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.

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Meldeschein Ferienwohnung: Tipps und Mustervorlage für Vermieter https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/meldeschein-ferienwohnung/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/meldeschein-ferienwohnung/#comments Tue, 01 Aug 2023 05:00:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=17329 Als Vermieter von Ferienunterkünften sind Sie in Deutschland nach §29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Ihre Gäste bei Ankunft einen Meldeschein für die Ferienwohnung ausfüllen zu lassen. Damit müssen Sie die Daten Ihrer Gäste rechtmäßig erfassen und archivieren, um sie gegebenenfalls auf Aufforderung Behörden vorlegen zu können. In diesem Artikel finden Sie praktische Tipps und Hinweise zur […]

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Als Vermieter von Ferienunterkünften sind Sie in Deutschland nach §29 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, Ihre Gäste bei Ankunft einen Meldeschein für die Ferienwohnung ausfüllen zu lassen. Damit müssen Sie die Daten Ihrer Gäste rechtmäßig erfassen und archivieren, um sie gegebenenfalls auf Aufforderung Behörden vorlegen zu können. In diesem Artikel finden Sie praktische Tipps und Hinweise zur korrekten und vollständigen Ausfüllung des Meldescheins. Unser besonderes Extra für Sie: Laden Sie sich unseren Muster-Meldeschein gratis herunter und legen Sie ihn Ihren Gästen einfach vor.

Was ist ein Meldeschein?

Ein Meldeschein ist ein Dokument, das Sie als Vermieter benötigen, um Informationen über Ihre Gäste zu erfassen und an Behörden weiterzuleiten. Es erfüllt die gesetzliche Meldepflicht und ist wichtig für den Tourismus und die Vermietung von Ferienwohnungen. Die Anforderungen für Meldescheine variieren je nach Land.

In Deutschland basiert der Meldeschein auf §§ 29, 30 des Bundesmeldegesetz (BMG) und den landesrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Geplante Gesetzesänderungen:

Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), vorgeschlagen vom FDP-geführten Bundesministerium der Justiz, zielt darauf ab, die Bürokratie für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Wesentliche Bestandteile des Gesetzes sind die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre und die Reduzierung von Schriftformerfordernissen. Diese Maßnahmen sollen zu einer spürbaren Entlastung der Unternehmen führen und die Bürokratiekosten signifikant senken, um so den Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung zu bringen. (Stand 15.01.2024)

Meldeschein
Die Meldepflicht gilt für jeden Beherbergungsbetrieb in Deutschland – egal ob Hotel, Ferienwohnung oder Zimmer und für jede Betriebsgröße.

In anderen Ländern können ähnliche Gesetze oder Vorschriften existieren, die die Meldepflicht von Übernachtungsgästen regeln. Machen Sie sich hierzu mit den spezifischen gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Region vertraut. In Österreich, der Schweiz, Spanien, Italien und Frankreich existieren zum Beispiel ähnliche Meldepflichten.

Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen ändern können. Überprüfen Sie daher stets die aktuellen Vorschriften des jeweiligen Landes oder der Region.

Ausfüllen des Meldescheins

Im Meldeschein der Ferienwohnung müssen laut §30 BMG folgende Daten der Gäste erfasst werden:

  1. Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise
  2. Familiennamen
  3. Vornamen
  4. Geburtsdatum
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Anschrift
  7. Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
  8. Passnummer

Tipps zur korrekten und vollständigen Ausfüllung

Überprüfen Sie die gesetzlichen Anforderungen: Informieren Sie sich über aktuelle Vorschriften und die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Meldepflicht in Ihrer Region.

Sorgfältige Erfassung der Daten: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig erfassen. Überprüfen Sie die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Gäste sorgfältig, um Fehler zu vermeiden.

Meldeschein Ferienwohnung

Unterschriften: Vergessen Sie nicht, zu prüfen, ob der Meldeschein unterschrieben wurde. Unterschriften können je nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sein, um den Meldeschein gültig zu machen.

Archivierung der Meldescheine: Bewahren Sie die ausgefüllten Meldescheine sorgfältig auf. Je nach Land und Region können Vermieter dazu verpflichtet sein, die Meldescheine für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Halten Sie die Unterlagen gut organisiert und zugänglich. Datenschutz beachten: Achten Sie darauf, dass Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und die sensiblen Daten der Gäste entsprechend schützen. Verwenden Sie die Gästeinformationen nur für den vorgesehenen Zweck und geben Sie sie nicht an unbefugte Dritter weiter.

Aktualisierung der Daten: Sollten sich während des Aufenthalts Änderungen ergeben, wie beispielsweise eine Verlängerung des Aufenthalts oder der Hinzufügung von Begleitpersonen, aktualisieren Sie den Meldeschein entsprechend.

Tipp: Um Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, den Meldeschein bereits in den Hausregeln zu verankern und vor Anreise noch einmal daraufhin zu weisen. Neben weiteren Services bietet dies Ihren Gästen schon mal ein professionelles Ankunftserlebnis.

Warum ist der Meldeschein für die Ferienwohnung wichtig?

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Wie bereits ausgeführt besteht eine rechtliche Meldepflicht für Übernachtungsgäste – nicht nur in Deutschland. Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Meldeschein auszufüllen und die Informationen über ihre Gäste gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Andernfalls drohen Konsequenzen.
  2. Transparenz und Überwachung: Der Meldeschein Ferienwohnung ermöglicht es den Behörden, den Aufenthalt von Gästen zu überwachen und statistische Daten über den Tourismus zu erfassen. Dies dient der Transparenz und ermöglicht eine bessere Planung und Steuerung von Ressourcen im Tourismusbereich.
  3. Sicherheit und Schutz: Die Erfassung der Gästedaten über den Meldeschein dient auch der Sicherheit und dem Schutz der Gäste. Bei Notfällen oder besonderen Vorkommnissen können die Behörden auf diese Informationen zugreifen, um gegebenenfalls Unterstützung oder Hilfeleistungen bereitzustellen.
  4. Steuern und Abgaben: In einigen Regionen werden Kurtaxen oder andere Abgaben auf Übernachtungen erhoben. Der Meldeschein dient dazu, die korrekte Berechnung und Erhebung dieser Steuern und Abgaben sicherzustellen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Füllen Vermieter oder Gast keinen Meldeschein aus, drohen rechtliche Konsequenzen. Strafen und Sanktionen fallen dabei je nach Land und Region unterschiedlich aus. Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht sind:

  • Rechtliche Konsequenzen: Vermietern, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, drohen Verwarnungen oder Bußgelder. In schwerwiegenden Fällen müssen sie sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Einschränkungen und Schließungen: In einigen Fällen kann die Nichteinhaltung der Meldepflicht dazu führen, dass die Ferienunterkunft vorübergehend geschlossen oder mit Betriebsbeschränkungen belegt wird. Damit gehen finanzielle Verluste und Imageprobleme einher.
  • Versicherungsprobleme: Bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kann es sein, dass Versicherungsleistungen nicht greifen. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen finanziellen Risiken für Vermieter und Gäste führen.

Meldeschein Ferienwohnung online oder in Papierform?

Online Meldeschein

Bequemlichkeit: Gäste können den Meldeschein bequem von jedem Ort mit Internetzugang ausfüllen.

Zeitersparnis: Der Online-Meldeschein ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Übermittlung der Gästedaten.

Automatisierte Datenverarbeitung: Online-Meldescheine können dazu beitragen, die Daten effizienter zu verarbeiten und Fehler bei der manuellen Erfassung zu vermeiden.

Meldeschein in Papierform

Verfügbarkeit: Gäste ohne Internetzugang können den Meldeschein in Papierform ausfüllen.

Traditionelle Methode: In einigen Ländern ist die Nutzung des Meldescheins in Papierform nach wie vor üblich und akzeptiert.

Unterschriften: Bei einigen Meldeverfahren ist die persönliche Unterschrift auf dem Meldeschein erforderlich, was mit der Papierform leichter umzusetzen ist.

Meldeschein Ferienwohnung digital
Schnell und einfach wird beim Online-Meldeschein zum Beispiel auf dem Tablet unterschrieben.

In folgenden Ländern ist ein Online-Meldeschein zugelassen:

DeutschlandIn Deutschland gibt es verschiedene Online-Plattformen und elektronische Meldeverfahren, die es Vermietern ermöglichen, den Meldeschein online auszufüllen und an die zuständigen Behörden zu übermitteln.
ÖsterreichAuch in Österreich ist die Online-Meldung von Gästen möglich. Es gibt spezielle elektronische Meldeverfahren, die von Vermietern genutzt werden können, um den Meldeschein online abzugeben.
SchweizIn einigen Kantonen der Schweiz wird die Online-Meldung von Gästen akzeptiert. Vermieter können spezielle elektronische Meldeverfahren nutzen, um den Meldeschein online auszufüllen und einzureichen.
NiederlandeIn den Niederlanden gibt es ebenfalls Möglichkeiten, den Meldeschein online zu erfassen und einzureichen. Es gibt spezielle Online-Plattformen, auf denen Vermieter ihre Gästedaten eingeben können.

Muster Meldeschein gratis herunterladen

Download Meldeschein

Mit der Anforderung der Vorlage bin ich damit einverstanden, Werbemitteilungen von Ferienhausmiete.de zu erhalten und stimme der Datenschutzverordnung zu.

Ausgefüllter Meldeschein für Ferienwohnung – und nun?

Nachdem Ihnen der Meldeschein Ferienwohnung korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt, der Vermieter den Meldeschein korrekt und vollständig ausgefüllt hat, sind in der Regel folgende Schritte zu unternehmen:

Archivierung: Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die ausgefüllten Meldescheine für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Abreise des Gastes aufzubewahren.

Weiterleitung an die Behörden: Sollten Behörden, wie zum Beispiel die Polizei oder Staatsanwaltschaft, Meldescheine verlangen, müssen Sie ihnen diese vorlegen. Je nach Land wird die Vorlage unterschiedlich gehandhabt. In einigen Fällen ist es möglich, den Meldeschein elektronisch zu übermitteln, während in anderen Fällen eine physische Kopie an die Behörde gesendet werden muss.

Datenschutz: Stellen Sie sicher, dass die sensiblen Gästedaten auf dem Meldeschein gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und geschützt werden. Die Daten sollten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht unbefugt weitergegeben werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Meldescheine innerhalb von 3 Monaten fachgerecht vernichtet werden.

Zusammenfassendes FAQ zu Meldeschein Ferienwohnung

Muss ich als Vermieter von Ferienunterkünften einen Meldeschein ausfüllen?

Ja, in den meisten Ländern und Regionen besteht eine gesetzliche Meldepflicht für Vermieter von Ferienunterkünften. Sie sind verpflichtet, den Meldeschein für Ihre Gäste auszufüllen oder ausfüllen zu lassen und gegebenenfalls an die zuständige Meldebehörde weiterzuleiten.

Welche Informationen benötige ich, um den Meldeschein auszufüllen?

Der Meldeschein erfordert grundlegende Informationen über Ihre Gäste, wie Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Zusätzlich sind Angaben zur Ferienunterkunft und gegebenenfalls zu Begleitpersonen erforderlich.

Kann ich den Meldeschein online ausfüllen?

In einigen Ländern und Regionen ist es möglich, den Meldeschein online auszufüllen. Dazu gehören zum Beispiel Deutschland, Österreich, Schweiz und Niederlanden.

Wie lange muss ich den Meldeschein aufbewahren?

Die Aufbewahrungsfrist für den Meldeschein nach Abreise der Gäste kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel ein Jahr.

Was passiert, wenn ich keinen Meldeschein ausfülle?

Das Auslassen der Meldescheinpflicht kann rechtliche Konsequenzen haben. Als Vermieter können Ihnen Bußgelder oder andere Strafen auferlegt werden. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und den Meldeschein ordnungsgemäß auszufüllen.

Muss ich den Meldeschein für alle Gäste ausfüllen, einschließlich Kinder?

Die Meldepflicht kann je nach Land und Region variieren. In einigen Fällen müssen auch Kinder in den Meldeschein aufgenommen werden, während in anderen Fällen dies nur für Erwachsene gilt. Informieren Sie sich über die spezifischen Bestimmungen in Ihrer Region.

Wird der Meldeschein abgeschafft?

Im Rahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes wird 2024 darüber beraten, die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger bei einer Beherbergung abzuschaffen. Bis es zu einer möglichen Gesetzesänderung kommt, sind Sie weiterhin zu einem Meldeschein für Ihre Gäste verpflichtet.

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GEZ für Ferienwohnung: Wer muss zahlen? https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/gez-fuer-ferienwohnung-wer-muss-zahlen/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/gez-fuer-ferienwohnung-wer-muss-zahlen/#respond Wed, 12 Apr 2023 08:51:47 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=16948 Das Verwaltungsgericht Oldenburg fiel im März 2023 ein Urteil über die Frage der Zahlung der GEZ für Ferienwohnungen. Es entschied, dass Verwalter von Ferienwohnungen nur dann zu Rundfunkgebühren verpflichtet sind, wenn sie die Ferienwohnungen in eigenem Namen vermieten. Grundsätzlich liegt die Rundfunkbeitragspflicht bei den Eigentümern. Geklagt hatte ein Vermietungsservice, der Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer […]

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Das Verwaltungsgericht Oldenburg fiel im März 2023 ein Urteil über die Frage der Zahlung der GEZ für Ferienwohnungen. Es entschied, dass Verwalter von Ferienwohnungen nur dann zu Rundfunkgebühren verpflichtet sind, wenn sie die Ferienwohnungen in eigenem Namen vermieten. Grundsätzlich liegt die Rundfunkbeitragspflicht bei den Eigentümern. Geklagt hatte ein Vermietungsservice, der Ferienwohnungen für die jeweiligen Eigentümer vermietet und betreut.

Kurzer Abriss: Was ist die GEZ?

Die GEZ war die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie war verantwortlich für die Erhebung der Rundfunkgebühren, die bis 2013 von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden mussten. Seitdem gibt es den Rundfunkbeitrag, der unabhängig von der Anzahl der Geräte und Personen pro Haushalt erhoben wird. Der Beitrag wird zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio verwendet. Jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, wie zum Beispiel der Erhalt von Grundsicherung oder Bürgergeld, ist von der Rundfunktbeitragspflicht befreit. Die Höhe des Beitrags liegt derzeit bei 18,36 € pro Monat.

GEZ Ferienwohnung
Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 23. März 2023 zahlt grundsätzlich der Eigentümer den Rundfunkbeitrag für seine Ferienwohnungen.

GEZ für Ferienwohnung: Wann zahlen Vermieter?

Grundsätzlich müssen Vermieter Rundfunkgebühren für Ferienwohnungen zahlen, da eine vermietete Ferienwohnung rechtlich als „Betriebsstätte“ gilt. Entrichten Vermieter bereits für die eigene reguläre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist die erste Ferienwohnung beitragsfrei. Ab der zweiten Ferienwohnung muss dann ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Die gleiche Regelung gilt natürlich auch bei der GEZ für Ferienhäuser.

Wo Sie für Ihre Ferienwohnung GEZ anmelden?
Hier können Sie Ihre Ferienwohnung zu den Rundfunkgebühren anmelden.
In unserem Leitfaden finden Sie weitere wichtigen Informationen wann und wo Sie Ihre Ferienwohnung anmelden müssen.  

Rundfunkgebühren Ferienwohnung: Wer ist nun beitragspflichtig?

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az.: (15 A 233/18) macht deutlich, dass die Rundfunkgebührenpflicht bei Ferienwohnungen vom Vermieter auf den Verwalter übertragbar ist. Dies ist der Fall, wenn dieser die Wohnungen in eigenem Namen (als Vermieter) vermietet. Und zwischen dem Mieter und dem Eigentümer kein rechtliches Verhältnis besteht. In diesem Fall wird der Verwalter zum Beitragsschuldner und ist für die Rundfunkgebühren zuständig. Nach aktuellem Stand ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig, das bedeutet gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Rundfunkgebühren für Vermieter: Das sollten Sie beachten!

GEZ Ferienwohnung

Informieren Sie sich zunächst darüber, ob Sie bereits einen Rundfunkbeitrag für Ihre reguläre Wohnung entrichten. Ist dies der Fall, müssen Sie keinen weiteren Beitrag für die erste Ferienwohnung bezahlen. Nur wenn Sie mehrere Ferienwohnungen besitzen, wird ab der zweiten Wohnung ein zusätzlicher Beitrag fällig.

Ein Verwaltungsservice kümmert sich für Sie um Ihre Ferienwohnung oder -haus? Prüfen Sie, ob der Verwalter die Wohnungen in eigenem Namen vermietet. Ist dies der Fall, geht die Beitragspflicht auf den Verwalter über und Sie sind von der Zahlung befreit.

Wichtiger Hinweis: Ferienhausmiete.de übernimmt keinerlei Garantie für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Inhalte. Wir empfehlen, dass Sie sich in Rechtsfragen immer professionell beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Gesetze der Region einhalten.

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Omnibus-Richtlinie: So kennzeichnen Sie Bewertungen richtig https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/omnibus-richtlinie-so-kennzeichnen-sie-bewertungen-richtig/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/omnibus-richtlinie-so-kennzeichnen-sie-bewertungen-richtig/#respond Wed, 14 Dec 2022 09:46:00 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=16267 Wer mit Bewertungen wirbt, muss ab dem 28. Mai 2022 deutlich veränderte rechtliche Vorgaben beachten.

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Am 28. Mai trat das deutsche Gesetz zur Umsetzung der neuen Omnibus-Richtlinie in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, das Verbraucherrecht zu modernisieren und an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Wer mit Bewertungen wirbt, muss mit Inkrafttreten des Gesetzes deutlich veränderte rechtliche Vorgaben beachten. Ob Sie als Anbieter von Ferienunterkünften betroffen sind und was Sie im Zusammenhang mit Bewertungen beachten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Omnibus-Richtlinie: Überblick

Die Omnibus-Richtlinie umfasst dabei vier verschiedene Einzelrichtlinien, die mit Umsetzung im Mai 2022 eine Neuerung erfahren haben.

  • Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG)
  • Richtlinie zu Verbraucherrechten (2011/83/EU)
  • Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
  • Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)

Diese vier Richtlinien wurden geändert und finden im nationalen Recht ihre Anwendung. Dies hat zahlreiche Änderungen im Zivilrecht, im Wettbewerbsrecht und in der Preisangabenverordnung zur Folge. Alle Einzelrichtlinien in einem Artikel zu beleuchten, würde den Rahmen sprengen, daher gehen wir im Folgenden explizit nur auf die veränderten Informationspflichten im Bereich der Kundenbewertungen nach § 5b Absatz 3 UWG ein.

Informationspflicht im Bereich „Kundenbewertungen“

Die neue Informationspflicht zur Sicherstellung der Authentizität von Kundenbewertungen sagt dabei Fake-Bewertungen den Kampf an.

Diese verpflichtetet Anbieter unter anderem dazu, zu erklären, ob sie Kundenbewertungen auf ihre Echtheit überprüfen und wenn ja, wie sie das tun.

Bin ich als Anbieter von Ferienunterkünften von der Informationspflicht betroffen?

Die neue Informationspflicht betrifft Sie, wenn Sie die Bewertungen von Gästen auf Ihrer Internetseite anzeigen bzw. zugänglich machen.

Soweit Sie also ausschließlich auf externen Portalen vertreten sind, sind Sie in Bezug auf diese externen Webauftritte nicht von der Informationspflicht betroffen. In dieser Konstellation müssen die neuen Informationen nur vom Betreiber der externen Plattform bereitgestellt werden.

Sobald Sie hingegen ein eigenes Bewertungssystem auf Ihrer Internetseite anbieten oder auf externe Bewertungsplattformen Bezug nehmen, sind Sie von der Informationspflicht betroffen.

Was gilt bei Einbindung von externen Bewertungen über Links oder von Portalen zur Verfügung gestellten Widgets in meine Website?

Widgets: Sobald Sie externe Bewertungen über Widgets optisch auf Ihrer Internetseite einbinden, sind Sie von der Informationspflicht nach § 5b Abs. 3 UWG betroffen, da Sie auf die externen Bewertungen aktiv Bezug nehmen und Sie Verbrauchern zugänglich machen. Fragen Sie in diesem Fall bei der Plattform nach, ob und welche Authentifikationskontrollen diese vornimmt.

Auf unserem Portal finden Sie den entsprechenden Hinweis hier.

Links: Verweisen Sie nur über einen Hyperlink auf Rezessionen, die auf externen Plattformen veröffentlicht wurden und sich auf die von Ihnen angebotenen Unterkünfte beziehen, stellt dies nach der Gesetzesbegründung noch keine informationspflichtige Bezugnahme dar, so dass Sie in diesem Fall keine Informationspflicht haben.

Hinweis auf Ferienhausmiete.de

Praxistipps

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie die Informationspflicht in der Praxis angewendet werden kann.

Schritt 1: Das „Ob“

Verbrauchern soll es leichter gemacht werden, die Echtheit von Rezensionen einzuschätzen. Daher müssen Sie als Anbieter auf Ihrer eigenen Website kenntlich machen, ob die dargestellten Bewertungen geprüft werden.

Wo gehört der Hinweis hin?

Für den Gast muss eindeutig und leicht erkennbar sein, ob es sich um geprüfte oder ungeprüfte Bewertung handelt. Um das zu gewährleisten, können Sie den Hinweis also 

  • entweder an jede Bewertung platzieren oder
  • für alle Bewertungen gesammelt in der Überschrift.

Achtung: Die neue Regelung gilt auch für Rezessionen, die vor dem 28. Mai 2022 abgegeben wurden. Haben Sie bisher kein entsprechendes Verfahren zur Verifizierung durchgeführt, müssen Alt-Bewertung dementsprechend als ungeprüft ausgewiesen werden. 

Welche Formulierungen sind passend?

Es gibt keine Formulierungsvorschrift, allerdings sollten Sie Formulierungen so wählen, dass potenzielle Gäste diese verstehen, also beispielsweise:

  • verifizierte/ nicht verifizierte Rezession
  • geprüfte/ ungeprüfte Bewertung
  • „Eine Überprüfung der Bewertungen hat vor Veröffentlichung nicht stattgefunden. Die Bewertungen könnten von Personen stammen, die gar nicht in der Ferienunterkunft gewohnt haben.“
  • „Wir überprüfen unsere Bewertungen.“
  • „Unsere Bewertungen stammen von Gästen, die tatsächlich in der Ferienwohnung einen Aufenthalt hatten.“

Empfehlenswert ist es, sich bei der Sprache nach dem angesprochenen Kundenkreis zu richten.

Bewertungen spielen bei der Buchungsentscheidung eine große Rolle, bei der Veröffentlichung haben Sie jedoch einiges zu beachten.

Schritt 2: Das „Wie“

Werden abgegebene Bewertungen auf Ihrer Webseite geprüft, so müssen Sie auch erklären, wie diese Überprüfung stattfindet. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Art der Prüfung gemeinsam mit dem „Ob“ in einem Hinweis verpackt, oder Sie binden einen Link ein, der zu den entsprechenden Informationen führt. Im Ergebnis ist entscheidend, dass über den gesamten Bewertungsprozess so klar wie möglich informiert wird. Das bedeutet, Sie müssen die Kriterien veröffentlichen, nach denen Bewertungen aussortiert und veröffentlicht werden. Außerdem muss darüber informiert werden, ob positive und negative Bewertungen in gleicher Art und Weise veröffentlicht werden.

Leitfragen, die Sie in Ihrer Erklärung grundsätzlich beantworten sollten

  • Wer kann wie und weshalb eine Bewertung hinterlassen?
  • Wie verhindern, suchen und entfernen wir unauthentische / Fake-Bewertungen?

Variante 1: Alles in einem Hinweis

Ein Hinweis, in dem „Ob“ und „Wie“ gemeinsam dargestellt werden, könnte wie folgt aussehen: 

„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Gäste erhalten einen Link zum Bewerten der bewohnten Ferienunterkunft. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link, den nur Gäste erhalten, die tatsächlich einen Aufenthalt in unserer Ferienunterkunft absolviert haben.“

oder

„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Wir prüfen Bewertungen zu unseren Ferienunterkünften vor der Veröffentlichung. Jede Bewertung wird individuell darauf geprüft, ob diese ein Gast vorgenommen hat, der die Unterkunft tatsächlich besucht hat. Eine Freischaltung findet erst nach frühestens 24 h statt.” 

Variante 2: Verlinkung

Alternativ kann auch auf das „Wie“ verlinkt werden. Wichtig ist hier, dass für die Verbraucher klar erkennbar ist, dass sich hinter dem Link weitergehende Informationen befinden. Denkbar wären daher folgende Ergänzungen:

  • Geprüfte Bewertung. Informationen zum Prüfverfahren erhalten Sie hier.

Zulässig sind auch Hinweise, die durch ein Sternchen gekennzeichnet sind, sofern sie schnell auffindbar und gut lesbar sind.

Muster und Formulierungsbeispiele

Ein für alle Anbieter von Ferienunterkünften passendes Standard-Muster kann nicht zur Verfügung gestellt werden, da unterschiedliche Mechanismen zur Prüfung verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass Muster grundsätzlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit noch Abmahnsicherheit gewähren und für Sie als erste Orientierung dienen können. Bitte verfolgen Sie die Rechtsprechung und passen Sie die Muster ggf. an die rechtliche Entwicklung und Ihren speziellen Fall an. Einige Muster finden Sie in dem folgenden Artikel:

Muster und Formulierungsbeispiele

Fazit

Die Echtheit der Kundenbewertungen muss nach der neuen Omnibusrichtlinie sichergestellt werden und die Information, ob und wie die Prüfung der Bewertung erfolgte, muss dazu angegeben werden. Wichtig ist, dass veröffentlichte Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Ferienunterkunft tatsächlich bewohnt haben. Dies legt der neu eingeführte § 5b Absatz 3 UWG fest und stellt so eine wichtige Maßnahme gegen den Missbrauch bei Bewertungen dar. Um Bewertungen von Drittanbietern (also beispielsweise von Buchungsportalen) muss der Anbieter sich nicht kümmern, dies liegt in der Verantwortung des Portals. Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie Widgets auf der eigenen Webseite einbinden über die der Zugang zu Bewertungen ermöglicht wird, sind Sie informationspflichtig. Grundsätzlich ist die Prüfung der Kundenbewertungen keine Pflicht. Sollten Sie die Bewertungen nicht prüfen, müssen Sie dies jedoch ebenfalls kenntlich machen.

Checkliste für Anbieter

Wenn Sie ein Kundenbewertungen auf Ihrer eigenen Webseite darstellen, müssen Sie folgende Regeln beachten:

✅ Wenn die Echtheit von Bewertungen verifiziert wird, wird darüber informiert, dass eine Überprüfung erfolgt und auch wie diese zustande kommt.

✅ Wenn die Echtheit von Bewertungen nicht verifiziert wird, wird darüber informiert, dass keine Überprüfung erfolgt.

✅ Wenn über Widgets auf der eigenen Webseite der Zugang zu Bewertungen ermöglicht wird, sind Sie informationspflichtig.

✅ Ohne aktive Bezugnahme müssen Sie nicht über etwaige Authentizitätskontrollen informieren. Die Informationspflicht trifft in diesem Fall nur die Betreiber der externen Plattform.

Hinweis: Wir haben diesen Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Er erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und stellt keine Rechtsgrundlage dar. Bitte beachten Sie, dass unsere Vorlage des Mietvertrages nur Anhaltspunkte gibt und Sie Ihren persönlichen Mietvertrag zur Sicherheit von Ihrem Rechtsanwalt prüfen lassen sollten.

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Short Term Rental Initiative: EU-Verordnung zur Regulierung der Kurzzeitvermietung (STRs) https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/eu-verordnung-zur-regulierung-der-kurzzeitvermietung-strs/#respond Mon, 12 Dec 2022 10:55:31 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=16233 Haben Sie schon von der Short Term Rental Initiative gehört? Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf Online-Plattformen für Vermietungen betrifft. Ziel dieser Verordnung soll sein, mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch auf dem Ferienhausmarkt zu schaffen, aber auch […]

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Haben Sie schon von der Short Term Rental Initiative gehört? Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung eingereicht, die vor allem die Kurzzeitvermietung sowie die Erhebung und den Austausch von Gastgeberdaten auf Online-Plattformen für Vermietungen betrifft.

Ziel dieser Verordnung soll sein, mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch auf dem Ferienhausmarkt zu schaffen, aber auch nicht regelkonforme Anbieter zu identifizieren. Der Entwurf wurde am 7. November 2022 von der EU-Kommission eingereicht und wird nun im Europäischen Parlament geprüft. Die Short Term Rental Initiative beinhaltet dabei zwei wesentliche Regelungen: eine ggfs. EU-weite Registrierung und einen Rahmen für Auskunftspflichten. Nach der Annahme soll die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.

In der Pressemitteilung der EU-Kommission Short Term Rental Initiative heißt es:

Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Transparenz hinsichtlich der Identifizierung und der Tätigkeit von Gastgebern, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften anbieten, und hinsichtlich der von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern sowie die Registrierung der Gastgeber erleichtern.“ (Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission)

Inwiefern sich die Entwurfsinhalte der EU-Verordnung auf Einzelvermieter und Agenturen auswirken und welche Konsequenzen daraus erfolgen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Welche Änderungen ergeben Sie durch die Entwurfsinhalte der neuen EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung?


▪ Gastgeber (Hosts) sollen ihre Ferienobjekte zukünftig zentral registrieren. Dabei werden persönliche Daten zur Person/Firma und zum Objekt verlangt und es wird eine individuelle Registrierungsnummer vergeben.

▪ Die Registrierung muss einfach und umgehend (online) erfolgen über ein zentrales Registrierungssystem, welches Mitgliedsstaaten gemäß den Anforderungen der Kommission zur Verfügung stellen.

▪ Die Registrierungsnummer muss von Gastgebern auf allen Plattformen angegeben werden und durch stichprobenartige Prüfungen durch Portale sichergestellt werden. In welchem Umfang die geforderte stichprobenartige Überprüfung von Gastgebern durch die Plattformen erfolgen muss, geht aus dem derzeitigen Entwurf der EU-Kommission nicht eindeutig hervor.

▪ Plattformbetreiber müssen monatlich Daten über Buchungen an die Behörden übermitteln (KMUs mit weniger als 2.500 aktiven Gastgeber berichten vierteljährlich). Ob Anfrageportale, Metasearcher oder Channelmanager davon ausgenommen sind, ist nicht eindeutig definiert.

▪ Die Überwachung wird durch die Mitgliedstaaten erfolgen und diese haben die Möglichkeit, Plattformen zu sanktionieren, die Ihren Pflichten nicht nachkommen. Eine klare Definition über den geforderten Umfang der Prüfungen, aber auch den Rahmen der Sanktionen gibt es derzeit noch nicht.

▪ Es wird eine Datenerhebung für Statistiken zur Nutzung im europäischen Datenraum geben.

Vorteile der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung

Durch die EU-Verordnung ergeben sich im Einzelnen die folgenden Vorteile:

  • einfacher und klarer Regeln für die Registrierung
  • unkomplizierter (Online)Registrierung
  • uneinheitlichen Regelungen auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene werden verringert
  • weniger Konkurrenz durch illegale Angebote
  • bessere Marktübersicht und größere Transparenz
  • verlässlichere und kontinuierlicher Zahlen zum Markt
  • Abbau von gewisser „Unsichtbarkeit“ in der Wahrnehmung von Politik und Öffentlichkeit
  • bessere Wahrnehmung der wirtschaftlichen Bedeutung der Kurzzeitvermietung
  • eventuelle Beschränkungen von Kurzzeitvermietungen in Städten oder Regionen können evidenzbasiert nach transparenten Kriterien ermittelt werden

Wie geht es nach Vorlage der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung weiter?

Derzeit bestehen zu der vorgelegten EU-Initiative noch offene Fragen und Kritikpunkte. Bis zum 12. Januar 2023 können Interessierte online Feedback zu dem Entwurf geben.

Auch der Deutsche Ferienhausverband wird hier eine Stellungnahme abgeben und offene Fragen und Kritikpunkte äußern. Interessierte können die Positionen des Deutschen Ferienhausverbandes
Zur Short Term Rental Initiative in der folgenden Stellungnahme lesen.

Das EU-Parlament wird sich mit der Verordnung befassen und mit einigen Änderungen ist noch zu rechnen.

Nach Verabschiedung und Verkündung haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Wir halten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

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Gründung einer Ferienhausagentur – Ratgeber https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/ferienhausagentur-gruenden-der-weg-in-die-selbstaendigkeit/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/ferienhausagentur-gruenden-der-weg-in-die-selbstaendigkeit/#respond Mon, 14 Nov 2022 11:58:56 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=16042 Erfahren Sie, wie der Schritt in die Selbständigkeit mit einer Ferienhausagentur gelingen kann.

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Die eigene Ferienhausagentur zu gründen, bedeutet den Schritt in die Selbständigkeit und in die Branche der Ferienhausvermietung zu gehen. Sie haben Fragen zur Finanzierung? Oder noch keinen Businessplan für Ihre Ferienhausagentur erstellt? Sie möchten erfahren, welche Schritte auf dem Weg in die Selbständigkeit wichtig sind und wo Sie sich am besten informieren? Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf Sie beim Aufbau einer Ferienhausagentur achten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Grundvoraussetzungen für die Gründung einer Ferienhausagentur

4 Grundvoraussetzungen braucht es für ein gutes Gelingen:

1. Kenntnisse über die Selbständigkeit und die Bereitschaft, diesen Schritt zu gehen (Stichwort: richtiges Unternehmer-Mindset)

2. umfangreiches Wissen über den Wettbewerb im Segment der Ferienhausagenturen und den Markt/die Branche im Ganzen (Stichwort: Markt- und Wettbewerbsanalyse)

3. ein überzeugendes Produkt bzw. eine überzeugende Dienstleistung, für die es ausreichend Nachfrage gibt (Stichwort: Konkurrenzfähigkeit)

4. eine langfristige Vision, die durch eine mittelfristige Strategie und messbare Ziele festgelegt und in einem Business-Plan konkretisiert wird (Stichwort: Organisation)

Informationen zur Ferienhaus-Branche

Das Ferienhaus-Segment ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor avanciert. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. ist der größte Branchenverband Deutschlands, der für Sie stets aktuelle Informationen zur Branche bereithält.

Wenn Sie planen eine (regionale) Vermietungsagentur zu eröffnen, sollten Sie eine Mitgliedschaft im Deutschen Ferienhausverband in Erwägung ziehen. Für Start-Ups und Neugründer gibt es eine Fördermitgliedschaft ab 1.200 Euro pro Jahr, regionale Vermietungsagenturen können ab 500 Euro pro Jahr ordentliches Mitglied werden. 

Zudem sollten Sie mit den wichtigsten Gesetzen und Regulierungen im Ferienhaus-Markt vertraut sein. Auch hierzu finden Sie umfangreiche Informationen.

Tipp: Nutzen Sie die „Übersicht von rechtlichen Grundlagen bei der Vermietung von Ferienunterkünften“, die der Deutsche Tourismusverband für Sie hier zusammengefasst hat.

Der Gang in die Selbstständigkeit – erste Schritte

Am Anfang steht die Frage: Selbständigkeit: JA oder NEIN? Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag einer Unternehmerin bzw. eines Unternehmers allgemein und in der Ferienhausbranche im Speziellen zu machen. Sie werden einen Großteil Ihrer Zeit mit der Verwaltung der Vermietung verbringen. Haben Sie Freude an der Selbständigkeit und möchten Sie die hohe Verantwortung tragen?

Im nächsten Schritt gilt es zu prüfen: Funktioniert Ihre Geschäftsidee? Stellen Sie fest, wer Ihre zukünftigen Kunden sein könnten. Beschreiben Sie Ihren Kundenkreis möglichst genau. Und: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

#1 richtige Fragen stellen

Diese Fragen sollten Sie sich im Detail stellen, wenn Sie im Ferienhaus-Markt als Ferienhausagentur einsteigen möchten:

  1. Wo sitzen Sie, wo sind die zu vermarktenden Einheiten?
  2. Welche Mitbewerber gibt es?
  3. Was werden Ihre Leistungen sein? Reine Gästevermittlung, Anreisebetreuung, Wohnungsübergabe, Ausstellung Kurkarten, Reinigung etc.
  4. Wo liegt Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP)?
  5. Welche Ferienunterkünfte möchten Sie in Ihr Portfolio aufnehmen?
  6. Wie möchten Sie Besitzer von Ferienwohnungen und -häusern akquirieren und zu Ihren Kunden machen?
  7. Welche Software möchten Sie nutzen? (Channelmanager, digitale Gästemappe, Gästemanagement usw.)
  8. Mit welchen Buchungsportalen/Anzeigenportalen möchten Sie zusammenarbeiten?
  9. Was erwarten Ihre Vermieter/Eigentümer, welche Auslastungsgarantien werden Sie geben? Wie hoch wird Ihre Provision sein?

#2 Erfahrungswerte von anderen Ferienhausagenturen

Ganz wichtig: Greifen Sie auf Erfahrungswerte von anderen Ferienhausagenturen zurück. Fragen Sie bei Agenturen in anderen Regionen nach, lassen Sie sich von dem Alltag in einer Agentur erzählen. Fragen Sie nach möglichen Stolpersteinen zu Beginn.

Tipp: Stellen Sie anderen Ferienhausagenturen die folgende Frage: Was hätten Sie zu Beginn Ihrer Selbständigkeit/ Gründung gerne gewusst? Welche Fehler würden Sie heute nicht mehr machen?

#3 öffentliche Beratungsstellen aufsuchen

Besuchen Sie ein Gründungsseminar z.B. Ihrer ortsansässigen Industrie- und Handelskammer. Schreiben Sie auf, zu welchen Fragen Sie Beratung benötigen.

Nutzen Sie die Beratungsförderung Ihres Bundeslandes.

#4 Businessplan erstellen

Der nächste Schritt ist die Erstellung eines Businessplans für Ihre Ferienhausagentur. Schreiben Sie Ihren Businessplan unbedingt selbst. Nur auf diese Weise gewinnen Sie an Wissen und Sicherheit, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten. Erläutern Sie Ihre Geschäftsidee bzw. Ihr Vorhaben so genau wie möglich. Was ist Ihr Produkt/ Ihre Leistung. Wer sind Ihre Kunden? Wie hoch ist ihr Preis? Wie viel Startkapital benötigen Sie und woher kommt es?

Tipp: Zur Erstellung Ihres  Businessplans gibt es das hervorragende Online-Tool „Businessplan“ der Gründerplattform, welches Sie nutzen können.

#5 Rechtsformen & Anmeldung der Ferienhausagentur

Ihre selbständige gewerbliche Tätigkeit müssen Sie beim Gewerbeamt anzeigen und Ihre Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Zudem sollten Sie sich erkundigen, ob Sie besondere Voraussetzungen, Nachweise, behördliche Zulassungen oder Genehmigungen für Ihre Ferienhausagentur benötigen.

Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme Ihrer Tätigkeit müssen Sie Ihrem Finanzamt den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Zudem sollten Sie sich rechtzeitig um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Setzen Sie sich auch mit der Frage auseinander, welche Rechtsform die richtige für Ihre Unternehmensgründung ist. Sowohl die GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro als auch die UG (haftungsbeschränkt) sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um ein Einstiegsmodell in die GmbH für Unternehmen, insbesondere Existenzgründungen, mit geringer Kapitalausstattung. Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) beträgt mindestens 1 Euro/je Gesellschafter. Auch hier bietet es sich an die ortsansässige Industrie und Handelskammer zu befragen.

5 häufige Fehler, die eine Ferienhausagentur Zeit und Rentabilität kosten

#1: Keine etablierten Prozesse

Sie sollten wiederkehrende Prozesse definieren und erstellen, die auf Autopilot im Hintergrund ausgeführt werden können. Von der Mieteinnahme über Wartungsanfragen bis hin zum Papierkram zum Ende des Mietverhältnisses ist alles effizienter und effektiver mit einem etablierten Prozess. Mit funktionierenden Systemen meistern Sie nicht nur alle organisatorischen Probleme, sondern können auch in neue Projekte investieren und Ihr Immobiliengeschäft skalieren. 

#2: Kein Netzwerk von Anbietern

Sie brauchen ein zuverlässiges Team von Anbietern hinter sich, die dort eingreifen können, wo Ihr Fachwissen aufhört. Wenn Sie auf Lieferanten warten, die ständig zu spät kommen oder in letzter Minute stornieren, verschwenden Sie wertvolle Zeit, die Sie woanders besser verbringen könnten.

Zumindest sollten Sie als Inhaber einer Ferienhausagentur Anlaufstellen für Folgendes haben:

  • Sanitäre Probleme
  • Rasenpflege
  • Wartung und Reparatur von Geräten
  • Elektrische Probleme
  • Reinigungsdienste

Anstatt den günstigsten Serviceanbieter zu finden, suchen Sie nach Anbietern, mit denen Sie Beziehungen aufbauen und auf die Sie sich verlassen können. Im Laufe der Zeit vermeiden Sie die Kosten für die Behebung eines schlechten Reparaturauftrags und können wahrscheinlich niedrigere Preise für wiederkehrende Dienstleistungen aushandeln.

Tipp: Es erfordert Zeit und Mühe, ein Team von Anbietern zusammenzustellen, denen Sie vertrauen und auf die Sie sich verlassen können. Diesen Aufwand sollten Sie zu Beginn nicht unterschätzen.

Ferienwohnung vermieten

#3 Keine regelmäßigen Wartungsprüfungen

Ein frustrierter Agenturinhaber ist immer im Reaktionsmodus. Wenn Sie Ihre Zeit hauptsächlich damit verbringen, Brände zu löschen, anstatt Ihr Unternehmen proaktiv auszubauen, ist es an der Zeit, einige Anpassungen vorzunehmen.

Wo treten die Probleme am häufigsten auf? Ist es die Wartung der Ferienunterkünfte aus Ihrem Portfolio? Der beste Weg, reaktive Wartung zu vermeiden, besteht darin, sie zu einer Priorität zu machen. Nehmen Sie sich je nach Größe des von Ihnen verwalteten Eigentums regelmäßig Zeit, um Ihre Ferienunterkünfte zu inspizieren und vorbeugende Reparaturen durchzuführen, damit Sie nicht überrascht werden.

#4 Mangel an Kommunikation

Im Gegensatz zu dem, was Sie vielleicht vermuten, haben Ihre Gäste und auch Ihr Personal nichts dagegen, regelmäßig von Ihnen in Form von kleinen Nachrichten zu hören. Hier einige Beispiele:

  • E-Mail-Benachrichtigung an Gäste, wann der Check-In möglich ist
  • Informationen am Abend vor Abreise, was beim Check-Out zu beachten ist
  • Regelmäßiges Lob für die Reinigungskraft.

Zum Glück gibt es für Ferienhausagenturen geeignete Software, um wiederkehrende E-Mails zu automatisieren.

Ein weiterer Fehler, den Sie vermeiden sollten, besteht darin, Ihre Ferienhausagentur als Hobby und nicht als Geschäft zu behandeln. Dies kann schwierig sein, wenn Sie einen anderen Vollzeitjob ausüben. 

#5 Zu schnelles Wachstum mit der Ferienhausagentur

Rasantes Unternehmenswachstum – da gibt es doch wirklich weniger einladende Herausforderungen. Wer hat schon etwas dagegen einzuwenden, wenn das Geschäft brummt? Doch Vorsicht. Diese Dinge sollten Sie beachten:

Wenn keine Zeit bleibt, innezuhalten und über die nächsten Schritte nachzudenken, schlägt die Freude über den Erfolg leicht in Stress und Überarbeitung um und es bleibt keine Zeit strategisch zu planen. Dabei geht ein Wachstum in der Regel nicht ohne Änderung der Strukturen. Mitarbeiter fühlen sich möglicherweise schnell mit den gestiegenen Anforderungen überfordert und neue Mitarbeiter zu finden stellt eine der größten Herausforderungen schnell wachsender Unternehmen dar, gerade in der heutigen Zeit.

Tipp: Erschwerte Personalfindung aufgrund von Fachkräftemangel

Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Thema „Personal“ auseinander: Wieviel Personal brauchen Sie für die Reinigung/Instanthaltung der Wohnungen, wieviel Personal zur Vermarktung und für allgemeine Bürotätigkeiten? In unserem Artikel: Putzfee gesucht finden Sie weiterführende Informationen.

Meine persönliche Empfehlung

Besuchen Sie die DOMIZIL Husum 2023

Die DOMIZIL Husum – Deutschlands erste Fachmesse für die Ferienhausbranche hat sich mittlerweile als ein festes Branchenelement etabliert und war 2022 ein voller Erfolg. Die Fachmesse ist die Einzige am deutschen Markt, die alle Belange von Gastgebern vereint: Von praktischen Möbeln, über Buchungstools, Software und Vermarktungsplattformen, bis hin zu spezialisierten Dienstleistern, wie Homestager, Fotografen oder FEWO-Verwalter. In 2022 konnten sich die über 2.800 Besucher bei 92 Ausstellern am Stand direkt oder in über 30 Vorträgen im Fachforum informieren.

Der Termin für das nächste Jahr steht bereits fest: Vom 03.-05.11.2023 öffnet die Messe wieder Ihre Tore. Als Ferienhausagentur sollten Sie sich diesen Termin auf jeden Fall jetzt schon fest in Ihren Terminkalender schreiben. Auch wir von Ferienhausmiete.de werden wieder persönlich mit einem Stand und Vortrag vor Ort sein.

Unser Stand auf der DOMIZIL Husum 2022
Unsere Mitarbeiterin Merle auf der Bühne der DOMIZIL Husum zum Thema: 5 Hacks to Success – lanfgristig erfolgreich vermieten

Nutzen Sie die Kreativbox für Ferienhausagenturen und Privatvermieter

Unser Geschenk an alle interessierten Neuvermieter und Neugründer aber auch an alle alten Hasen im Ferienhaus-Geschäft war auf der diesjährigen Messe unsere Kreativbox, eine Art Kompaktkurs für Unternehmer in der Ferienhausbranche. Diese stellen wir Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung.

kostenlos für Gastgeber

Unsere Kreativbox

Dank kreativer Ideen zum Erfolg

Werden Sie mit Ihrer Ferienhausagentur im Netz auffindbar!

Die Einstellung von Inseraten auf den bekannten Plattformen ist ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor für den Aufbau einer Ferienhausagentur. Wir sind das richtige Portal für Ihre Ferienhausagentur, wenn Sie provisionsfrei inserieren möchten und von einem guten Google-Ranking profitieren möchten.

Neben dem Inserieren auf Portalen sollten Sie auch über eine eigene Webseite verfügen. Wie dies am besten funktioniert, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der Gründung Ihrer Ferienhausagentur und freuen uns über Ihre Geschichte in den Kommentaren.

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Explosion der Energiekosten und Auswirkungen auf die FeWo-Branche – Rechtssicherer Umgang mit Preiserhöhungen https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen/ https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/explosion-der-energiekosten-und-auswirkungen-auf-die-fewo-branche-rechtssicherer-umgang-mit-preissteigerungen/#comments Wed, 07 Sep 2022 07:45:25 +0000 https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/?p=15380 Nachträgliche Preiserhöhung der Ferienwohnung? Kein anderes Thema beschäftigt die FeWo-Branche so stark wie die Kostenexplosion bei den Energiepreisen. Heizöl, Erdgas und Strom: Dass überall die Preise in schwindelerregende Höhen steigen, stellt viele Gastgeber vor Herausforderungen. Viele Fragen: Ist eine nachträgliche Preiserhöhung für die Ferienwohnung möglich? Doch nicht nur die Energiepreise geben Anlass zur Sorge, auch […]

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Nachträgliche Preiserhöhung der Ferienwohnung? Kein anderes Thema beschäftigt die FeWo-Branche so stark wie die Kostenexplosion bei den Energiepreisen. Heizöl, Erdgas und Strom: Dass überall die Preise in schwindelerregende Höhen steigen, stellt viele Gastgeber vor Herausforderungen. Viele Fragen: Ist eine nachträgliche Preiserhöhung für die Ferienwohnung möglich?

Doch nicht nur die Energiepreise geben Anlass zur Sorge, auch müssen höhere Kosten für beispielsweise Hygieneartikel und Personal neu einkalkuliert werden. Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie finanzielle Reserven sowohl bei Gästen als auch Gastgebern aufgebraucht sind. Doch wie kann mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden? Mit diesem Artikel wollen wir die wichtigsten Fragen beantworten.

Die Ausgangslage

Natürlich kann Energiesparen eine Möglichkeit sein und auch der Umstieg auf erneuerbare Energien und das Voranschreiten der Digitalisierung können helfen, der Kostenexplosion auf mittel- und langfristige Sicht entgegenzuwirken. Mithilfe einer intelligenten Heizungssteuerung hat zum Beispiel das AZIMUT Hotel Dresden seinen Energieverbrauch um 28 Prozent gesenkt. Doch gerade in Ferienwohnungen wird oftmals noch an Dingen, wie sparsamen Elektrogeräten oder einer guten Isolation gespart, was bei den Energiekosten dann doppelt zu Buche schlägt. Und auch das Gästeverhalten während des Aufenthaltes spielt beim Energieverbrauch eine Rolle.

Doch, wenn wir ehrlich sind: Kurzfristig ist das Einsparpotential begrenzt. Gerade in den Wintermonaten können Gastgeber weder die Heizung in den Ferienunterkünften massiv herunter drehen, noch kann der Pool signifikant kälter gemacht werden. Schließlich möchten Urlauber die schönste Zeit des Jahres genießen.

Zudem lassen sich auch Buchungen, die z.B. für Silvester schon frühzeitig eingegangen sind, nachträglich nicht „teurer“ machen. Lediglich für Neubuchungen, wie z.B. zu Ostern und die kommende Sommersaison 2023 können und sollten! die Preise angepasst werden.

Nachträgliche Preiserhöhung für Ferienwohnung: Nicht empfehlenswert

Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen unserer Vermieter, wie mit der Umlegung der Zusatzkosten, die durch Preissteigerungen entstehen, rechtssicher umgegangen werden kann.

Ein Gastgeber tritt mit der folgenden Frage an uns heran:

Für die Saison 2023 müssen wir Vermieter von Ferienhäusern mit weiteren Kosten für Strom und Energie rechnen. Um diese steigenden Kosten etwas aufzufangen, welcher Weg ist sinnvoll und rechtlich richtig:

  • sofortige Erhöhung der Ferienhausmiete für die Saison 2023 oder
  • eine Anpassungsklausel im Ferienhaus-Mietvertrag mit der Option einen Beitrag XY nachzufordern, sollten die Preise im weiteren Jahresverlauf weiter steigen.

Wir möchten hierzu eine Handlungsempfehlung geben, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass unsere Hinweise eine erste Orientierung sind und wir bitten um Verständnis, dass sich einfache, pauschale Antworten nicht immer geben lassen. Unser Beitrag stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar und kann eine Konsultation eines Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ersetzen.

Können Preise nach Abschluss eines Mietvertrages für die Ferienwohnung mit dem Gast angepasst werden?

Für alle Verträge gilt: Verträge sind einzuhalten. Sollten Sie also bereits einen Vertrag mit einem Gast eingegangen sein, so ist eine nachträgliche Anpassung des Vertrages der Höhe nach nur möglich, wenn Sie dies rechtswirksam vertraglich innerhalb einer Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Eine Ausnahme gilt allein beim Pauschalreisevertrag nach § 651g. Da dies für Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern eher die Ausnahme ist, soll der Pauschalreisevertrag im Weiteren nicht berücksichtigt werden.

Ist eine Preisanpassungsklausel im Mietvertag oder in AGB rechtwirksam und sinnvoll?

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass eine Anpassungsklausel im Mietvertrag (auch Preisanpassungsklausel genannt) eher ungeeignet ist, steigende Beschaffungs- und Energiekosten zu kompensieren.

Denn aufgrund der vielschichtigen Kriterien sind Preisanpassungsklauseln im Vertrag oder in AGB sehr risikobehaftet. Denn eine Klausel, die nicht die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt, ist unwirksam.

Bei Preisanpassungen in AGB wäre zunächst zu beachten, dass die Vorschrift des § 309 Nr. 1 die klauselmäßige Vereinbarung von sog. kurzfristigen Preiserhöhungen in Verträgen mit einer Laufzeit von maximal vier Monaten ausnahmslos verbietet.

Zudem müsste der Vermieter, der die AGB anwendet, genau darlegen, welche Preise sich konkret erhöht haben. Er müsste auch den Einfluss, den diese Preiserhöhung auf den Gesamtpreis hatte, dem Vertragspartner (Gast) transparent aufzeigen. Im Gegenzug dürfen nicht nur Preiserhöhungen, sondern es müssen auch Preissenkungen weitergereicht werden.

Wir möchten betonen, dass individuelle Vertragsvereinbarungen zur Preisanpassung nicht unmöglich sind. Um aber Risiken und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten diese nur nach einer Rechtsberatung bzw. Prüfung durch einen Rechtsanwalt angewandt werden.

Letztendlich kommt es immer auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Nach unserer Auffassung ist es für Gast und Gastgeber transparenter und rechtssicherer, wenn die Endpreise bei Vertragsschluss bereits feststehen. Insofern sollten die Kostenbestandteile im Vorfeld genau analysiert und in den Mietpreis einkalkuliert werden.

Bitte beachten: Planen Sie einen pauschalen Energiekostenzuschlag für zukünftige Buchungen? Laut der Verbraucherzentrale Thüringen sind Energiezuschläge grundsätzlich zulässig. Vor Ort Ihre Gäste mit einem Energiezuschlag zu überraschen, ist hingegen rechtlich nicht erlaubt. Bedeutet: Als Gastgeber dürfen Sie nicht mit einem vermeintlich günstigen Preis werben, der erst später durch einen Energiezuschlag teurer wird. Nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten. Sie können aber natürlich in der Beschreibung darauf aufmerksam machen, dass im Übernachtungspreis aktuell ein Energiezuschlag enthalten ist.

Tipps zur Weitergabe von Kostensteigerungen und der Erhöhung der Mietpreise

Auch wenn es schmerzt: Alles wird teurer und dies erfordert auch Preisanpassungen bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Denn eine vernünftige kaufmännische Kalkulation muss beinhalten, dass Kostensteigerungen auch an Gäste weitergegeben werden. Da aktuell sehr viele Unternehmen bis hin zu ganzen Branchen ihre Kunden über Preiserhöhungen informieren, ist es vielleicht auch ein ganz guter Zeitpunkt. Der Deutsche Ferienhausverband empfiehlt je nach Ausstattung und Beschaffenheit des Gebäudes einen moderaten Aufschlag von beispielsweise zehn Prozent auf den Mietpreis. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass es sich hierbei um einen Richtwert handelt.

Preiserhöhungen „aus dem Bauch“ heraus sind dabei unbedingt zu vermeiden. Denn natürlich können zu extremen Preiserhöhungen auch zu einem Buchungsrückgang führen und der Geldbeutel vieler Gäste ist ohnehin schon stark belastet. Keine einfache Aufgabe für Gastgeber. Eine genaue Kalkulation ist stets die Voraussetzung für eine Preisanpassung. Die folgenden wichtigen Schritte sollten Sie beachten:

1. Ermitteln Sie die genauen Kostensteigerungen und arbeiten Sie diese in Ihre Kostenkalkulation ein bevor Sie Ihre Preise festlegen.

Laut der neuesten Energiespar-Verordnung sind Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet, ihre Kunden über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten, über die Auswirkungen der aktuellen und möglicherweise noch kommenden Energiepreiseinsparungen und über mögliche Einsparpotenziale frühzeitig, mindestens aber zu Beginn der Heizsaison zu informieren.

Bedenken Sie, dass es nicht nur Kostensteigerungen bei der Energie sondern auch bei anderen Posten geben kann.

2. Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob nicht auch Einsparungen möglich sind.

Überlegen Sie, was Sie sonst noch tun können. Es gibt viele kleine Möglichkeiten, Energie zu sparen, ohne dass die Gastzufriedenheit darunter leiden muss.

Ein paar Möglichkeiten sind:

• programmierbare oder smarte Thermostate für energieeffizientes Heizen
• allgemeine Einstellung der Heizung kontrollieren / regelmäßige Wartung

• Mehrfachsteckdosen mit An/Aus-Schalter zum Stromladen einsetzen

• keine Möbel vor die Heizkörper stellen
• energiesparende Geräte und Beleuchtung nutzen
•Gäste durch freundliche Anmerkungen in der Gästemappe dazu motivieren, Energie und Wasser zu sparen. Denn es sind auch die alltäglich gelebten „Kleinigkeiten“, die unsere Welt besser machen.

3. Machen Sie sich Gedanken zu Ihrer Umsatzerwartung

Nachdem die neue Kostensituation transparent ist, geht es an die Prüfung der Umsatzerwartung. Wie könnte eine belegungsschonende Preisanpassung erfolgen? Gastgebern, die sich schon länger mit einer dynamischen Preisgestaltung beschäftigen und differenzierte Saisonpreise anbieten, fällt es vermutlich leichter, den größten Teil der nötigen Preisaufschläge auf die nachfragestarken Tage zu verteilen als auf die ohnehin schwachen „Saure-Gurken-Tage“.

4. Kommunizieren Sie mit Stammkunden Ihrer FeWo

Gerade mit guten Stammkunden sollte man im Vorfeld einer ungeplanten Preiserhöhung das Gespräch suchen. Vielleicht ist eine besondere Strategie für die Stammgäste eine gute Maßnahme. So könnten Sie Stammgästen das Privileg einräumen, zunächst ein paar Wochen noch zu den alten Preisen buchen zu können.

5. Beobachten Sie die Wirkung der Anpassungen

Eine permanente Beobachtung ist wichtig, um ggf. rechtzeitig gegenzusteuern. Am Ende zählt nicht der erzielte Durchschnittspreis oder die Belegung alleine, sondern der Ertrag, der am Ende des Jahres erzielt wurde.

6. Behalten Sie Mitbewerber im Blick und tauschen sich aus

Analysieren Sie den Markt. Achten Sie auf die Preise der Mitbewerber. Auch diese sind durch die steigenden Energiepreise gezwungen, die Mietpreise zu erhöhen – denn letztendlich sind auch sie gezwungen steigende Preise an den Endverbraucher weiterzugeben.

Sicherlich wird der Umgang mit den steigenden Energiekosten auch ein wichtiges Thema auf der diesjährigen DOMIZIL Husum sein. Wir sind dabei – Sie auch?

Auch der Deutsche Ferienhausverband hat sich mit der Frage zur Nachträglichen Preiserhöhung der Ferienwohnung in seinem Ratgeber beschäftigt und gibt Tipps zum Umgang mit steigenden Nebenkosten.

Stromkosten nach Verbrauch abrechnen: eine Option?

Die Abrechnung nach Verbrauch ist in Dänemark bei Ferienhäusern bspw. gang und gäbe. Auch hierzulande rechnen einige (wenige) Vermieter die Stromkosten bereits nach Verbrauch mit den Gästen ab und animieren bestenfalls ihre Gäste damit auch zu einem vernünftigeren Umgang mit den Ressourcen. Ist dies auch die Zukunft in Deutschland? Auch die Regierung setzt derzeit auf einen gedrosselten Basispreis und bei übermäßigem Verbrauch auf erhöhte Preis.

Hier würde uns Ihre Meinung interessieren? Haben Sie bereits damit Erfahrungen gemacht?

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